Kosten Heizöl abgelehnt wegen Ansparung

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten Heizöl abgelehnt wegen Ansparung

Hallo liebe Leser und Leserinnen,

ich wende mich heute mit den folgenden an euch.

Anfang Januar Antrag gestellt auf Übernahme der Kosten für Heizölbeschaffung.
Bevor der Antrag durch war, war das Öl aufgebraucht. Es wurde telefonisch angefragt, wie man sich nun verhalten soll. Es wurde mitgeteilt, das man Öl in der Mindestmenge bestellen soll damit man nicht im kalten Sitzt und Duschen kann. (Mitarbeiterin A)

Eine Woche später ruft das Jobcenter an und fragt ob die Rechnung schon beglichen ist, was verneint wurde. Darauf hin teilte das Jc (Jobcenter) mit, dass die Heizölrechnung bis Ende der laufenden Woche spätestens Anfang der Folgewoche von Ihnen beglichen wird. Auf Anfrage ob darüber hinaus noch eine Gutschrift für Heizöl besteht, wurde dieses bejaht. Es wurde sogar ein ca Betrag der Gutschrift benannt. (Mitarbeiterin B)

Nun geht Samstag ein Ablehnungsbescheid ein, wegen übersteigenden Einnahmen im Januar.

Berechnung angeschaut und festgestellt, das beim Ehemann fast doppelt soviel Krankengeld zugrunde gelegt wurde als tatsächlich erhalten. Dort wurden 970,92€ und 939.60€ zugrunde gelegt.

Tatsächlich erhalten hat der Ehemann von der Krankenkasse im Januar 970,92 € für Ende November bis Ende Dezember und 93,96€ für Anfang Januar aufgrund der Länge der letzten AU. Also Einnahmen im Januar von 1064,61€.

Man ging von einen Tippfehler aus und rief Mitarbeiterin B an. Diese verwies zuerst auf das Zuflussprinzip und als man Ihr den letzten hier geschriebenen Absatz sprich den Sachverhalt erklärte schwenkte sie um und verwies darauf, das der DAK Tagessatz bei 31,32€ liegt und der Monatsbetrag somit bei 939,60€ lege und man müsse davon ausgehen, dass dieser im Januar noch eingegangen wäre. Was nicht stimmt, denn es ist erst wieder Krankengeld am 2.2.22 eingegangen in Höhe von 845,64€ für den Zeitraum 4.1.-31.1.22. Zudem sagte Sie, das selbst wenn Sie dies berichtigen würde ein übersteigenden Einkommen da wäre aufgrund des ALG 1 der Ehefrau von 745€, was in gewisser Weise passt, aber durch Neben/ Betriebskosten und anrechenbaren Sonderkosten nur in einer sehr geringen Höhe, sodass dieser Betrag (wie den Antragstellern bereits bekannt ist) von der Jahresheizölberechnung abgezogen werden würde und der Rest ausgezahlt werden müsste. Was laut Mitarbeiterin B auch nicht der Fall wäre, da aufgrund der vorangegangenen Monate und das dort übersteigende Einkommen hätte angespart werden können. Zum Schluss teilte Sie noch mit, das es Corona bedingt keine Jahresberechnung mehr gäbe, sondern bis auf weiteres nur noch eine halbjährige Berechnung statt findet, obwohl bei sämtlichen Kontakt mit beiden Mitarbeiterin (A+B) dieses nie erwähnt wurde und immer von der Jahresberechnung/ Jahresbeschaffung die Rede war.

Nun hat ein ehemaliger Jobcenter Mitarbeiter (jetzt Wohngeldamt) mir der Schreiberin mitgeteilt, dass das Jobcenter nur den Monat in der Hilfebedürftigkeit angemeldet wurde zugrunde legen darf, also nicht sagen kann/ darf, man hätte es sich ansparen können. Dies dürften Sie nur bei den Regelsätzen zum Lebensunterhalt machen, da dort monatlich kleine Beträge mit einberechnet sind für zB für die Wiederbeschaffung einer defekten Waschmaschine. Dies dürfte jedoch nicht bei den Wohnkosten inkl. Neben-& Betriebskosten angewendet werden.

Was haltet Ihr davon ?
Wenn Euch etwas unklar ist, einfach Fragen.

Liebe Grüße




-- Editiert von Gastkonto2015 am 14.02.2022 17:37

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zuerst mal habe ich einige Nachfragen:

Wie viele Personen leben insgesamt im Haushalt? Falls Kinder dabei sind, wie alt sind die?

Ist/war außder dem genannten Krankengeld und ALG I noch weiteres Einkommen (z.B. Kindergeld) vorhanden? Ihr wohnt in Eigentum, oder zur Miete? Wie hoch sind die laufenden Unterkunftskosten (Miete + Nebenkosten oder bei Eigentum die Schuldzinsen + Nebenkosten)? Werden/wurden diese Kosten vom Jobcenter bisher vollständig übernommen.

Bestand in den vergangenen Wochen/Monaten Leistungsbezug beim Jobcenter? Wenn ja, von wann bis wann ging der Bewilligungszeitraum? War die Bewilligung vorläufig?

Wie viel Heizöl (Menge und Preis) wurde beantragt? Wie wiel wurde bei dieser "Notbestellung" geliefert? Wurde diese Rechnung nun tatsächlich vom Jobcenter gezahlt?

Zitat:
dass das Jobcenter nur den Monat in der Hilfebedürftigkeit angemeldet wurde zugrunde legen darf,


Soll das so zu verstehen sein, dass kein laufender Leistungsbezug bestand, sondern nur für den Monat der Heizölbeschaffung ein Antrag gestellt wurde?

Zitat:
also nicht sagen kann/ darf, man hätte es sich ansparen können. Dies dürften Sie nur bei den Regelsätzen zum Lebensunterhalt machen, da dort monatlich kleine Beträge mit einberechnet sind für zB für die Wiederbeschaffung einer defekten Waschmaschine.


Die Aussage ist mal völliger Unsinn. Wie gut, dass dieser ehemalige Mitarbeiter nicht mehr beim Jobcenter tätig ist.

So, jetzt bitte erstmal die Nachfrage beantworten. Dann geht's weiter.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Was haltet Ihr davon ?
Das ist leider ein sehr schlecht lesbarer Bericht. Was du eigentlich wissen willst, konnte ich nicht finden.
Aus Erfahrung halte ich nicht viel von Telefonaten, weil man solche telefonischen Erklärungen selten nachweisen kann, oft auch nicht richtig versteht oder die SB sich nicht richtig ausdrücken.
Man hat dann vermutlich einen anderen SB angerufen, der meint, das geht nicht so. Diesen hat man evtl. auch falsch verstanden.
Ich stelle fest, dass man sich lang und breit am Telefon mit den SB beim JC unterhalten, wenn nicht sogar gestritten hat. Was war das Ergebnis?

Ich meine:
Das JC wird einen Änderungsbescheid fertigen.
Das JC hat evtl. das Heizöl auch schon bezahlt.


Meine Fragen wären:
- Wie hat man das bisher gemacht, wenn Heizöl aufgebraucht war?
- Konnte man im Januar tatsächlich nicht die Mindestmenge Heizöl bestellen UND bezahlen?
- Konnte man tatsächlich keinen Betrag für Heizöl ansparen oder aus dem *Schonvermögen* auslegen??
- Was bringt die Aussage zur Gutschrift für Heizöl?
- Jetzt ist Mitte Februar. Ist inzwischen das Heizöl bezahlt?
- Wann muss das nächste Heizöl bestellt werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und erst einmal Danke für die Antworten. Nun zu den Fragen.

Keine weiteren Einnahmen.
Keine Kinder im Haus.
Ja, nur Antrag gestellt wegen Heizöl.
Ja selbst genutztes Eigenheim.
Nächstes Heizöl in ca 1-2 Monaten (Wenn kein Handwerker Zeit hat, da die Anlage wegen vermutlich falscher Einstellung zuviel verbraucht, sonst erst in 3-4 Monaten).
Heizölkosten wurden sonst Mal angespart, Mal Sofortzahlung (Dispo/Darlehen), Mal Jc.
Nebenkosten waren und sind unterschiedlich. Im Januar müssten es um die 250€ gewesen sein zzgl. an die 50€ für weiteren anrechenbaren Bedarf (Gedächtniss).
Es konnte wohl nix angespart werden, da zwei Kredite mit insgesamt knapp 300€ bedient werden mussten, seid kurzen nur 100€ (leider nicht zweckgebunden) und viel selbst gezahlt wurde wie Wasser/ Stromnachzahlung, Reparaturen im und am Haus, Pkw Wiederbeschaffung von 1500€, viel Therapie Eigenleistung nach Unfall.

Die letzte Hilfeanfrage beim Jc war wohl 2018, seid dem hat man alles selber bezahlt und konnte dementsprechend nichts sparen. So die Antragsteller.

Ich hoffe ich habe soweit erst einmal alle zumindest wichtigsten Fragen beantwortet. Wenn nicht, einfach nochmal melden.

Die Frage die wohl nicht erkannt wurde ist, ob es für euch lesenden auch merkwürdig ist und hier einiges schief gelaufen sein könnte und wie es am sinnvollsten ist für die Antragsteller abgesehen vom bereits gestellten Wiederspruch und Warten sich zu verhalten.

Aso, ein Änderungsantrag erfolgte nicht, da Mitarbeiterin B am Telefon ja wie bereits geschrieben der Meinung ist es wurde nichts ändern da man hätte sparen können. Und Nein beglichen wurde die Rechnung auch nicht, weder von den Antragstellern weder vom Jc.

Liebe Grüße


Noch eine Frage von mir der Schreiberin. Andere Personen haben diesen Satz, den ich vom ehemaligen Jc Mitarbeiter der jetzt bei der Wohngeldstelle ist genutzt, auch beim Jc und in deren Fall wurde wohl zugestimmt, denn wenn man davon ausgeht man könnte sparen müssten auch die Ausgaben dieser Zeit berücksichtigt werden was nicht gemacht wird.

Würde gerne dennoch eure Meinung hören warum dies nicht stimmt.

-- Editiert von Gastkonto2015 am 15.02.2022 09:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Ja, nur Antrag gestellt wegen Heizöl.
Dann gilt der Antrag eben ab 1. Januar 22. Dann hat das JC zu prüfen, ob Bedürftigkeit vorliegt. Wenn am 12.2. der Ablehnungsbescheid einging und das JC wegen übersteigendem Einkommen im Januar=Zufluss im Januar abgelehnt hat --- dürfte der Bescheid grundsätzlich korrekt sein.
Ob das Krankengeld für zurückliegende Monate gedacht ist, ist nicht relevant. Es floss im Januar zu und ist als Einkommen im Januar zu berücksichtigen.
Zitat (von Gastkonto2015):
das selbst wenn Sie dies berichtigen würde ein übersteigenden Einkommen da wäre aufgrund des ALG 1 der Ehefrau von 745€, was in gewisser Weise passt
Ja, für mich nachvollziehbar. Die 2er BG hatte im Januar Einkommen in Höhe von 1.684,60€, zu berücksichtigen waren 1.654,60€. Der Regelbedarf der BG ist 808,-€, dazu die KDU in Höhe von ???.
Zitat (von Gastkonto2015):
Und Nein beglichen wurde die Rechnung auch nicht, weder von den Antragstellern weder vom Jc.
Was ist mit der Gutschrift für Heizöl?
Zitat (von Gastkonto2015):
Zum Schluss teilte Sie noch mit, das es Corona bedingt keine Jahresberechnung mehr gäbe, sondern bis auf weiteres nur noch eine halbjährige Berechnung statt findet,
Welche Berechnung wofür denn?
Zitat (von Gastkonto2015):
Aso, ein Änderungsantrag erfolgte nicht,
Wieso auch? die Antragsteller sollten wissen, dass man gegen einen Bescheid Widerspruch erheben kann. Sie könnten also gegen den Ablehnungsbescheid vom 12.2. Widerspruch erheben. Aber ich kann nicht erkennen, ob es Fehler darin gibt.
Das Argument mit dem *Ansparen* dürfte hier wohl nebensächlich sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Antragstellerin Ehefrau AlG 1 mit 745€ Netto mit Zufluss im Januar, Ehemann im Krankengeldbezug mit Zufluss in Januar von 970.62€ und 93,96€. Also Einnahmen von 1.809,31€ in Januar.

808€ AlG 2 Lebensunterhalt zzgl. Nebenkosten und Betriebskosten von knapp 300€.

Macht ein Bedarf von knapp 1100€ minus 1800€. Zugrunde gelegt haben Sie jedoch knapp 2555€. Regulär bleiben zwar 700€ übrig, da bisher bei den Antragstellern jedoch IMMER Heizöl für ein ganzes Jahr berechnet und bewilligt wurde müssten wie zuvor mindestens 900€ Jahresheizgeld rauskommen. Sprich 900€ Heizgeld minus 700€ übersteigenden Einkommen, also Zahlbetrag des Jc von 200€.

Da bei eben benannten in der Vergangenheit berechneten Heizkosten der Tagesölpreis deutlich geringer war (damaliger Tagesölpreis von knapp 0.75€ pro Liter zu jetzt 1.05€), müsste diesmal der Jahresheizölwert höher sein. (bei 900liter und einen Unterschied von 0.30€ müssten es für dieses Jahr knapp 300€ mehr sein, also 1320€ für ein ganzes Jahr).

Nun wurde die Berechnung aber nicht für ein Jahr wie üblich durchgeführt sondern nur für ein halbes Jahr, angeblich wegen Corona. Das die Antragsteller die anderen Monate keine Regelleistung bekommen, war ihnen wohl durchaus klar. Das wollten sie auch nicht, sondern eben nur eine anteilig unterstützende Leistung für die Jahresheizölbeschaffung.

Zudem wurde anscheinend (Durchsicht der Berechnung mit Gegenrechnung, als Leihe natürlich) auch keine Rücksicht darauf genommen, dass beide Ehepartner einen höheren Bedarf an Wärme haben, der sogar med. nachgewiesen wurde. Ebenso wenig wurde Rücksicht genommen auf den daraus resultierenden erhöhten Strombedarf (Heizung muss bei mehr Wärme natürlich auch öfter arbeiten, ergo mehr Strom) und generell wurde lediglich eine lachhafte Summe (Sorry für die Wortwahl) von gerade Mal 5€ für Strom im Sinne von Betriebskosten (Heizölanlage, Lüfter etc ) zugesprochen.

Da das Ehepaar sich Mal die Mühe gemacht hat und alle Geräte vom Strom getrennt hat, sodass eben nur Betriebsstrom naja und der Kühlschrank liefen, bin ich Mal Gutgläubig und vertraue wenn mir gesagt wird von zur Zeit monatlich 220€ Stromkosten sind min. die Hälfte davon Betriebsstrom, also 110€. Zzgl der erhöhte Wärmebedarf.

Und Betriebsstrom muss angerechnet werden, das weiß ich aus eigener Erfahrung leider selbst.

Ich bin der Vermutung, dass wenn alles anrechenbare auch angerechnet würde, die Antragsteller deutlich mehr als nichts und mehr als 400€ Zuschuss zum Heizöl bekommen müssten.

Nun nochmal zur Frage Gutschrift.
Im Telefonat mit Mitarbeiterin B wurde ja wie gesagt mitgeteilt, dass die aktuelle Rechnung von Heizöl mit knapp 530€ übernommen wird, da diese Mitarbeiterin vorerst ja anscheinend für ein Jahr berechnet hat (wie es üblich ist) wäre ca. selbige Summe noch zur weiteren Heizöl Bestellung vorhanden. Dies ist in den Augen des Jc eine Gutschrift und sollte aus mir noch nicht plausiblen Gründen bis zur nächsten Bestellung beim Jc verbleiben. Nicht plausibel, da die Verwendung ja Zweckgebunden ist und nachgewiesen werden muss und die Antragsteller sich nicht bewusst sind es jemals anders gehandhabt zu haben.

LG

-- Editiert von Gastkonto2015 am 15.02.2022 16:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

sorry, mein Fehler. Der Einkommensbetrag ist mit 1.779,61 zu berücksichtigen.

Wenn man einen Bescheid nicht nachvollziehen kann, erhebt man schriftlich und nachweislich Widerspruch innerhalb 1 Monat.
Wenn sich eine Überzahlung/übersteigendes Einkommen von ca. 470,- ergibt, hätte ICH davon die Heizölrechnung bezahlt.

Es ist mir unmöglich, auf deinen Bericht einzugehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Die von dir eben genannten 470€ übersteigenden Einkommen stehen ja tatsächlich nicht zur Verfügung. Diese sind ja nur auf Grundlage der Berechnung übrig, da ja aber auch nicht anrechenbare Rechnungen beglichen werden müssen wie der nicht zweckgebundene Kredit von zur Zeit von 100€, dann die Autoversicherung mit 70€ für Teilkasko oh.SB (da bin ich mir auch nicht sicher ob die Haft angerechnet wurde wegen ständiger Therapiesitzungen), dann Telefon, Internet, Hausratversicherung und so weiter und sofort. Da kommen Mal schnell rund 350€ zusammen. Da bleibt bis 470€ nicht mehr viel. 120€*12 Monate sind zwar 1440€, aber selbst das reicht nicht für ein ganzes Jahr, schon garnicht zu Corona Zeiten und die zusätzlichen Preiserhöhungen.

Und Mal am Rande ist Angemessen in den meisten Fällen nicht tatsächlich, auch bei Einsparung wie richtiges Heizen etc..

Beispiel: 2019-2021 also 3 Jahre haben die Antragsteller keinen Antrag eingereicht und alles selber bezahlt. In dieser Zeit ergab sich ein durchschnittlicher Jahresverbrauch an Heizöl von 2200 Liter. Und wenn ich jetzt Mal frech vom Telefonat mit Mitarbeiterin B ausgehe hatte diese knapp 1060€ für Jahresheizöl berechnet, was umgerechnet bei 1.05€ pro Liter knapp 1000 Liter waren.

Somit weichen Angemessen 1000 Liter zu tatsächlich 2200 Liter sehr weit, mehr als 50% von einander ab. Dies tragen die Antragsteller doch auch alleine. Sind auch Mal eben wieder 100€ monatlich.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto2015):
Die von dir eben genannten 470€ übersteigenden Einkommen stehen ja tatsächlich nicht zur Verfügung.
Das ist für das JC und die Berechnung nicht relevant. Zu begleichende Rechnungen für xy sind für das JC auch nicht relevant, ebenso wie Sonderausgaben, Preissteigerungen, frühere Verbräuche und Preise.
Es geht hier in deinem EP wahrscheinlich um die Frage, ob der Bescheid *stimmt*. Ich kann das aus deinen Erzählungen nicht beantworten. Ich kann nur sagen, das Widerspruch möglich ist.
d.h. der ASt kann alles das, was du hier ausgebreitet hast, im Widerspruch unterbringen.

Niemand behauptet, dass --angemessen-- tatsächlich sei. Das JC kann und wird Heizkosten hier nur in angemessener Höhe übernehmen. Über Angemessenheit oder weitere/höhere Kostenübernahmen wird schon seit 2005 trefflich gestritten und längst nicht nur wegen Heizöl.

Anderer Hinweis:
Wenn man nur wegen Heizöl bedürftig wird, sollte man dazu übergehen, monatlich eine Summe X beiseite zu legen. Denn Heizung und WW sind wichtige Dinge.
Bevor die JC ihre Angemessenheits-Richtwerte anpassen, dauert es.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Zu begleichende Rechnungen für xy sind für das JC auch nicht relevant, ebenso wie Sonderausgaben, Preissteigerungen, frühere Verbräuche und Preise.


Selbstverständlich sind Preissteigerungen relevant. Hier ist doch zu schauen, welche Menge Heizöl beschafft werden muss und dieses ist mit dem aktuellen Preis zu multiplizieren sowie Lieferkosten hinzuzurechnen. Gerade bei selbst beschafftem Heizmaterial kommt es immer auf den aktuellen Preis und damit eben auch auf Preissteigerungen an.

Zitat:
Es geht hier in deinem EP wahrscheinlich um die Frage, ob der Bescheid *stimmt*. Ich kann das aus deinen Erzählungen nicht beantworten.


Das der Bescheid nicht stimmt ergibt sich doch bereits aus dem offensichtlich falsch berücksichtigtem Einkommen.

Zitat:
Wenn man nur wegen Heizöl bedürftig wird, sollte man dazu übergehen, monatlich eine Summe X beiseite zu legen.


Auch das würde allerdings die Leistungspflicht des Jobcenters nicht aushebeln. Entscheidend ist im Falle der Antragstellung für die Beschaffung von Heizöl nämlich ausschließlich der Bedarf und das Einkommen im Bedarfsmonat und nicht möglicherweise angesparte Beträge. Es sei denn, es wäre Vermögen oberhalb des Schonvermögens angespart worden, was hier wohl ziemlich ausgeschlossen erscheint.

Zitat:
bei 900liter


Woher kommt der Wert von 900 Litern? Das scheint mir doch arg wenig.

Zitat:
Nun wurde die Berechnung aber nicht für ein Jahr wie üblich durchgeführt sondern nur für ein halbes Jahr, angeblich wegen Corona.


Mindestens mal mit der Begründung, ist das völliger Unsinn. Es gibt schlicht und einfach keine gesetzliche Begründung die besagt, dass coronabedingt nur noch 6-Monats-Berechnungen/Bewilligungen erfolgen.

Aus meiner Sicht sollte gegen den Bescheid in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Alex,

als erstes auch an dich Danke für die Antwort.
Des Weiteren als nächstes zu deiner Frage bzgl. der 900Liter. Auf diese Zahl kam ich auf Grundlage des erwähnten Telefonat mit der Mitarbeiterin B. Sprich aktuelle Heizölrechnung i.H.v. 500 Liter zu 530 € das Mal 2 gleich 1000 Liter minus 10%, da Mitarbeiterin B ja knapp das doppelte meinte. Also nur eine ca. Berechnung meiner Seite.

Und ja, ich finde dies in deinen Worten gesagt auch arg wenig. Wie gesagt der Durchschnittsverbrauch ist in diesen Fall 2200 Liter pro Jahr.

Zitat (von AxelK):
Auch das würde allerdings die Leistungspflicht des Jobcenters nicht aushebeln. Entscheidend ist im Falle der Antragstellung für die Beschaffung von Heizöl nämlich ausschließlich der Bedarf und das Einkommen im Bedarfsmonat und nicht möglicherweise angesparte Beträge. Es sei denn, es wäre Vermögen oberhalb des Schonvermögens angespart worden, was hier wohl ziemlich ausgeschlossen erscheint.


Das ist das was ich versucht habe zu erklären, als ich sagte das Jc dürfte nicht einfach sagen "man hätte es ansparen können" und das nur der Monat zählt in den Hilfebedürftigkeit angemeldet wird.

Und Nein, es gibt weder Vermögen noch Wertgegenstände.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.03.2022 21:56:28
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Alex,

als erstes auch an dich Danke für die Antwort.
Des Weiteren als nächstes zu deiner Frage bzgl. der 900Liter. Auf diese Zahl kam ich auf Grundlage des erwähnten Telefonat mit der Mitarbeiterin B. Sprich aktuelle Heizölrechnung i.H.v. 500 Liter zu 530 € das Mal 2 gleich 1000 Liter minus 10%, da Mitarbeiterin B ja knapp das doppelte meinte. Also nur eine ca. Berechnung meiner Seite.

Und ja, ich finde dies in deinen Worten gesagt auch arg wenig. Wie gesagt der Durchschnittsverbrauch ist in diesen Fall 2200 Liter pro Jahr.

Zitat (von AxelK):
Auch das würde allerdings die Leistungspflicht des Jobcenters nicht aushebeln. Entscheidend ist im Falle der Antragstellung für die Beschaffung von Heizöl nämlich ausschließlich der Bedarf und das Einkommen im Bedarfsmonat und nicht möglicherweise angesparte Beträge. Es sei denn, es wäre Vermögen oberhalb des Schonvermögens angespart worden, was hier wohl ziemlich ausgeschlossen erscheint.


Das ist das was ich versucht habe zu erklären, als ich sagte das Jc dürfte nicht einfach sagen "man hätte es ansparen können" und das nur der Monat zählt in den Hilfebedürftigkeit angemeldet wird.

Und Nein, es gibt weder Vermögen noch Wertgegenstände.

LG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.146 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.