Kostenerstattung für mobiles Arbeiten Werbungskosten bei ALG2-Aufstocker?

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2024 11:48:35
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerstattung für mobiles Arbeiten Werbungskosten bei ALG2-Aufstocker?

Hallo liebes Forum,

ich mache zurzeit eine Ausbildung und stocke mit ALG2 auf. Meine (so gut wie) gesamte Firma war auf Empfehlung des Vorstandes im Jahre 2021 komplett im Homeoffice.

Als Kostenerstattung für das mobile Arbeiten wird mir demnächst ein Betrag in Höhe von 500€ ausgezahlt, dafür dass ich ungefähr 200 Tage von zuhause gearbeitet habe. Dadurch sind mir schließlich auch Kosten erstanden (Strom, Wasser, Heizung). Laut Aussage meines Betriebes ist dieser Betrag ausdrücklich kein Corona-Bonus o.Ä., sondern eine Kostenerstattung.

Für das Jahr 2020 wurden mir bereits 100€ ausgezahlt. Ich habe das Jobcenter natürlich darüber informiert und das schien in Ordnung zu sein. Ich konnte in nachfolgenden Schreiben keine Bemerkung oder Anrechnung diesbezüglich finden.
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, auf die ich mich Berufen kann, falls das Jobcenter die 500€ wider Erwarten anrechnen möchte? Handelt es sich hierbei um Werbungskosten?

Ich gehe mal davon aus dass ich diese Kostenerstattung melden muss richtig?

Vielen Dank im Voraus :smile:



-- Editiert von Thomas5248 am 19.01.2022 18:33

-- Editiert von Thomas5248 am 19.01.2022 18:35

-- Editiert von Thomas5248 am 19.01.2022 19:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Ich nehme an, es ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Diese Einnahme ist dem JC mitzuteilen.
Das können steuerlich *Werbungskosten* sein. Für das JC ist es Einkommen.

Die 100,-, die du dem JC gemeldet hattest, war mE auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Dabei sind grds. 100,- als Freibetrag zu berücksichtigen, deshalb gab es keine Anrechnung.
Ich fürchte, bei 500,- siehts anders aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Thomas5248):
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, auf die ich mich Berufen kann, falls das Jobcenter die 500€ wider Erwarten anrechnen möchte?

Kommt ganz darauf an, mit welche Begründung konkret das JC dann argumentiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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