Kontoauszüge Neuantrag Hart 4

1. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Kontoauszüge Neuantrag Hart 4

Hallo , ich bin ganz neu hier und hoffe man kann mir weiterhelfen. Ich ziehe jetzt am 01.06.2020 um und beziehe seit einem Jahr ALG 2 . Ich ziehe in einen anderen Bezirk. Jetzt habe ich folgendes Problem :
Meine mama spielt ab und zu im online Casino , da sie kein online Banking hat darf sie über mein Konto spielen , das Geld bekomme ich immer zurück . Ich hab mir nie Gedanken darüber gemacht aber sie hat ab und zu etwas gewonnen und das ist auf mein Konto geflossen . Was soll ich jetzt dem Jobcenter sagen wenn sie diese Zahlungen sehen ? Meine Mutter hat schon gesagt das sie das natürlich auch bestätigt das es ihre Zahlungen sind . Sie arbeitet und bezieht kein ALG 2 . Vielen Dank schonmal für eure antworten . Lg Paula

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



64 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zuflussprinzip..... aus und fertig.....

Ansonsten kann jeder behaupten, er hätte das Geld nur für jemanden anders über sein Konto laufen lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Paula0000):
beziehe seit einem Jahr ALG 2
Und dem jetzigen JC hast du diese Einnahmen nicht mitgeteilt?
Zitat (von Paula0000):
ab und zu etwas gewonnen und das ist auf mein Konto geflossen .
Das sind Einnahmen. Die sind auf dein Alg2 anzurechnen.
Da kann deine Mama bestätigen, was sie will.
Hilf deiner Mama doch bitte beim Einrichten vom online Banking. Dann kann sie das allein mit dem Casinospiel machen.
Was hat das mit dem Umzug zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Nee hab ich nicht gemeldet weil meine mama ja das Geld bekommen hat und nicht ich . Ich ziehe um und muss somit einen Neuantrag stellen und da wollen sie ja wieder Kontoauszüge haben . Ach man und was passiert dann ? Bekomme ich dann keine Leistungen mehr ? Gehe erst wieder ab 01.11.2020 arbeiten . Ja wir haben für sie das online Banking bei ihrer Bank jetzt beantragt , sie muss da persönlich hin und hatte immer keine Zeit , deswegen hatte ich sie über mein Konto zahlen lassen .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Paula:

Ganz ehrlich? Ich verstehe es nicht. Seit mehr als 15 Jahren gibt es jetzt das SGB II. Seit mehr als 15 Jahren wird man an allen Ecken und Enden darauf hingewiesen, dass ALG II Empfänger jegliche Einnahmen mitteilen und nachweisen sowie (übrigens nicht nur bei Neuanträgen) immer wieder Kontoauszüge vorlegen müssen. Und trotzdem finden sich immer wieder Leistungsempfänger, die Geldgeschäfte über ihr Konto für Nichtleistungsempfänger abwickeln. Für mich gibt es schon unter "normalen" Umständen keinen vernünftigen Grund so etwas zu tun (kann durchaus auch mal Probleme mit der Bank geben?. Wieso ausgerechnet Empfänger von Sozialleistungen sich immer wieder auf solche Dinge einlassen, ist für mich unbegreiflich.

Sorry, aber das musste einfach mal sein.

Zum Thema:

So klar und einfach wie meine Vorposter sehe ich die Sache allerdings keineswegs. Richtig ist, dass Du Geldzuflüsse auf Deinem Konto hattest, die Dich definitiv in große Erklärungsnot bringen werden. Richtig ist aber auch, dass es sich nicht um Dein Geld handelte und somit auch nicht um anrechenbares Einkommen. Von entscheidender Bedeutung wird sein, wie konkret Du nachweisen kannst, dass es sich eben von Beginn an nicht um Dein Geld handelte und dass Du dieses Geld immer vollständig an Deine Mutter wieder weitergeleitet hast. Wenn Dir dieser Nachweis gelingt, dürfte meiner Meinung nach auch nichts angerechnet werden.

Kannst du den Nachweis jedoch nicht führen, bzw. das Jobcenter nicht von der Richtigkeit Deiner Angaben überzeugen, dann musst Du neben entsprechenden Rückforderungen auch noch mit einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges rechnen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort . Ja das es falsch ist , bzw war ist mir im Nachhinein auch bewusst . Das Geld was sie mal ab und zu gewonnen hat hat sie entweder verspielt oder ich hab es abgeholt und es ihr gegeben. Sie meinte das sie dazu auch eine Erklärung abgeben würde mein Jobcenter und auch mit mir dahin gehen würde wenn es sein muss . Oh man was für ein Mist ! :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Paula0000):
Sie meinte das sie dazu auch eine Erklärung abgeben würde mein Jobcenter und auch mit mir dahin gehen würde wenn es sein muss
Das bringt doch nichts.
Wenn du umziehst, wird mit dem Neuantrag die Vorlage der Kontoauszüge für deine Konten (für alle Konten) gefordert, mindestens!! die Auszüge der letzten 3 Monate.
Zitat (von Paula0000):
und was passiert dann ?
Dann sieht das JC die Einnahmen und rechnet sie an, d.h. du erhältst weniger Alg2--- oder gar keins (je nach Höhe der Einnahmen)
Da hilft alles Jammern nicht.
Achso--- Einnahmen bis max 10,- pro Monat werden nicht angerechnet.

-- Editiert von Anami am 01.05.2020 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo , ok das verstehe ich aber es ist ja nicht mein Gewinn . Meinen mama hat einfach eingezahlt weil sie kein online Banking hat . Sie würde es ja auch bestätigen . Ich habe ja von dem Geld nichts gehabt .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Dann sieht das JC die Einnahmen und rechnet sie an, d.h. du erhältst weniger Alg2--- oder gar keins (je nach Höhe der Einnahmen)


Sorry, aber das ist in dieser Form doch völliger Unsinn. Für das neue Jobcenter handelt es sich um Geldzuflüsse vor Beginn des Leistungsbezuges. Auf die aktuelle, bzw. die folgende, Bewilligung dürfen diese Einnahmen selbstverständlich nicht angerechnet werden. Und aktuell erfolgen ja wohl keine Zahlungen der Mutter mehr über das Konto der TE (siehe #3).

Die Frage bleibt also einzig und allein, ob im Zuge der Neuantragstellung eine Nachfrage des neuen Jobcenters beim alten erfolgt, wie dort mit diesen Einnahmen umgegangen wurde, oder ob das alte Jobcenter anderweitig von diesen Einnahmen erfährt. Die dann möglichen Konsequenzen habe ich bereits in #4 genannt.

Eine Anrechnung vergangener Einnahmen auf zukünftige Leistungen wird jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen. Und wenn doch, wäre diese Anrechnung evident unzulässig. Die einzige zumindest denkbare Variante wäre, dass das neue Jobcenter einfach mal unterstellt, dass weiterhin entsprechende Einnahmen erfolgen und diese vorsorglich anrechnet. Dagegen wäre dann allerdings mit sehr guten Erfolgsaussichten Widerspruch einzulegen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Axel und vielen Dank erstmal für diese Information . Nein natürlich lasse ich meine Mama nicht mehr über mein Konto spielen , da muss sie sich jetzt selbst drum kümmern . Kann es denn sein falls es doch angerechnet wird , das sie wirklich nichts mehr zahlen ? Wie gesagt würde meine Mama auch eine eidesstattliche Versicherung über diese Sache abgeben . Ich hab wirklich Angst das ich jetzt wegen Sozialbetrug oder sonst was noch eine Anzeige bekomme oder schlimmer keine Leistungen mehr . Ich habe 3 kleine Kinder und hab mir sonst wie was zu Schulden kommen lassen . Hab soviel lesen jetzt im Netz , dass man sogar eine Gefägnisstrafe kassieren kann , stimmt das ? Lg und danke für die vielen hilfreichen Beiträge !!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage bitte noch , vll könnt ihr mir damit auch weiterhelfen . Ich muss ja den Neuantrag ausfüllen .... gebe ich da meine alte BG Nummer vom anderen Jobcenter an ? Ich habe kein Einkommen außer das ALG2 ( Unterhalt und Kindergeld ist klar ) Lg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Sorry, aber das ist in dieser Form doch völliger Unsinn.
Stimmt. Das war völlig falsch gedacht. :sweat: Das neue JC sieht die Einnahmen. Punkt. Woher die stammen, ist nicht relevant. Das neue JC rechnet also nichts an.
---------------------------------------
Zitat (von Paula0000):
Kann es denn sein falls es doch angerechnet wird , das sie wirklich nichts mehr zahlen
Zitat (von AxelK):
Die Frage bleibt also einzig und allein,
Bitte lies in # 8, was evtl. sein könnte...

Du stellst einen neuen Antrag (Hauptantrag) beim neuen JC X. Du schreibst anderer Bezirk--- also anderer JC-Zuständigkeitsbereich, ja?
Im Neuantrag/Hauptantrag wird mW nicht nach der bisherigen BG-gefragt...und in den Anlagen EK, VM, KDU ---steht in grün *falls vorhanden*. Du hast aber noch keine neue BG-Nr. vom neuen JC.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf

Ziehst du mit Zustimmung des alten JC um? Ist dein Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht *erforderlich*?
Zitat (von Paula0000):
Wie gesagt würde meine Mama auch eine eidesstattliche Versicherung über diese Sache abgeben
Vergiss bitte endlich mal, was deine Mama für dich machen würde.
Wenn du volljährig bist, dann hast du für dich einzustehen.

Nö, Gefängnisstrafen in diesem Zusammenhang sind nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und vielen Dank erstmal für die Antwort . Ich hatte angerufen und gefragt wie man vorgeht wegen einem Umzug und mir wurde ziemlich pampig am Telefon mitgeteilt das ich keinen Termin zur persönlichen Vorsprache bekomme aufgrund der jetzigen Situation und ich solle es schriftlich schicken . Habe ich gemacht . Bis heute keine Antwort und in der Hotline hänge ich auch immer fest . Die Wohnung ist um ca 100€ günstiger als die jetzige und es nimmt sich von der Größe nichts . Ich bin auch über 25 Jahre alt . Der Grund ist eigentlich der das meine Kinder in einem anderen Bezirk in die Kita gehen und ich jeden Tag eine Fahrerei von 2 Std habe und im Sommer kommt der große in die Schule und dann wird es noch umständlicher . Ich habe damals keinen kitaplatz bei uns im Bezirk bekommen , deswegen hab ich die Fahrt auf mich genommen . wirklich im Nachhinein wie kann man so dumm sein ! vielen vielen Dank nochmal für die ganzen Antworten hier :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Für mich stellen sich hinsichtlich einer Glaubwürdigkeit der Sachverhaltsschilderung nachstehende Fragen:

1. Benötigt man tatsächlich zwingend für Online-Glücksspiele ein Bankkonto, das online geführt wird?
2. Muss beim Betreiber nicht eine Registrierung erfolgen und sofern ja, auf wessen Namen lautet diese?
3. Wieso hat man die Gewinne nicht der Mutter überwiesen anstatt ihr diese in bar zu übergeben?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Paula0000):
Habe ich gemacht . Bis heute keine Antwort
Brauchst du Geld für den Umzug und die Kaution vom JC?
Hast du den neuen Mietvertrag schon unterschrieben?
Bei dir siehts relativ entspannt aus, weil die Wohnung günstiger wird.

Das JC ist nun mal auch keine Umzugs-Beratungsstelle.
Selbstverständlich kann man immer ganz ohne JC umziehen--- die Frage ist nur, ob man alles selbst zahlt oder ob das JC finanziell unterstützen müsste.

Also---je nachdem--- in Selbsthilfe/Selbstzahlung umziehen...oder nochmal beim JC nachfragen.

Abmelden zum 31.5. beim jetzigen JC----nicht vergessen.
Dazu kannst du das Formular VÄM nutzen...
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-algii_ba015414.pdf

oder einfach formlos...mitteilen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Paula:

Zitat:
Kann es denn sein falls es doch angerechnet wird , das sie wirklich nichts mehr zahlen ?


Das kommt auf die Höhe der Beträge an. Wie gesagt, zumindest in der Theorie denkbar wäre, dass das neue Jobcenter erstmal unterstellt, dass Du weiterhin entsprechende Einnahmen erzielst. Dann müsste aus den Einnahmen der letzten 6 Monate ein Durchschnitt gebildet und dieser Betrag entsprechend vorläufig auf den Leistungsbezug angerechnet werden. Als Freibetrag werden lediglich 30,- € monatlich nicht angerechnet. Ob das dann zu einem vollständigen Entfall der Leistungen führen kann, kannst Du selbst anhand der Zahlen beurteilen. Nach Deiner Schilderung wohl eher nicht.

Zitat:
hab mir sonst wie was zu Schulden kommen lassen . Hab soviel lesen jetzt im Netz , dass man sogar eine Gefägnisstrafe kassieren kann , stimmt das ?


Also mit einer Freiheitsstrafe, noch dazu ohne Bewährung, dürfte hier nicht ernsthaft zu rechnen sein. Wenn es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt, dann würde ich mit einer Geldstrafe, deutlich unterhalb von 90 Tagessätzen (und damit nicht eingetragen im Führungszeugnis) rechnen. Vielleicht ist auch eine Einstellung mit oder ohne Auflage drin.

Zitat:
ich solle es schriftlich schicken . Habe ich gemacht .


Was genau hast Du denn zum Jobcenter geschickt? Zum alten oder zum neuen Jobcenter? Welcher Anträge hast Du gestellt? Wann hast Du die Unterlagen geschickt? Ist der neue Mietvertrag schon unterschrieben?

Zitat:
Die Wohnung ist um ca 100€ günstiger als die jetzige und es nimmt sich von der Größe nichts .


Maßgeblich für die Frage der Übernahme der neuen Unterkunftskosten ist die Angemessenheit derselben, die sich nunmehr nach den Richtlinie des neuen Jobcenters richtet. Hast Du Dich vorab informiert ob die neue Wohnung angemessen im Sinne der dortigen Richtlinien ist? Auch 100,- € günstiger kann - wenn es dumm läuft - trotzdem bedeuten, dass die neue Wohnung unangemessen ist.

Allerdings sprichst Du von unterschiedlichen Bezirken. Heißt das, Du bleibst in der selben Stadt und ziehst nur in einen anderen Stadtbezirk? Dann dürfte vermutlich dennoch für die gesamte Stadt die selbe Angemessenheitsgrenze gelten und dann dürfte m.E. auch die BG-Nummer identisch bleiben.

Zitat:
Der Grund ist eigentlich der das meine Kinder in einem anderen Bezirk in die Kita gehen und ich jeden Tag eine Fahrerei von 2 Std habe und im Sommer kommt der große in die Schule und dann wird es noch umständlicher .


Nach meinem Empfinden würde ich dann davon ausgehen, dass der Umzug auch erforderlich im leistungsrechtlichen Sinne ist. Ist allerdings gut möglich, dass das Jobcenter das erstmal anders sieht und mit eben der Begündung auch die Übernahme von Umzugskosten und Mietkaution ablehnt. Dagegen könnte/sollte man dann entsprechend Widesrpruch einlegen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo doch natürlich kann sie auch ohne Konto spielen aber nicht jedes Casino hat die se Karte angeboten und wenn sie eine Einzahlung vornimmt muss das auf das konto gehen von wo die Einzahlung kam . Sie hat auch gefragt ob es trotzdem anders geht aber klappt ebend nicht . Angemeldet hat sie sich dann mit meinen Daten , aber ich wusste immer Bescheid . Nun ja sie hat ja nicht so ü ermäßig viel gewonnen , im Schnitt in 6 Monaten waren es ca 900€ und davon hat hat sie ja auch meistens wieder viel verspielt . . Überwiesen hab ich ihr auch ab und zu aber meistens halt abgehoben weil meine Bank direkt vor der Tür ist und sie erst zur Post fahren muss ( ca 20 Minuten entfernt ) . Vielen Dank für deine Antwort . Lg

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Für mich stellen sich hinsichtlich einer Glaubwürdigkeit der Sachverhaltsschilderung nachstehende Fragen:

1. Benötigt man tatsächlich zwingend für Online-Glücksspiele ein Bankkonto, das online geführt wird?
2. Muss beim Betreiber nicht eine Registrierung erfolgen und sofern ja, auf wessen Namen lautet diese?
3. Wieso hat man die Gewinne nicht der Mutter überwiesen anstatt ihr diese in bar zu übergeben?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo , nee ich brauche kein Geld für den Umzug , das übernimmt mein Stiefpapa, also es entstehen mir keine Kosten außer Pizza und Bier ;) ja den hab ich schon unterschrieben . Ach so spät soll ich mich erst vom alten Jobcenter abmelden ? Ich wollte das eigentlich Montag machen ? Diese Veränderungsmitteilung und dann den Hauptantrag im neuen Jobcenter abgeben . Oder ist das falsch ? Ich bin ehrlich gesagt auch ein bisschen überfordert mit dem ganzen Ummelden abmelden papierkram usw . Hoffe nur das ich alles richtig mache , nicht das ich für irgendwas noch eine Sanktion bekomme . Vielen Dank das Formular habe ich mir schon besorgt :) Lg

Zitat (von Anami):
Zitat (von Paula0000):
Habe ich gemacht . Bis heute keine Antwort
Brauchst du Geld für den Umzug und die Kaution vom JC?
Hast du den neuen Mietvertrag schon unterschrieben?
Bei dir siehts relativ entspannt aus, weil die Wohnung günstiger wird.

Das JC ist nun mal auch keine Umzugs-Beratungsstelle.
Selbstverständlich kann man immer ganz ohne JC umziehen--- die Frage ist nur, ob man alles selbst zahlt oder ob das JC finanziell unterstützen müsste.

Also---je nachdem--- in Selbsthilfe/Selbstzahlung umziehen...oder nochmal beim JC nachfragen.

Abmelden zum 31.5. beim jetzigen JC----nicht vergessen.
Dazu kannst du das Formular VÄM nutzen...
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-algii_ba015414.pdf

oder einfach formlos...mitteilen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn es in Deinem Beitrag darum geht, abzuklopfen, ob die Geschichte glaubwürdig ist, dann bist Du auf jeden Fall zumindest bei mir durchgefallen - und zwar mit Pauken und Trompeten.

Es würde mich sehr wundern, wenn hier eine Strafanzeige seitens des Jobcenters nicht gestellt werden würde.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo , sorry für die verspäteten antworten ( alle Kinder sind zu Hause ;) ) also das mit der Miete und der Größe passt ( ich wohnen noch bei meiner Mama , unschöne Trennung ) und jetzt hab ich endlich was gefunden . Ja genau ein anderer Bezirk aber es ändert sich das Jobcenter . Ich hab noch nichts geschickt wollte alles heute fertig machen und Montag abschicken . Das einzige was ich gestern gemacht habe , habe meine Personalien und die meiner Kinder mit dem Mietvertrag an das im Bezirk in das ich ziehe Bürgeramt geschickt . Das sie mir einen Termin geben für die Ummeldung oder sie machen das so und ich muss das dann beim Jobcenter nachreichen . Ich hatte da angerufen und der Herr meinte das sie aufgrund der Situation keine Termine geben , ich soll alles per email schicken . Und diese email wollte ich dann auch beiden Jobcentren zukommen lassen , das sie sehen das ich es schon beantragt hab bzw mich darum gekümmert habe . Aber es ja halt momentan nicht vor Ort geht . Wollte noch mit reinschreiben das ich es Sobald alles da ist , es nachreiche . Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken ;) . Lg




Zitat (von AxelK):
@Paula:

Zitat:
Kann es denn sein falls es doch angerechnet wird , das sie wirklich nichts mehr zahlen ?


Das kommt auf die Höhe der Beträge an. Wie gesagt, zumindest in der Theorie denkbar wäre, dass das neue Jobcenter erstmal unterstellt, dass Du weiterhin entsprechende Einnahmen erzielst. Dann müsste aus den Einnahmen der letzten 6 Monate ein Durchschnitt gebildet und dieser Betrag entsprechend vorläufig auf den Leistungsbezug angerechnet werden. Als Freibetrag werden lediglich 30,- € monatlich nicht angerechnet. Ob das dann zu einem vollständigen Entfall der Leistungen führen kann, kannst Du selbst anhand der Zahlen beurteilen. Nach Deiner Schilderung wohl eher nicht.

Zitat:
hab mir sonst wie was zu Schulden kommen lassen . Hab soviel lesen jetzt im Netz , dass man sogar eine Gefägnisstrafe kassieren kann , stimmt das ?


Also mit einer Freiheitsstrafe, noch dazu ohne Bewährung, dürfte hier nicht ernsthaft zu rechnen sein. Wenn es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt, dann würde ich mit einer Geldstrafe, deutlich unterhalb von 90 Tagessätzen (und damit nicht eingetragen im Führungszeugnis) rechnen. Vielleicht ist auch eine Einstellung mit oder ohne Auflage drin.

Zitat:
ich solle es schriftlich schicken . Habe ich gemacht .


Was genau hast Du denn zum Jobcenter geschickt? Zum alten oder zum neuen Jobcenter? Welcher Anträge hast Du gestellt? Wann hast Du die Unterlagen geschickt? Ist der neue Mietvertrag schon unterschrieben?

Zitat:
Die Wohnung ist um ca 100€ günstiger als die jetzige und es nimmt sich von der Größe nichts .


Maßgeblich für die Frage der Übernahme der neuen Unterkunftskosten ist die Angemessenheit derselben, die sich nunmehr nach den Richtlinie des neuen Jobcenters richtet. Hast Du Dich vorab informiert ob die neue Wohnung angemessen im Sinne der dortigen Richtlinien ist? Auch 100,- € günstiger kann - wenn es dumm läuft - trotzdem bedeuten, dass die neue Wohnung unangemessen ist.

Allerdings sprichst Du von unterschiedlichen Bezirken. Heißt das, Du bleibst in der selben Stadt und ziehst nur in einen anderen Stadtbezirk? Dann dürfte vermutlich dennoch für die gesamte Stadt die selbe Angemessenheitsgrenze gelten und dann dürfte m.E. auch die BG-Nummer identisch bleiben.

Zitat:
Der Grund ist eigentlich der das meine Kinder in einem anderen Bezirk in die Kita gehen und ich jeden Tag eine Fahrerei von 2 Std habe und im Sommer kommt der große in die Schule und dann wird es noch umständlicher .


Nach meinem Empfinden würde ich dann davon ausgehen, dass der Umzug auch erforderlich im leistungsrechtlichen Sinne ist. Ist allerdings gut möglich, dass das Jobcenter das erstmal anders sieht und mit eben der Begündung auch die Übernahme von Umzugskosten und Mietkaution ablehnt. Dagegen könnte/sollte man dann entsprechend Widesrpruch einlegen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry ich weiß noch nicht genau wie das hier alles mit dem antworten und zitieren klappt . Aber vielen Dank für deine Antwort und deine Meinung . Das ich Mist gebaut habe ist mir bewusst und ich möchte mich davon auch nicht freisprechen . Sowas werde ich nie wieder machen .



Zitat (von Ratsuchender@123net):
Wenn es in Deinem Beitrag darum geht, abzuklopfen, ob die Geschichte glaubwürdig ist, dann bist Du auf jeden Fall zumindest bei mir durchgefallen - und zwar mit Pauken und Trompeten.

Es würde mich sehr wundern, wenn hier eine Strafanzeige seitens des Jobcenters nicht gestellt werden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vielleicht lässt man sich einmal hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen und der diesbezüglichen bestmöglichen Vorgehensweise beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Einfach nur auf ANTWORTEN klicken--- der blaue Button. Über oder unter dem Beitrag. Dann schreiben. Nichts zitieren.

Bitte jetzt nicht verunsichern lassen von anderen Usern---wegen der Casino-Story. Kommt später oder nicht.

Das mit dem Bürgeramt--- ist jetzt egal. Bis zum 1.6. wird die Ummeldung erledigt sein.
Ich lese daraus, du hast den Mietvertrag unterschrieben.---O.K. Erledigt.
Da du jetzt bei deiner Mutter ausziehst und WIR das nicht wissen konnten --- Erforderlichkeit---Erledigt.

1. Dann gings noch um Umzugskosten und Kaution--- brauchst du dafür Geld vom JC? :???:
2. Brauchst du Geld für die Erstausstattung der Wohnung? Vom JC? Oder gibt dir Mama alles wichtige mit? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo :) ja verunsichert bin ich wirklich schon wieder :( also ich habe alles für die Wohnung , meine restlichen Möbel hat mein Papa alle einlagern lassen und die Kaution hat er für mich bezahlt . Oder gibts dann da Probleme ? Ich brauche nichts vom Jobcenter für den Umzug . Sicher könnte man ein oder zwei Sachen immer mal mehr gebrauchen aber nach der Casino Aktion stell ich keinen Antrag mehr . Ich wäre froh wenn ich da mit einem blauen Auge davon komme . Ich weiß garnicht was ich machen soll wenn die mir echt meine Leistungen einstellen ? Wie soll ich das mit den Kindern bewerkstelligen ? so eine kack Aktion ! Und wie mache ich es jetzt am besten mit dem Antrag ?? Also Montag stellen und dann beim alten Jobcenter abmelden ja ? Montag oder erst am 31.05? Ist das nicht zu spät ? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vielleicht sollten einige User einmal zur Kenntnis nehmen, dass andere User Fragesteller nicht verunsichern, sondern lediglich beraten wollen. Wenn die Fragestellerin jedoch tatsächlich verunsichert ist, dann nicht ohne Grund. Sätze wie beispielsweise "erst einmal abwarten, was passiert" o. ä. sind sicherlich in dieser Situation nicht hilfreich.



-- Editiert von Ratsuchender@123net am 02.05.2020 20:31

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Falls Interesse besteht kann ich mich gern dazu zurück melden wie alles gelaufen ist ? Lg

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo lieber Anami , also ich hab grad eine email von Bürgeramt bekommen mit einem Termin und da wurde mir mitgeteilt das ich vorbei kommen soll um alles fertig zu machen . Aber es ist ein ganz anderes Bürgeramt in einem anderen Bezirk !!! Kann ich mich da auch für meinen Wohnort anmelden ? Oder ist da jetzt ein Fehler passiert ? Hab keine Ahnung jetzt . Nicht das ich dahin gehe und die schicken mich dann wieder weg . Hab ne Mail geschickt aber dauert bestimmt die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Paula0000):
Oder gibts dann da Probleme ?
Nein. Möbel und Kaution erledigt. Keine Probleme.
Zitat (von Paula0000):
Ich weiß garnicht was ich machen soll wenn die mir echt meine Leistungen einstellen ?
Ich auch nicht. Aber JETZT kann man weder sagen, was du JETZT machen sollst noch kann man sagen, was daraus wird.
Zitat (von Paula0000):
Wie soll ich das mit den Kindern bewerkstelligen ?
Was denn? Da gibt es JETZT nichts. JETZT sollst du deinen Umzug mit deinen Kindern bewerkstelligen.
Zitat (von Paula0000):
Und wie mache ich es jetzt am besten mit dem Antrag ?? Also Montag stellen
Ja, am Montag, 4.5. den neuen Antrag stellen. Beim neuen zuständigen Jobcenter. Es wird auch Zeit, denn schon am 29.5. willst du vom neuen JC die ersten Leistungen haben. Der neue Vermieter will seine erste Miete auch Anfang Juni haben.
Zitat (von Paula0000):
dann beim alten Jobcenter abmelden
Ja. Das kannst du auch am Montag 4.5. machen. Abmelden---zum 31.5.2020. . Das zum verstehst du?

Zitat (von Paula0000):
Aber es ist ein ganz anderes Bürgeramt in einem anderen Bezirk !!!
Vielleicht haben die wegen Corona nicht alle Ämter besetzt. Es wird ja eh alles nur in den PC eingegeben.
Du solltest zum Termin dorthin gehen, die e-mail und den Mietvertrag mitnehmen.
Zitat (von Paula0000):
Hab ne Mail geschickt
Aha. Und was steht da drin? Und wann ist der Termin?

Ja, natürlich besteht Interesse, ob alles gut gelaufen ist.
Es ist ja noch längst nicht fertig...
-------------------------------------------------------------------
@Ratsuchender
Zitat (von Anami):
Bitte jetzt nicht verunsichern lassen von anderen Usern---wegen der Casino-Story. Kommt später oder nicht.
Das ist etwas völlig anderes als :erst einmal abwarten, was passiert
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Vielleicht lässt man sich einmal hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen und der diesbezüglichen bestmöglichen Vorgehensweise beraten.
Ja. Aber ganz sicher nicht vom Forum und nicht im Zusammenhang mit dem Umzug.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
sondern lediglich beraten wollen
Du weißt schon, dass Rechtsberatung hier im Forum nicht geht?
Du liest ganz gewiss auch, dass fast alles die Fragestellerin verunsichert?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12310.03.2021 08:54:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo lieber Anami , vielen Dank für deine Antworten . Also ich hab ne Mail zurück zum Bürgeramt geschickt , aber ich glaube du hast da recht was das betrifft ! Ich gehe einfach Mittwoch hin und sehe was dann passiert . Ok dann schick ich morgen den Neuantrag zum neuen Jobcenter . Kann ich das alles per Mail schicken ? Ist ja sehr viel an Unterlagen . Und dann morgen beim alten Jobcenter abmelden . Ob das neue Jobcenter es überhaupt schafft meinen Antrag so schnell zu bearbeiten ? Die haben doch jetzt viel mehr zu tun mit den ganzen anderen Corona Anträgen . Was passiert denn wenn ich am 29.05 kein Geld habe weil der Antrag noch nicht bewilligt worden ist ? Zahlt dann das alte Jobcenter erstmal weiter ( wegen der Miete ) ? Ich hatte dazu was gelesen das es einen Gerichtsentscheid für eine nahtlose Weiterzahlung beim Umzug geben soll . Weißt du was darüber und wie muss ich dann vorgehen ? Ach herrje wieder soviel fragen ! :( aber mal kurz angemerkt , finde super das es solche Foren gibt , zur Orientierung echt super :) Lg

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du weißt schon, dass Rechtsberatung hier im Forum nicht geht?


Du kannst getrost davon ausgehen, dass ich eine ganze Menge weiß. Ich sprach nicht von einer Rechtsberatung. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich meine Antworten unentgeltlich erteile.

Zitat (von Anami):
Du liest ganz gewiss auch, dass fast alles die Fragestellerin verunsichert?


Was bringt es, die Fragestellerin in eine nicht vorhandene Sicherheit zu wiegen?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Was bringt es, die Fragestellerin in eine nicht vorhandene Sicherheit zu wiegen?
Nichts. Das tut hier niemand.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich meine Antworten unentgeltlich erteile.
Wie du weißt, machen wir das alle hier genau so.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
dass ich eine ganze Menge weiß
Ja, das weiß ich.
-------------------------------------------
Jetzt am Mittwoch 6.5. hast du schon den Termin beim Bürgeramt? Da bist du doch noch gar nicht umgezogen. Vorher Ummelden?--- Keine Ahnung, ob die das machen. :???:
Zitat (von Paula0000):
Kann ich das alles per Mail schicken ? Ist ja sehr viel an Unterlagen
Ja, kannst du. (Allerdings wird @AxelK auch wieder in rot schreiben, e-mail genüge nicht.)
Ich kann nur sagen, wegen Corona schicke ich für verschiedene Leute jede Woche etliche Unterlagen per e-mail. Sowohl ans JC als auch ans Sozialamt und Jugendamt. Und an die Familienkasse auch. Kommt alles an. Manchmal rufe ich auch an. Die Mitarbeiter sitzen ja dort, es gibt nur keinen Publikumsverkehr.Man muss jetzt nicht stundenlang dort rumsitzen.
Ich komprimiere die Dateien und sende sie als pdf.

Da du einen Hauptantrag stellst---kannst du in den Mail-Betreff Hauptantrag +deinen Namen schreiben. Weil du keine neue BG-Nr. hast.
Zitat (von Paula0000):
Ob das neue Jobcenter es überhaupt schafft meinen Antrag so schnell zu bearbeiten ?
Weiß man nicht.
Zitat (von Paula0000):
Zahlt dann das alte Jobcenter erstmal weiter
Wenn du abgemeldet bist, natürlich nicht. Wie nahtlos gehen soll bei Umzug in anderen JC-Bereich weiß ich nicht. Ich kenne diese Entscheidung nicht.
Ich halte mich ganz selten an Gerichtsurteile, weil diese meist nur den Einzelfall betreffen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.