Krank und nicht mehr Arbeitsfähig

20. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sohnemann90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krank und nicht mehr Arbeitsfähig

Guten Abend zusammen,

ich bin ein besorgter Sohnemann und es geht um meine Mutter.

Meine Mutter ist 60 Jahre alt, hat jedoch noch keinen Anspruch auf Rente.
Wie bereits im Titel beschrieben nicht mehr in der Lage zu arbeiten.
Sie hat einige Krankheiten und es ist schlichtweg nicht mehr möglich.
Sie hat auch eine Bescheinigung, dass sie nicht mehr arbeiten gehen kann und ist Pflegegrad 3.

So viel zum Vorwort.
Nun zum eigentlichen Problem.
Sie hat zu wenig einkommen, oder zu viele Ausgaben.
Es gibt keine Rücklagen mehr oder Geld auf welches sie zurückgreifen könnte.
Es gibt keine nennenswerten Vermögenswerte oder Ähnliches.
Das gesamte Geld, welches aus der Scheidung resultierte ist bereits aufgebraucht, da sie bis jetzt von diesem Geld gelebt hat.

Beim Sozialamt wurde Ihr mitgeteilt, dass Sie kein Sozialfall ist und deshalb kein Anrecht auf Sozialhilfe hat.
Beim Arbeitsamt wurde Ihr mitgeteilt, dass Sie kein Geld erhalten könne, da sie nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten.

Hier eine kleine relativ genaue Auflistung Ihrer Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen: 1070€ Gesamt
940€ Nachehelicher Unterhalt von Ehepartner
130€ Wohngeld (Mietbeihilfe)

Ausgaben: 1060€ Gesamt
550€ Miete
210€ Krankenversicherung, welche selbst getragen werden muss.
130€ Strom und Gas
35€ Autoversicherung
15€ Hundesteuer
20€ Internet und Telefon
100€ Zusatzversicherungen (Zahnarzt, Hausrat, Haftpflicht, weitere Zusatzkrankenversicherungen)

Nicht aufgeführt sind hier Dinge wie z.B. Nahrung für Mensch und Hund, Benzin um etwa zu Ärzten zu fahren oder einkaufen.
Außerdem ist Sie Raucherin, was der Krankheit mit Sicherheit nicht zuträglich ist, Sie kann jedoch auch nicht aufhören.

Nun zu meinen Fragen:
Bin ich in diesem Forum überhaupt Richtig?
An welches Amt muss man sich wenden, um in Ihrem Fall Unterstützung zu bekommen?
Warum bekommt man von keinem Amt gesagt, an wen man sich wenden muss?
Hat jemand hier vielleicht Erfahrungen?

Bitte unterlasst Kommentare zum Thema Rauchen oder abwertende Kommentare.
Abwertung muss nicht sein und beim Thema Rauchen komme ich bei Ihr auch nicht weiter. Das hilft mir also auch nicht.

Vielen Dank für eure Zeit und ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten.

Lg
Der Sohnemann

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

ein paar Überlegungen:
Möglicherweise kann der Unterhalt geprüft werden, eventuell hat sie einen höheren Anspruch.

Wie wird die Pflege sichergestellt? Kommt ein Pflegedienst? Sonst könnte sie Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen.

Könnte sie Anspruch auf Erserbsunfähigkeitsrente haben und hat sie das beantragt?

Für Sozialhilfeleistungen wäre, solange die Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit noch nicht festgestellt hat und sie das Regelrentenalter nicht erreicht hat, das Jobcenter zuständig, sie könnte also Bürgergeld beantragen. Nach den Angaben könnte das tatsächlich etwas mehr sein als das Wohngeld (was dann wegfällt)

Ihr Bedarf ist (grob) Bruttokaltmiete + Heizung + Kranken- und Pflegeversicherung + Regelsatz 502 Euro + bestimmte Versicherungen (insb KfZ- und Privathaftpflicht), der Rest (Strom, Hund, rauchen) ist Privatvergnügen und aus dem Regelsatz zu zahlen.

Was ist das Auto ungefähr wert?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sohnemann90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend sonmischt,

zunächst mal vielen Dank für die Antwort.
An dem Unterhalt wird man vermutlich nichts machen können, da dieser bereits mehrfach neu errechnet wurde und dem Ex-Ehemann laut Gericht sonst nicht mehr genug Einkommen verbleibt.

Sie hat einen Pflegedienst, welchen sie auch wirklich benötigt, also ist hier auch nicht viel zu machen, da das Pflegegeld komplett für die Pflege aufgebraucht wird.

Erwerbsunfähigkeitsrente könnte Sie laut Rentenkasse bekommen, jedoch würde es sich laut Rentenkasse nicht lohnen da die Abzüge zu hoch sind.

Um Geld vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten zu können müsste Sie noch arbeitsfähig sein laut Jobcenter und min. 3 Std. pro Tag arbeiten können.

Das Auto ist noch ca 5.000 Euro wert, wenn es hoch kommt.
Es ist schon ein paar Jahre alt und hatte beim Kauf schon keinen sehr hohen Wert.

Aktuell deckt ihr Einkommen gerade so die Abgaben.
Für alles andere kommen mein Bruder und ich auf.
Wir fühlen uns hier vom Staat ein wenig allein gelassen.

Hast du vielleicht sonst noch irgendwelche Ideen?

Lg Sohnemann

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 52x hilfreich)

Hat Deine Mutter einen ablehnenden Bescheid vom Jobcenter oder habt ihr nur mal angefragt?
Falls letzteres, solltet Ihr unbedingt einen Antrag stellen. Solange die Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit nicht festgestellt hat, müsste die Zuständigkeit dort liegen.

Die Rente solltet Ihr trotzdem unbedingt beantragen, sie hat ja nichts zu verlieren. Ist von der Rentenversicherung die EU festgestellt, ist das Sozialamt zuständig, läuft finanziell in etwa auf dasselbe heraus.
Über die Rente könnte auch die Krankenversicherung günstiger werden bzw abgedeckt werden, da kennen sich aber andere bestimmt besser aus, vielleicht kommen ja noch Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Sohnemann90):
Erwerbsunfähigkeitsrente könnte Sie laut Rentenkasse bekommen, jedoch würde es sich laut Rentenkasse nicht lohnen da die Abzüge zu hoch sind.


Bekannterweise zahlt die Rentenkasse nicht gerne. Ich würde mich mal an geeigneter Stelle erkundigen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Ich kenne mich in der Materie wenig bis gar nicht aus, aber müsste im Falle der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nicht auch die KV übernommen werden oder wäre zumindest günstiger vom Beitrag?

Zitat (von Sohnemann90):
Das Auto ist noch ca 5.000 Euro wert, wenn es hoch kommt.
Es ist schon ein paar Jahre alt und hatte beim Kauf schon keinen sehr hohen Wert.


Es geht ja nicht alleine um den Wert des Autos, sondern vordergründig um die Einsparung von Kosten, die der Wagen verursacht.

Zitat (von Sohnemann90):
Außerdem ist Sie Raucherin, was der Krankheit mit Sicherheit nicht zuträglich ist, Sie kann jedoch auch nicht aufhören.


"Kann nicht" wohnt direkt neben "will nicht".

Zitat (von Sohnemann90):
Ausgaben: 1060€ Gesamt
550€ Miete
210€ Krankenversicherung, welche selbst getragen werden muss.
130€ Strom und Gas
35€ Autoversicherung
15€ Hundesteuer
20€ Internet und Telefon
100€ Zusatzversicherungen (Zahnarzt, Hausrat, Haftpflicht, weitere Zusatzkrankenversicherungen)


Hier würde sich auch eine Überprüfung lohnen, was unbedingt notwendig und was verzichtbar bzw. woanders günstiger zu haben ist.

-- Editiert von User am 21. September 2023 09:06

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 52x hilfreich)

Nach dem Wert des Autos habe ich gefragt, weil ein angemessenes KfZ eben gesondert als Vermögen geschützt ist. Mit 5.000 Euro dürfte das Fahrzeug sowohl beim Bürgergeld, als auch im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII gesondert geschützt sein, so dass hier auch die KfZ-Versicherung in angemessenem Umfang in die Berechnung einfließen müsste.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3314 Beiträge, 521x hilfreich)

Die Erwerbsminderungsrente, sollte sie auf jeden Fall beantragen, schon wg. der Krankenkassenbeiträge. Sie hätte somit 210 € mehr übrig.

Zitat (von Sohnemann90):
Erwerbsunfähigkeitsrente könnte Sie laut Rentenkasse bekommen, jedoch würde es sich laut Rentenkasse nicht lohnen da die Abzüge zu hoch sind.

Welche Abzüge? Es gibt feste Sätze für Kranken/Pflegeversicherung. Sie soll sich eine Proberechnung erstellen lassen.
War sie denn in den letzten 5 Jahren, für 36 Monate Pflichtversichert?
Zitat (von Sohnemann90):
Wir fühlen uns hier vom Staat ein wenig allein gelassen.

Warum?
Zitat (von Sohnemann90):
Bitte unterlasst Kommentare zum Thema Rauchen oder abwertende Kommentare.

Nach ihrer Rechnung übernehmen die Kinder die Kosten für Lebensmittel und Tabak.
Ich kann nachvollziehen, wie schwer es sein kann mit dem Rauchen aufzuhören, sah es bei meinem Mann, evtl. hilft es schon, wenn sie weniger Rauchwaren bekommt und somit mehr Geld übrigbleibt.
Könnte sie einen Schein für die Tafel bekommen?
Bezahlt sie die Autoversicherung tatsächlich jeden Monat? Der Jahresbetrag wäre wesentlich günstiger.
Was die Pflege betrifft, bei Kombipflege, würde sie einen Teil vom Pflegegeld überwiesen bekommt.
Evtl. die Bausteine überprüfen.
Sollte sie in Bayern wohnen, gibt es ab PG 2 pro Jahr, 1000 € Landespflegegeld.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2642 Beiträge, 855x hilfreich)

Mal unabhängig von etwaigen Sozialleistungen:

Soweit die Mutter einen ungedeckten Unterhaltsbedarf hat, der Ehegattenunterhalt ausgeschöpft ist und die Kinder über entsprechendes Einkommen verfügen, sind die Kinder zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Der Selbstbehalt liegt bei 2500 € bereinigtem Nettoeinkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37566 Beiträge, 13802x hilfreich)

Man muss schon deshalb EM-Rente beantragen, weil es aufstockend staatliche Leistungen nur dann gibt, wenn man vorrangige Leistungen in Anspruch genommen hat. Und vorrangig ist nun mal die EM-Rente. Da geht es nicht um ein "lohnt sich nicht." Also, EM-Rente beantragen. Dann wird bis zur Bewilligung auch das JC bzw. das Sozialamt einspringen.

Nur abgesehen davon wird sich die Mutter gewaltig einschränken müssen. Sie lebt weit über den üblichen Beträgen, die sie bewilligt bekommt. Wenn ich allein den Versicherungsposten sehe ..... und auch einen PKW muss man unterhalten können. Da geht es nicht um den Wert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Ich kann aus den Zahlen und auch mit einer evtl. bald teilweisen EM-Rente keinen größeren Bedarf von Jobcenter oder Sozialamt erkennen.
Wohngeld IST bereits Hilfe vom Staat. UND: Kinder sind unterhaltspflichtig, siehe @smogman.#7.

!! Wohngeldbezug/Mietzuschuss schließt andere Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe aus.
Evtl. gäbe es demnächst mehr Wohngeld??? Je nachdem, wann die 130,- Wohngeld beschieden wurden.

Grundsatz:
Vom Sozialamt oder vom Jobcenter gäbe es den sog. Regelbedarf von 502,-, ab nächstes Jahr 563,- Dazu die Wohnkosten (ohne Strom).
Das wäre zusammen ein Bedarf von ca 1.130,- bzw. ca 1.200,-
Abzuziehen wäre der nacheheliche UH---> bleiben übrig ca 190,- bzw. ca. 250,-
Abzuziehen wäre später evtl. auch eine EM-Rente, dann bliebe uU gar kein SGB-Bedarf...

Auf jeden Fall kann sie einen EM-Rentenantrag stellen. EM=Erwerbsminderung, es könnte auch eine teilweise Rente werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13019 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat:
Sie hat auch eine Bescheinigung, dass sie nicht mehr arbeiten gehen kann


Von wem ist diese Bescheinigung (Hausarzt, Facharzt, Ärztlichem Dienst der Arbeitsagentur, Rentenversicherung...)?

Zitat:
Beim Sozialamt wurde Ihr mitgeteilt, dass Sie kein Sozialfall ist und deshalb kein Anrecht auf Sozialhilfe hat.


Was korrekt ist, sofern nicht bereits durch einen Amtsarzt oder den Rentenversicherungsträger Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde.

Zitat:
Beim Arbeitsamt wurde Ihr mitgeteilt, dass Sie kein Geld erhalten könne, da sie nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten.


Wenn Du wirklich das Arbeitsamt, also aktuell die Agentur für Arbeit, meinst, die für die Gewährung von Arbeitslosengeld zuständig ist, dann ist die Auskunft richtig, wenn Deine Mutter dort angegeben hat, nicht arbeitsfähig zu sein, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen.

Zuständig wäre wohl anstelle der Agentur für Arbeit eher das Jobcenter mit der Gewährung von Bürgergeld. Dort wird zwar auch nach der Erwerbsfähigkeit gefragt, es ist aber nicht ausreichend, wenn die Betroffene selbst sagt, nicht erwerbsfähig zu sein. Vielmehr müsste das Jobcenter - wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere das vorhandene Einkommen nicht bereits den Bedarf deckt - zunächst ergänzendes Bürgergeld gewähren. Sodann wird das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst überprüfen lassen. Lautet das dortige Ergebnis dann Erwerbsunfähigkeit, wird Deine Mutter aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Bis zur Entscheidung über diesen Rentenantrag hat das Jobcenter weiter zu leisten.

Besteht kein Rentenanspruch, weil die Versicherungszeiten nicht erfüllt sind, verweist das Jobcenter aufgrund der Feststellungen des ärztlichen Dienstes an das Sozialamt, welches entweder das Gutachten des ärztlichen Dienstes anerkennt und die Zahlungen des Jobcenters übernimmt, oder aber die Erwerbsunfähigkeit dennoch von der Rentenversicherung prüfen lässt. Dann muss das Jobcenter ebenfalls vorerst weiterzahlen.

Es sollten also unbedingt und schnellstmöglich die richtigen Anträge gestellt werden, also

1. Antrag auf Erwerbsminderungsrente (der beim Jobcenter anzugeben ist) und
2. Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.

Sollten dann tatsächlich ablehnende Bescheide kommen, ist neu zu überlegen, ob diese ggf. korrekt sind, oder Widerspruch zu erheben ist.

Unter dem Strich kann ich allerdings - unabhängig von allem anderen - dem hier

Zitat:
Nur abgesehen davon wird sich die Mutter gewaltig einschränken müssen.


nur zustimmen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

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