Kosten Sozialgericht „Versicherte"

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
agent878
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten Sozialgericht „Versicherte"

Guten Abend, ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Bereich bin, ich habe nur eine Grundsätzliche frage. Generell ist es ja so dass ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei ist - zumindest für Versicherte, leistungsempfänger und Behinderte.

Nun kann ich mit dem Wort „Versicherte" im Bezug mit den Kosten wenig anfangen. Sind damit Versicherte gemeint die eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder Sozialversicherte Berufungen ausführen?

Danke im Vorraus.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40651 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von agent878):
Nun kann ich mit dem Wort „Versicherte" im Bezug mit den Kosten wenig anfangen.
Wenn es im Sozialrecht um Krankenversicherungfragen geht, dürften die Versicherten in den GKV und PKV gemeint sein.
Nach dem SGB V.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
agent878
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 514x hilfreich)

Zitat (von agent878):
Generell ist es ja so dass ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei ist - zumindest für Versicherte, leistungsempfänger und Behinderte.


Die Aussage gilt jedoch nicht für Ihre eigenen Kosten (beispielsweise Beauftragung eines Rechtsanwaltes). Diese werden Ihnen (teilweise) nur dann erstattet, wenn Sie den Prozess auch gewinnen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von agent878):
Nun kann ich mit dem Wort „Versicherte" im Bezug mit den Kosten wenig anfangen. Sind damit Versicherte gemeint die eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder Sozialversicherte


Damit sind die Mitglieder aus einer der fünf Säulen der Sozialversicherung gemeint.

Aber immer bedenken, das Gerichtsverfahren in erster Instanz ist in der Regel kostenfrei (es gibt Ausnahmen) Anwälte, Gutachter etc. müssen gleichwohl bezahlt werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40651 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von agent878):
Ich hätte 2017 dazu bereits mal hier einen Beitrag. Verfasst
Ja. Und da wurdest du gefragt, was genau du an Post erhalten hast.
Leider hast du nie darauf geantwortet.

Nochmal gefragt, falls das nach so langer Zeit wieder aktuell ist:
Was willst du tun?
Was hast du bisher getan?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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