Kranken- und Pflegekassenbeitrag

5. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Roswitha56
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Kranken- und Pflegekassenbeitrag

Hallo, mein Mann ist am 17.12.2021 verstorben. Ich war über ihn familienversichert. Da diese Versicherung am Todestag endet, musste ich mich freiwillig versichern. Ich habe kein eigenes Einkommen und auch noch keine eigene Rente. Drei Monate lang bekam ich die Rente von meinem Mann weiter. Dies wird aber nicht als Einkommen gezählt. Obwohl die Krankenkassr von der Rente meines Mannes die Beiträge für die drei Monate weiter erhält, muss ich den Mindestbeitrag von 203,43 € bezahlen. Erst wenn meine Witwenrente beginnt, werde ich als Rentnerin versichert, dann enden diese Beiträge. Ich finde das ungerecht. Die Krankenkasse bereichert sich doppelt. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, die Gesetze sind so. Muss ich das hinnehmen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Roswitha56 ):
Obwohl die Krankenkassr von der Rente meines Mannes die Beiträge für die drei Monate weiter erhält, muss ich den Mindestbeitrag von 203,43 € bezahlen.

Wäre es ihnen lieber keine Rente für 3 Monate zu erhalten? Für jede Rente muss KK und Pflegeversicherung bezahlt werden.
Zitat (von Roswitha56 ):
Die Krankenkasse bereichert sich doppelt.

Bei einer Familienversicherung kann man nicht von Bereicherung sprechen. sie mussten bisher keinen KK Beitrag bezahlen.
Verstehen sie mich nicht falsch, aber so einfach ist das nicht.
Ansonsten fragen sie doch mal im Forum der Rentenversicherung nach. Da antworten auch Experten.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html

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#2
 Von 
Roswitha56
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht nicht darum, dass von der Rente die Beiträge abgezogen wurden, sondern dass ich zusätzlich 200 Euro monatlich zahlen muss, obwohl ich kein weiteres Einkommen habe. Und die Rente nicht als mein Einkommen angerechnet wird.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Roswitha56 ):
sondern dass ich zusätzlich 200 Euro monatlich zahlen muss, obwohl ich kein weiteres Einkommen habe.
Zusätzlich ist das nicht. Die Rente deines Mannes zählt nicht.
Zitat (von Roswitha56 ):
Und die Rente nicht als mein Einkommen angerechnet wird.
So ist es gesetzlich geregelt.
Das wirst du hinnehmen müssen, du kannst dieses Gesetz nicht einfach oder selbst ändern.
Zitat (von Roswitha56 ):
Erst wenn meine Witwenrente beginnt, werde ich als Rentnerin versichert, dann enden diese Beiträge
Und welche Beiträge beginnst du dann zu zahlen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Roswitha,
die Antwort im DRV Forum dürfte sie beruhigen.

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#5
 Von 
Roswitha56
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Loni12, der Tipp mit dem DRV Forum war klasse. Ich frag mich nur, warum das die Mitarbeiter bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung nicht wissen. LG

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#6
 Von 
Roswitha56
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und welche Beiträge beginnst du dann zu zahlen?

Dann zahle ich nur noch den Beitrag entsprechend meiner Witwenrente und der wird bedeutend geringer sein.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Dann viel Glück!
....sofern Sie den Witwenrentenantrag rechtzeitig gestellt haben,
...und sofern die KV diesen späten Termin im Februar trotzdem zu deiner Entlastung berücksichtigt.

Zitat (von Roswitha56 ):
und der wird bedeutend geringer sein.
Ja, o.k. Man soll wirklich nicht sagen, zum Glück bin ich Witwe, sonst müsste ich mtl. 200,- zahlen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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