Guten Abend, ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Bereich bin, ich habe nur eine Grundsätzliche frage. Generell ist es ja so dass ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei ist - zumindest für Versicherte, leistungsempfänger und Behinderte.
Nun kann ich mit dem Wort „Versicherte" im Bezug mit den Kosten wenig anfangen. Sind damit Versicherte gemeint die eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder Sozialversicherte Berufungen ausführen?
Danke im Vorraus.
Kosten Sozialgericht „Versicherte"
20. März 2019
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Frage vom 20. März 2019 | 21:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten Sozialgericht „Versicherte"
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#1
Antwort vom 20. März 2019 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Wenn es im Sozialrecht um Krankenversicherungfragen geht, dürften die Versicherten in den GKV und PKV gemeint sein.ZitatNun kann ich mit dem Wort „Versicherte" im Bezug mit den Kosten wenig anfangen. :
Nach dem SGB V.
#2
Antwort vom 20. März 2019 | 21:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Es geht in dem Fall eher um eine Klage gegen das Jobcenter
Ich hätte 2017 dazu bereits mal hier einen Beitrag. Verfasst
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Forderung-von-offenen-Leistungen-erhalten-__f514675.html
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#3
Antwort vom 21. März 2019 | 13:43
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatGenerell ist es ja so dass ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei ist - zumindest für Versicherte, leistungsempfänger und Behinderte. :
Die Aussage gilt jedoch nicht für Ihre eigenen Kosten (beispielsweise Beauftragung eines Rechtsanwaltes). Diese werden Ihnen (teilweise) nur dann erstattet, wenn Sie den Prozess auch gewinnen.
#4
Antwort vom 21. März 2019 | 15:18
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatNun kann ich mit dem Wort „Versicherte" im Bezug mit den Kosten wenig anfangen. Sind damit Versicherte gemeint die eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder Sozialversicherte :
Damit sind die Mitglieder aus einer der fünf Säulen der Sozialversicherung gemeint.
Aber immer bedenken, das Gerichtsverfahren in erster Instanz ist in der Regel kostenfrei (es gibt Ausnahmen) Anwälte, Gutachter etc. müssen gleichwohl bezahlt werden.
Berry
#5
Antwort vom 21. März 2019 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Ja. Und da wurdest du gefragt, was genau du an Post erhalten hast.ZitatIch hätte 2017 dazu bereits mal hier einen Beitrag. Verfasst :
Leider hast du nie darauf geantwortet.
Nochmal gefragt, falls das nach so langer Zeit wieder aktuell ist:
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