Kostenerstattung

5. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
MCLAIMA
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Kostenerstattung

Hallo,

Ich bin 23 wohne noch zu hause und beziehe keine Sozialleistungen und hier in der Gegend wo ich lebe ist es gerade schlecht mit Ausbildung und Arbeit.
Ich wäre bereit weiter weg zu ziehen nur um eine Arbeit zu bekommen.
Meine Frage: Übernimmt das Arbeitsamt eventuell anfallende Reisekosten um diesen Ausbildungs/Arbeitsplatz zu bekommen wegen Vorstellungsgespräch etc. und dann auch eventuelle Umzugskosten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@MCLAIMA:

Mindestvoraussetzung dafür, dass die AA die genannten Kosten übernimmt, ist meines Wissens, dass Du arbeitssuchend gemeldet bist. Dann können Bewerbungskosten und auch Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden, sofern vorher ein entsprechender Antrag gestellt wird. Allerdings handelt es sich um Ermessensleitsungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Du solltest deshalb persönlich bei der Arbeitsagentur vorsprechen und die Dinge dort klären. Eventuelle Zugeständnisse solltest Du Dir schriftlich bestätigen lassen.

Auch Umzugskosten können übernommen werden, wenn der Umzug zur Arbeitsaufnahme notwendig ist. Das heißt also das der Arbeitsort außerhalb des Tagespendelbereiches liegt. Auch muss tatsächlich und ganz konkret ein Arbeitsangebot vorliegen. Einfach nur zu sagen, im Ort X sind die Aussichten, einen Arbeitsplatz zu finden, besser als hier, reicht nicht aus.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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