Kosten einer Bafög-Klage, wenn man verliert

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Kosten einer Bafög-Klage, wenn man verliert

Hallo,

in welchem Rahmen bewegen sich die zu erstattenden Kosten, man auf Bafög klagt, PKH erhält und die Klage verliert? Ich lese immer nur, dass man beim Verlieren einer Klage vor dem Verwaltungsgericht die Anwaltskosten der Gegnerpartei zu tragen habe, da diese nicht von der PKH umfasst werde, aber ich finde absolut nichts zur Höhe. Handelt es sich um einen zwei-, oder eher einen vierstelligen Betrag?

Die Situation zusammengefasst: studiere im 11. Semester, bin aufgrund schwerer Behinderung nur sehr eingeschränkt studierfähig, arbeite aktuell in Teilzeit und schaffe es nicht mehr, "nebenbei" zu studieren. Eltern sind zahlungsunfähig. Bafög würde vor dem Hintergrund abgelehnt werden, dass der Leistungsnachweis im 5. Semester nicht erbracht werden konnte, wenngleich wegen der Behinderung (aktuell ist nicht mal der Bafög-Antrag gestellt worden, aber einen vierstelligen Betrag im Falle des Verlierens könnte ich mir nicht ans Bein binden, daher frage ich vorher nach). Strittig ist also der Bafög-Höchstsatz für mindestens zwei Semester.

Danke!

LG

Flum

-- Editiert von Moderator am 11.09.2019 17:15

-- Thema wurde verschoben am 11.09.2019 17:15

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