Kosten der Unterkunft - Ausnahmen möglich?

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Kosten der Unterkunft - Ausnahmen möglich?

Hallo,

Ich bin 36 und lebe aufgrund eines Anfallsleiden noch im Haushalt der Eltern. Das kann natürlich kein Dauerzustand für die Ewigkeit sein und ich gedenke endlich auszuziehen, da ich inzwischen einen Hund habe der mir anzeigt wenn es wieder losgeht. So traue ich mir nun zu allein zu leben.

Ich müsste dennoch in näherer Umgebung meiner Eltern wohnen, damit diese regelmäßig und mehrmals täglich nach mir schauen können.

Die Wohnungen hier in der Gegend sind aber nicht "Hartz4-konform". Kann ich aufgrund des Hundes zu Therapiezwecken, durch meine Schwerbehinderung und den Umstand, dass ich in unmittelbarer Nähe zu meinen Eltern wohnen muss, eine teurere Wohnung beim JC beantragen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Andre:

Zitat:
Kann ich aufgrund des Hundes zu Therapiezwecken, durch meine Schwerbehinderung und den Umstand, dass ich in unmittelbarer Nähe zu meinen Eltern wohnen muss, eine teurere Wohnung beim JC beantragen?


Theoretisch ja, praktisch wird das Jobcenter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit freiwillig keine Ausnahme von den grundsätzlichen Regelungen machen.

Im ersten Schrift müsstest Du durch entsprechend fundierte ärztliche Atteste belegen, dass der Hund zu Therapiezwecken zwingend benötigt wird und Du aus medizinischen Grünen in unmittelbarer Nähe zu Deinen Eltern wohnen musst. Derartige Einzelfallumstände werden mit Sicherheit in keinem Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten berücksichtigt, sodass - wenn dir dieser Nachweis gelingt - die Angemessenheitsgrenzen vermutlich nicht anwendbar sein werden.

Im zweiten Schritt müsste dann wohl von Dir dargelegt werden, um wieviel teurer eine Wohnung sein muss, um die medizinisch bedingten Vorgaben zu erfüllen.

Meine Vermutung: Das Jobcenter wird einen entsprechenden Antrag ablehnen und Du wirst dagegen Widerspruch einlegen und später klagen müssen. Voraussichtliche Dauer bis zu einer abschließenden Entscheidung - soweit ein Urteil der ersten Instanz rechtskräftig wird - vermutlich um die 2 Jahre. Ob sich das zuständige Gericht der vorgenannten Argumentation anschließt, ist allerdings auch keinesfalls sicher, aber auch nicht völlig unrealistisch.

Auf jeden Fall solltest Du Dich auf Widerstand und einen langen Weg bis zur Entscheidung einstellen.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Ich müsste dennoch in näherer Umgebung meiner Eltern wohnen, damit diese regelmäßig und mehrmals täglich nach mir schauen können.

Eventuell wird man darauf verweisen, das es von diversen Organisationen den "Hausnotruf" gibt. Da sollte man sich Gegenargumente überlegen.


Und eine andere Argumentation könnte sein, das das "regelmäßig und mehrmals täglich nachschauen" auch von einer Pflegekraft erledigt werden kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein armer Hund, der immer für alles herhalten soll ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell wird man darauf verweisen, das es von diversen Organisationen den "Hausnotruf" gibt. Da sollte man sich Gegenargumente überlegen.

Und eine andere Argumentation könnte sein, das das "regelmäßig und mehrmals täglich nachschauen" auch von einer Pflegekraft erledigt werden kann.
Und das würde sogar die Pflegekasse bezahlen, wenn die denn die Pflegebedürftigkeit anerkennen würde.

Zitat (von Andre83):
Ich müsste dennoch in näherer Umgebung meiner Eltern wohnen, damit diese regelmäßig und mehrmals täglich nach mir schauen können.
Meine Töchter rufen an.....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Erhältst du jetzt Leistungen vom JC?

Zitat (von Andre83):
eine teurere Wohnung beim JC beantragen?
So herum würde das nicht funktionieren.
Du kannst aber eine Wohnung suchen, vom Vermieter dir ein Mietangebot geben lassen (dass eben etwas teurer als angemessen ist) und dieses beim JC vorlegen.
Mit diesem Angebot kannst du beim JC die Zustimmung der Erforderlichkeit deines Umzuges und die Kostenübernahme der KdU beantragen.
Warum der Umzug aus deiner Sicht erforderlich ist, kannst du erklären. Mit 36 wirds Zeit...

Dann würde das JC dir antworten.
- dass die Erforderlichkeit des Umzuges anerkannt wird.
- oder nicht anerkannt wird.
- dass die KdU wegen Unangemessenheit ---nicht--- anerkannt/übernommen werden können
- oder doch übernommen werden können.

zu beachten:
-Beziehst du jetzt keine Leistungen vom JC, würde das JC nach einem Umzug in eigene Wohnung die max. angemessenen KdU zahlen. Eine Differenz müsstest du oder deine Eltern selbst zuzahlen. Auch Umzugskosten und Kaution würde das JC wahrscheinlich nicht zahlen. Gegen einen Umzug kann keiner was einwenden.
-Beziehst du jetzt Leistungen und auch KdU, dann würde das JC nur deine bisherigen KDU zahlen.

Such doch zunächst einen Vermieter, der an dich und deinen *Thery* vermieten würde.
Das JC sucht keine Wohnungen...

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