Ich habe ein Problem, seit Juni letzten Jahres lebe ich in einer neuen Wohung, seit Oktober beziehe ich ALG2. Jetzt hat meine ehemalige Vermieterin mir eine Nebenkostenabrechnung geschickt, die ich aber unmöglich bezahlen kann. Besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch die Arge, auch wenn ich zu der Zeit noch nicht arbeitslos gemeldet war?
Kostenübernehme der Nebenkosten vom Amt?
7. April 2006
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Frage vom 7. April 2006 | 21:45
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 1x hilfreich)
Kostenübernehme der Nebenkosten vom Amt?
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#1
Antwort vom 7. April 2006 | 23:22
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Denke mal, da lässt sich aus dem Gesetz herleiten, dass die Kosten übernommen werden müssen. Bin mir aber nicht sicher, ist ein neues Gesetz, ziemlich allgemein formuliert, es gibt wenig Gerichtsurteile dazu:
SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Bei Nichtübernahme der Kosten würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht auf Übernahme der Kosten klagen.
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