Hallo zusammen,
ich frage mich, ob hier noch Kosten auf mich zukommen könnten:
Ich bin vor ein paar Tagen in einem Zug hingefallen. Vermutlich weil es sehr heiß war, ich eine Erkältung mit leichtem Fieber hatte und wenig getrunken hatte, wurde mir schwarz vor Augen und konnte das deswegen nicht steuern.
Ein anderer Fahrgast hatte dem Zugführer Bescheid gegeben. Dieser hatte dann den Notarzt (oder Rettungssanitär - das weiß ich nicht) für den nächsten Haltebahnhof gerufen. Ich sagte aber gleich mehrfach, dass es mir wieder gut geht, dass das übertrieben und nicht nötig ist. Der Notarzt/Rettungssanitäter wurde aber trotzdem gerufen.
Dieser stellte dann nichts weiter fest, außer leicht erhöhter Temperatur und hohem Blutdruck. Der Zug hatte die ganze Zeit gewartet, so dass ich die Fahrt dann im selben Zug fortsetzen konnte.
Jetzt habe ich gehört, dass Leerfahrten nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Muss ich also mit einer Rechnung des Rettungsdienstes rechnen? Ganz einsehen würde ich das nicht, weil ich den Rettungsdienst ja nicht gerufen hatte und auch eine Geschäftsführung ohne Auftrag nicht greifen würde, weil ich ja mehrfach explizit gesagt hatte, dass ich das nicht will.
Falls jemand eine ähnliche Erfahrung hat oder die Rechtslage kennt, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Besten Dank!
Kosten für Leerfahrt bei Notarzteinsatz
12. September 2023
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Frage vom 12. September 2023 | 13:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Leerfahrt bei Notarzteinsatz
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#1
Antwort vom 12. September 2023 | 15:52
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 836x hilfreich)
Für diesen geschilderten Sachverhalt eher nicht. Soweit jemand anderes den Einsatz ausgelöst hat und dazu auch eine medizinische Versorgung erfolgt ist, der Zustand aber keinen Transport erfordert hat, wird die Krankenkasse dafür aufkommen. Alles andere würde mich doch sehr wundern.ZitatMuss ich also mit einer Rechnung des Rettungsdienstes rechnen? :
#2
Antwort vom 12. September 2023 | 16:54
Von
Status: Praktikant (853 Beiträge, 245x hilfreich)
ZitatSoweit jemand anderes den Einsatz ausgelöst hat und dazu auch eine medizinische Versorgung erfolgt ist, der Zustand aber keinen Transport erfordert hat, wird die Krankenkasse dafür aufkommen. Alles andere würde mich doch sehr wundern. :
Nein - die Krankenkasse trägt nur die Kosten für einen eventuellen Transport. Eine reine Leerfahrt übernimmt die Krankenkasse nicht.
Die entstehenden Kosten trägt, solange der Notruf nicht missbräuchlich ausgelöst wurde, der Träger des Rettungsdienstes.
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