Kosten - Bewerbungen

25. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten - Bewerbungen

Hallo auch ,folgender Sachverhalt ist zu klären :
ich gehe täglich 4 Stunden in der Nacht arbeiten. Vom
Jobcenter erhalte ich Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich wurde vom Arbeitsamt -Arbeitgeberservice- aufgefordert mich auf eine Arbeitsstelle über den Arbeitgeberservice zu Bewerben . mit allem drum und dran.
Das jetzt schon ein par mal.Wie kann ich in diesem Fall
Bewerbungskosten erhalten ?

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"siegberth"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13242 Beiträge, 4506x hilfreich)

@siegberth:

quote:
Wie kann ich in diesem Fall Bewerbungskosten erhalten ?


Ganz einfach indem Du diese beantragst.

Ich verstehe ehrlich gesagt den Hintergrund Deiner Frage nicht so ganz. Die Erstattung von Bewerbungskosten sollte in der Eingliederungsvereinbarung geregelt sein. Für die Erstattung ist es unerehblich ob Du Dich auf einen Vermittlungsvorschlag, eine Stellenangebot des Arbeitgeberservice, ein Inserat oder einfach initiativ bewirbst.

Der Antrag ist im Vorfeld der Kostenentstehung zu stellen und dann später entsprechende Belege einzureichen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Es gibt Jobcenter, die Pauschalen pro Bewerbung zahlen und dann keine Quittungen einfordern. Wie das bei Ihnen läuft, sagt Ihnen das zuständige Jobcenter.
Nur werden diese Kosten nicht im nachhinein übernommen, steht dazu nichts in der EGV, sollten Sie umgehend mit dem Vermittler Kontakt aufnehmen, um die Frage zu klären.

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""

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#3
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 5x hilfreich)

Arbeitsamt und Jobcenter sind doch zwei unterschiedliche
Institutionen.
"Verwalte" werde ich doch vom Jobcenter.
Wenn mich da das AA auffordert müsten die doch auch die Kosten tragen. Da die Bezahlung ja auch noch unterschiedlich ist.
Das ist der Kernpunkt der fragestellung.

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"siegberth"

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13242 Beiträge, 4506x hilfreich)

@Siegberth:

wenn Du beim Jobcenter gemeldet bist, dann ist auch das Jobcenter für die Erstattung von Bewerbungskosten zuständig. Wie bereits geschrieben ist es auch völlig egal, aus welchem Grund oder auf wessen Veranlassung Du Dich beworben hast. Allein entscheidend ist, dass Du Dich beworben hast.

Unabhängig von alledem: Stellenvorschläge des Arbeitgeberservice sind meistens nicht verpflichtend. Achte mal bitte darauf, ob diese Vorschläge/Angebote eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten. Wenn nein, bist Du nicht verpflichtet, Dich darauf zu bewerben.

Gruß,

Axel

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