Hallo.
Ich habe 7 Monate Krankengeld bezogen, dann Arbeitslosengeld
beantragt und beziehe es gerade. Nun bin ich wieder krank (selbe krankheit). Habe ich , trotz dessen ich vor dem arbeitslosengeldbezug schon krank war, Anspruch auf krankengeld?
Krank-arbeitslosengeld-krank
https://www.finanztip.de/krank-arbeitslosigkeit/
Gleiches gilt, falls Sie schon Krankengeld bezogen haben, dann arbeitslos werden und weiterhin arbeitsunfähig erkrankt sind. Sie bekommen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Krankengeld, da Sie weiterhin Mitglied in der Krankenkasse bleiben (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Ich bin ja nicht WEITERHIN arbeitsunfähig erkrankt, sondern WIEDER. Also nach meinem genannten Krankengeldbezug folgte eine Gesundschreibung. Daraufhin beantragte ich Arbeitslosengeld bzw meinen Restanspruch. Nun bin ich aber wieder erkrankt und das Arbeitslosengeld läuft bald aus. Werde ich dann krankengeld von der krankenkasse bekommen trotz dessen ich vor der Arbeitslosigkeit auch schon krank war??
Gerade diese Seite die sie hier verlinkt haben, ist der Grund für meine Frage. Da mich ein Absatz irritiert : "Vorraussetzung ist, das die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht wenn sie schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank waren."
Oder ist damit nur eine nahtlos andauernde Krankschreibung vor Beginn der Arbeitslosigkeit gemeint und das dann eben die Arbeitsagentur nicht für die leistungsfortzahlung zuständig ist?
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Ja.Zitat :Werde ich dann krankengeld von der krankenkasse bekommen
Zitat :Gerade diese Seite die sie hier verlinkt haben, ist der Grund für meine Frage. Da mich ein Absatz irritiert : "Vorraussetzung ist, das die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht wenn sie schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank waren."
Damit ist gemeint, das du tatsächlich momentan Arbeitslosengeld beziehen musst, um Anspruch auf Leistungsfortzahlung (Arbeitslosengeld) von 6 Wochen durch die Agentur für Arbeit zu haben (so wie man im Arbeitsverhältnis 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhält). Ist dieser 6 Wochen Anspruch bei dir schon erreicht erhälst du selbstverständlich Krankengeld.
Ok. Und was ist wenn der Antrag noch nicht durch ist? es also zu einer rückwirkenden Bewilligung kommt? Man also rückwirkend von der Agentur für Arbeit bei der krankenkasse angemeldet wird?
Sowohl die Arbeitsagentur als auch die Krankenkasse schauen aufs Datum. Und bewilligen dann, ggfls. auch rückwirkend.
Und jetzt?
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