Kostenübernahme Nebenkostenabrechnung von Sozialamt

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme Nebenkostenabrechnung von Sozialamt

Hallo Zusammen,

hab da ein Problem und hoffe es hat jemand guten Rat.
Ich wohne mit meiner Tochter in einer Wohnung (keine BG) im mehrfamilienhaus und beziehe Grundsicherung. Die monatlichen Nebenksoten werden anstandslos übernommen. Nur bei der Nebenkostenabrechnung gibt es Probleme.
Das Sozialamt will diese zur hälfte nicht übernehmen, weil dort nicht der Gesamtverbrauch und Umlageschlüssel angegeben ist. Bei Wasser ist der Verbrauch , bei müll nach Personen, bei Antenne und Wasserzählermiete monatliche Kosten und die Versicherungen anteilig angegeben. Zudem verlangt das Sozialamt die Originalbelege.

Meine Frage daher: Sind die berechtigt, die Belege einzusehen und sich zu weigern die Nebenkostenabrechnung zu übernemmen oder sind die erstmal verpflichtet zu Zahlen?
MFG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go513688-71):
Sind die berechtigt, die Belege einzusehen
Ja, sind sie.
Zitat (von go513688-71):
und sich zu weigern die Nebenkostenabrechnung zu übernemmen
Kann durchaus sein.
Zitat (von go513688-71):
oder sind die erstmal verpflichtet zu Zahlen?
Nö. Ohne Vorlage der BK-Abrechnung--- nicht.

Die Betriebskosten-Abrechnung ist dem Sozialamt vorzulegen. Komplett.
Ich würde das Original vorlegen, aber nicht abgeben. Das Sozamt kann sich eine Kopie oder einen Scan machen.
Dann bleibt das Original bei dir.
Zitat (von go513688-71):
weil dort nicht der Gesamtverbrauch und Umlageschlüssel angegeben ist. Bei Wasser ist der Verbrauch , bei müll nach Personen, bei Antenne und Wasserzählermiete monatliche Kosten und die Versicherungen anteilig angegeben.
In der OriginalAbrechnung sind diese Gesamtkosten enthalten.

Das Verlangen ist rechtens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Die Betriebskosten Abrechnung liegt denen ja schon vor. Die wollen halt nicht zahlen, weil der Gesamtkosten und der Schlüssel fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go513688-71):
Die wollen halt nicht zahlen, weil der Gesamtkosten und der Schlüssel fehlt.
Und warum ist der nicht in der Jahresabrechnung enthalten?
Wer hat die Heizkoste/WWKosten abgerechnet? B****ta oder techem?

Zitat (von go513688-71):
weil dort nicht der Gesamtverbrauch und Umlageschlüssel angegeben ist. Bei Wasser ist der Verbrauch , bei müll nach Personen, bei Antenne und Wasserzählermiete monatliche Kosten und die Versicherungen anteilig angegeben.
Meinst du Gesamtverbrauch aller Mieter im Haus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go513688-71):
Die wollen halt nicht zahlen, weil der Gesamtkosten und der Schlüssel fehlt.
Und warum ist der nicht in der Jahresabrechnung enthalten?
Wer hat die Heizkoste/WWKosten abgerechnet? B****ta oder techem?

keine Ahnung warum nicht. Heizkosten machen wir direkt mit Anbieter.

Zitat (von go513688-71):
weil dort nicht der Gesamtverbrauch und Umlageschlüssel angegeben ist. Bei Wasser ist der Verbrauch , bei müll nach Personen, bei Antenne und Wasserzählermiete monatliche Kosten und die Versicherungen anteilig angegeben.
Meinst du Gesamtverbrauch aller Mieter im Haus?


Nein nur für uns. obwohl beim Wasser der tasächliche Verbrauch ja angegeben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss mich einmal korrigieren:
Die Gesamtkosten stehen in der bk drin. Die Schlüssel sind dann wie oben beschrieben monatlich, Personen und anteilig.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@go:

Also ich würde mal vermuten, dass die Übernahme von lediglich der Hälfte der Kosten einen anderen Grund hat, nämlich den, dass Ihr zur zweit in der Wohnung lebt, Du aber für Dich alleine eine BG bildest. Die andere Hälfte muss logischerweise von Deiner Tochter bezahlt werden, die doch wohl auch die Hälfte der laufenden KdU trägt, oder?

Wenn die Begründung tatsächlich so ist wie von Dir angegeben, müsste man zum einen die Abrechnung und zum zweiten den Bescheid des Sozialamtes sehen um eine konkrete Antwort geben zu können. Evtl. bräuchte man auch noch den Mietvertrag. Das Problem lässt sich demnach hier im Forum kaum lösen. Gehe mit allen Unterlagen zu einer Sozialberatungsstelle oder - nachdem Du beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgt hast - zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht.

Zitat:
Zudem verlangt das Sozialamt die Originalbelege.


Sind damit die Original-Abrechnungsbelege des Vermieters, also beispielsweise die Gebührenbescheide für Wasser oder Müllgebühren? Darauf hättest nicht einmal Du einen Anspruch gegen den Vermieter und das Sozialamt somit erst recht nicht. Der Vermieter ist nicht einmal verpflichtet, Dir Kopien auszuhändigen, bzw. könnte die bezahlt verlangen, wenn Du sie haben willst.

Zitat:
Die Schlüssel sind dann wie oben beschrieben monatlich, Personen und anteilig.


Wie gesagt, dafür müsste man den Mietvertrag kennen. Was heisst anteilig? Du zahlst immer nur Anteile an den Gesamtkosten, also anteilig nach Personenzahl, oder anteilige nach Wohnfläche immer im Verhältnis zur Gesamt-Personenzahl oder Gesamt-Wohnfläche des Hauses. Ich halte eine Verteilung nach unterschiedlichen Schlüsseln nicht nur für rechtlich in Ordnung, sondern auch für überaus fair. Aber es muss halt alles im Mietvertrag vereinbart sein.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 24.04.2019 08:06

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go513688-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@go:

Also ich würde mal vermuten, dass die Übernahme von lediglich der Hälfte der Kosten einen anderen Grund hat, nämlich den, dass Ihr zur zweit in der Wohnung lebt, Du aber für Dich alleine eine BG bildest. Die andere Hälfte muss logischerweise von Deiner Tochter bezahlt werden, die doch wohl auch die Hälfte der laufenden KdU trägt, oder?

Wenn die Begründung tatsächlich so ist wie von Dir angegeben, müsste man zum einen die Abrechnung und zum zweiten den Bescheid des Sozialamtes sehen um eine konkrete Antwort geben zu können. Evtl. bräuchte man auch noch den Mietvertrag. Das Problem lässt sich demnach hier im Forum kaum lösen. Gehe mit allen Unterlagen zu einer Sozialberatungsstelle oder - nachdem Du beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgt hast - zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht.

Zitat:
Zudem verlangt das Sozialamt die Originalbelege.


Sind damit die Original-Abrechnungsbelege des Vermieters, also beispielsweise die Gebührenbescheide für Wasser oder Müllgebühren? Darauf hättest nicht einmal Du einen Anspruch gegen den Vermieter und das Sozialamt somit erst recht nicht. Der Vermieter ist nicht einmal verpflichtet, Dir Kopien auszuhändigen, bzw. könnte die bezahlt verlangen, wenn Du sie haben willst.

Zitat:
Die Schlüssel sind dann wie oben beschrieben monatlich, Personen und anteilig.


Wie gesagt, dafür müsste man den Mietvertrag kennen. Was heisst anteilig? Du zahlst immer nur Anteile an den Gesamtkosten, also anteilig nach Personenzahl, oder anteilige nach Wohnfläche immer im Verhältnis zur Gesamt-Personenzahl oder Gesamt-Wohnfläche des Hauses. Ich halte eine Verteilung nach unterschiedlichen Schlüsseln nicht nur für rechtlich in Ordnung, sondern auch für überaus fair. Aber es muss halt alles im Mietvertrag vereinbart sein.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 24.04.2019 08:06


Anteilig nach Wohnung. 7 Parteien Haus, also 1/7. Bei meiner Tochter werden die vom Jobcenter anstandslos übernommen, nur das Sozialamt will nicht.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go513688-71):
Das Sozialamt will diese zur hälfte nicht übernehmen, weil dort nicht der Gesamtverbrauch und Umlageschlüssel angegeben ist.
Dann solltest du das Sozialamt bitte schriftlich und möglichst in ganzen Sätzen fragen, was du nun vorlegen sollst.
Das geht schneller als alles andere.
Nochmal: Erst mal die Nachzahlung übernehmen---NEIN, das macht das Sozialamt nicht.
Zitat (von go513688-71):
keine Ahnung warum nicht. Heizkosten machen wir direkt mit Anbieter.
Diese Abrechnung liegt dem Amt auch vor? Da steht euer Verbrauch auch drin.

Mit solchen Satzfetzen nach x Rückfragen ---so wie hier----macht das Sozialamt nichts.
--------------------

Übrigens: gesamten Beitrag zitieren--- und dann noch selbst dort drin rumschreiben---ist völlig überflüssig. Und nervig für die Antwortgeber.
Antworten (blauer Button) genügt.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@go:

Zitat:
Bei meiner Tochter werden die vom Jobcenter anstandslos übernommen,


Aha, Deine Tochter bezieht also Leistungen vom Jobcenter. Es sind also 2 Leistungsträger im Boot. War so bisher nicht bekannt.

Zitat:
nur das Sozialamt will nicht.


Das Sozialamt will also nicht die Nachzahlung nur zur Hälfte übernehmen (so steht es im Eröffnungsposting), sondern es will den auf Dich entfallenden Anteil gar nicht übernehmen.

Zitat:
Anteilig nach Wohnung. 7 Parteien Haus, also 1/7.


Wenn das mietvertraglich so vereinbart ist, ist das in Ordnung. Von daher bleibe ich bei meiner Empfehlung, die Ablehnung des Sozialamtes in Verbindung mit der Abrechnung und dem Mietvertrag vor Ort prüfen zu lassen.

Zitat:
die vom Jobcenter anstandslos übernommen


Daraus kannst Du allerdings keinerlei Rechte gegenüber dem Sozialamt herleiten. Sind halt zwei unterschiedliche Behörden.

Gruß,

Axel

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