Nach mehreren Operationen der Nasenscheidewand erscheint die Nase von C wegen fehlenden Knorpels etwa in der Mitte auf einer Seite krumm.
Die letzte Operation, wenigstens in Bezug auf die vorherigen Atembeschwerden, Erfolgreiche war 2004.
Es sieht nun so aus, als ob sich der Knorpel allmählich immer weiter auflöst oder es durch eine operationsbedingte Narbenschrumpfung dazu kommt, daß die Nase immer krummer aussieht.
Daraus entsteht für C, wegen des entstellten Aussehens, insbesondere, da C auf Arbeitssuche ist und auch eine Partnerin sucht, eine enorme psychische Belastung.
Da es nun nicht mehr zu übersehen ist, wird C deshalb immer öfter darauf angesprochen.
C lebt von knapp 300,- monatlich, ohne die großzügige Hartz 4 -Unterstützung zu erhalten.
Unter welchen Bedingungen ist es möglich, daß die Krankenkasse, bei der C freiwillig versichert ist, Kosten für eine eventuelle "Reparatur" übernehmen könnte und ggf. müßte ?
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Kostenübernahme der Krankenversicherung
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Guten Tag
Das mit der Nase kann einen Menschen bestimmt sehr belasten, wenn Sie versichert sind, wird die Kasse auch die Kosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.Von einer Zuzahlung sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Diese Anforderungen sind erstmal für alle gleich, deswegen verstehe ich ihre Satz:
ohne die großzügige Hartz 4 -Unterstützung zu erhalten,
nicht. Wenn Sie von 300.-€ leben können und keine Hilfe in Anspruch nehmen wollen,in welcher Form auch immer, ist dies ihre persönliche Entscheidung.Hierfür können sie ja jetzt nicht die großzügige Hatz4 Unterstützung verantwortlich machen.Im Übrigen sind Hartz4er, nicht grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.Nur wenn die Zuzahlung einen bestimmten Prozentsatz übersteigt greift die Zuzahlungsbefreiung.
Zuerst sollten Sie sich einen Arzt suchen und diesem mitteilen, das Ihre schiefe Nase Sie stark psychisch belastet, sollten sonst keine Beschwerden sein.
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Atembeschwerden und dergleichen, muss die Kasse die Kosten übernehmen. Auch als Hartz4er hätten Sie, wenn das Problem "nur" die schiefe Nase ist, Probleme bei der Kostenübernahme.
Kosmetische Operationen gehören sicher nicht zu den Standardleistungen der Argen.Der richtige Weg kann nur über einen Arzt ihres Vertrauens führen. Wenn Sie nicht genug Mittel zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben, scheuen Sie sich nicht Leistungen nach dem SGB 2 zu beantragen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit
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