Hallo liebes Forum,
ich mache zurzeit eine Ausbildung und stocke mit ALG2 auf. Meine (so gut wie) gesamte Firma war auf Empfehlung des Vorstandes im Jahre 2021 komplett im Homeoffice.
Als Kostenerstattung für das mobile Arbeiten wird mir demnächst ein Betrag in Höhe von 500€ ausgezahlt, dafür dass ich ungefähr 200 Tage von zuhause gearbeitet habe. Dadurch sind mir schließlich auch Kosten erstanden (Strom, Wasser, Heizung). Laut Aussage meines Betriebes ist dieser Betrag ausdrücklich kein Corona-Bonus o.Ä., sondern eine Kostenerstattung.
Für das Jahr 2020 wurden mir bereits 100€ ausgezahlt. Ich habe das Jobcenter natürlich darüber informiert und das schien in Ordnung zu sein. Ich konnte in nachfolgenden Schreiben keine Bemerkung oder Anrechnung diesbezüglich finden.
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, auf die ich mich Berufen kann, falls das Jobcenter die 500€ wider Erwarten anrechnen möchte? Handelt es sich hierbei um Werbungskosten?
Ich gehe mal davon aus dass ich diese Kostenerstattung melden muss richtig?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von Thomas5248 am 19.01.2022 18:33
-- Editiert von Thomas5248 am 19.01.2022 18:35
-- Editiert von Thomas5248 am 19.01.2022 19:11
Kostenerstattung für mobiles Arbeiten Werbungskosten bei ALG2-Aufstocker?
19. Januar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2022 | 18:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerstattung für mobiles Arbeiten Werbungskosten bei ALG2-Aufstocker?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Januar 2022 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Ich nehme an, es ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Diese Einnahme ist dem JC mitzuteilen.
Das können steuerlich *Werbungskosten* sein. Für das JC ist es Einkommen.
Die 100,-, die du dem JC gemeldet hattest, war mE auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Dabei sind grds. 100,- als Freibetrag zu berücksichtigen, deshalb gab es keine Anrechnung.
Ich fürchte, bei 500,- siehts anders aus.
#2
Antwort vom 19. Januar 2022 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatGibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, auf die ich mich Berufen kann, falls das Jobcenter die 500€ wider Erwarten anrechnen möchte? :
Kommt ganz darauf an, mit welche Begründung konkret das JC dann argumentiert.
Und jetzt?
Schon
266.801
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten