Hallo, mein Mann ist am 17.12.2021 verstorben. Ich war über ihn familienversichert. Da diese Versicherung am Todestag endet, musste ich mich freiwillig versichern. Ich habe kein eigenes Einkommen und auch noch keine eigene Rente. Drei Monate lang bekam ich die Rente von meinem Mann weiter. Dies wird aber nicht als Einkommen gezählt. Obwohl die Krankenkassr von der Rente meines Mannes die Beiträge für die drei Monate weiter erhält, muss ich den Mindestbeitrag von 203,43 € bezahlen. Erst wenn meine Witwenrente beginnt, werde ich als Rentnerin versichert, dann enden diese Beiträge. Ich finde das ungerecht. Die Krankenkasse bereichert sich doppelt. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, die Gesetze sind so. Muss ich das hinnehmen?
Kranken- und Pflegekassenbeitrag
5. April 2022
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Frage vom 5. April 2022 | 14:06
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Kranken- und Pflegekassenbeitrag
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#1
Antwort vom 5. April 2022 | 15:21
Von
Status: Bachelor (3555 Beiträge, 562x hilfreich)
ZitatObwohl die Krankenkassr von der Rente meines Mannes die Beiträge für die drei Monate weiter erhält, muss ich den Mindestbeitrag von 203,43 € bezahlen. :
Wäre es ihnen lieber keine Rente für 3 Monate zu erhalten? Für jede Rente muss KK und Pflegeversicherung bezahlt werden.
ZitatDie Krankenkasse bereichert sich doppelt. :
Bei einer Familienversicherung kann man nicht von Bereicherung sprechen. sie mussten bisher keinen KK Beitrag bezahlen.
Verstehen sie mich nicht falsch, aber so einfach ist das nicht.
Ansonsten fragen sie doch mal im Forum der Rentenversicherung nach. Da antworten auch Experten.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html
#2
Antwort vom 5. April 2022 | 18:00
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Es geht nicht darum, dass von der Rente die Beiträge abgezogen wurden, sondern dass ich zusätzlich 200 Euro monatlich zahlen muss, obwohl ich kein weiteres Einkommen habe. Und die Rente nicht als mein Einkommen angerechnet wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. April 2022 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Zusätzlich ist das nicht. Die Rente deines Mannes zählt nicht.Zitatsondern dass ich zusätzlich 200 Euro monatlich zahlen muss, obwohl ich kein weiteres Einkommen habe. :
So ist es gesetzlich geregelt.ZitatUnd die Rente nicht als mein Einkommen angerechnet wird. :
Das wirst du hinnehmen müssen, du kannst dieses Gesetz nicht einfach oder selbst ändern.
Und welche Beiträge beginnst du dann zu zahlen?ZitatErst wenn meine Witwenrente beginnt, werde ich als Rentnerin versichert, dann enden diese Beiträge :
#4
Antwort vom 6. April 2022 | 10:23
Von
Status: Bachelor (3555 Beiträge, 562x hilfreich)
Roswitha,
die Antwort im DRV Forum dürfte sie beruhigen.
#5
Antwort vom 6. April 2022 | 11:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke Loni12, der Tipp mit dem DRV Forum war klasse. Ich frag mich nur, warum das die Mitarbeiter bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung nicht wissen. LG
#6
Antwort vom 6. April 2022 | 11:05
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatUnd welche Beiträge beginnst du dann zu zahlen? :
Dann zahle ich nur noch den Beitrag entsprechend meiner Witwenrente und der wird bedeutend geringer sein.
#7
Antwort vom 6. April 2022 | 13:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Dann viel Glück!
....sofern Sie den Witwenrentenantrag rechtzeitig gestellt haben,
...und sofern die KV diesen späten Termin im Februar trotzdem zu deiner Entlastung berücksichtigt.
Ja, o.k. Man soll wirklich nicht sagen, zum Glück bin ich Witwe, sonst müsste ich mtl. 200,- zahlen...Zitatund der wird bedeutend geringer sein. :
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