KrankenGeld trotz NeuDiagnose?

27. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
GuterMieter
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 14x hilfreich)
KrankenGeld trotz NeuDiagnose?

Hallo! Leider wusste ich nicht genau wohin ich dieses Thema einordnen muss- daher hab ich mich an soziales Orientiert.

Es geht um Krankengeldzahlung die möglicherweise ZU FRÜH kommt.

Seit etwa einem halben Jahr wusste ich, dass ich operiert werden muss und hatte mir vor November einen OP-Termin geben lassen der auf den 29.November datiert wurde.

Anfang November bin ich plötzlich erkrankt und musste zwecks Untersuchungen für eine Woche ins Krankenhaus.
Dabei handelt es sich um eine Krankheit die (nachweislich) VÖLLIG UNABHÄNGIG von der OP-Geschichte ist!
Danach bin ich hausärtztlich weiterbehandelt worden.

Da Krankheitsbild 1 und 2 im gleichen Monat waren und ich hausärtztlich in dieser Zeit untersucht wurde, hat mein Artzt mich vorrausschauender Weise bis Ende Dezember krank geschrieben (OP, Heilung usw).

Krankheitsbild 2 hatte sich eigentlich vor der OP schon erledigt. So entstand für den Operationszeitraum eine Folgebescheinigung der AU. Somit falle ich mitte Dezember auch schon in den Krankengeldbereich.

Den Antrag habe ich dann bei der Krankenkasse persönlich gemacht und musste dazu beim Hausarzt was unterschreiben lassen.
Dabei wurden wir aufmerksam, dass Krankheitsbild 1&2 völlig unabhängig voneinander sind und die OP eine Erstbescheinigung hätte sein müssen.

Es gibt jetzt also eine Erstbescheinigung mit Folgebescheinigung von Anfang November bis 28.11 - und ab dem 29.11 zwecks OP und anschließender Heilung eine Neubescheinigung. Auf dieser steht auch NUR diese OP-Diagnose- nichts vom anderen Krankheitsbild!

Vorher war alles als folgebescheinigung ausgeschrieben.

Das ist alles nachweisbar und völlig legitim!

Mit diesen Informationen habe ich mich mit 2 Leuten meiner Krankenkassen persönlich unterhalten. Beide haben die korregierten AUs ausgetauscht und auch meine OP-Wunde gesehen.
Ich wurde darüber informiert dass in diesesm Fall der Zahlungsraum für Krankengeld nach hinten wandert- also ab der 7 Woche von ENDE NOVEMBER an gezählt- und nicht von Anfang November.

Das ist für mich natürlich von Vorteil, denn so bekomme ich doch noch eine normale Gehaltszahlung.

Dachte ich! Doch ich habe nur ein gekürztes Gehalt bekommen.
In einem Telefonat mit der KK berichtet man mir, das liegt jetzt daran, dass das Krankenhaus (OP) als NEBENDIAGNOSE die Krankheit von Anfang November angegeben hat.
Natürlich musste ich bei der Aufnahme für die OP über Krankheiten und Geschehnisse in der Vergangenheit berichten.
Die KK informiert, dass diese NEBENDIAGNOSE ja die gleiche sei, die Anfang November aufgetreten war, und ich somit sehr wohl jetzt schon in den Krankengeld-Bereich falle.
Daraufhin habe ich mit dem operierenden Krankenhaus telefoniert.
Dort sagte man mit, dass es immer eine Hauptdiagnose gibt (nämlich der Grund warum ich operiert wurde) und Nebendiagnosen, die aufgenommen werden MÜSSEN- sofern welche bestehen (zb Schildrüsenknoten und Tabletten).
Die Nebendiagnose allerdings dürfte von der KK nicht als Anrechnungsanhalt genutzt werden, da sie unabhängig von der Hauptdiagnose ist (trifft ja wirklich zu!).

Ein anschließendes Telefonat mit der KK ergab das Gegenteil. Dort sagt man mir, die Nebendiagnose wird mit gezählt- und hätte das Krankenhaus diese nicht übermittelt würde das anders aussehen.

Mit anderen Worten, wenn ich jetzt noch was anderes hätte und müsste unabhängig von allem jetzt wieder ins Krankenhaus, wird alles andere mit angerechnet oder wie muss ich das verstehen?
Wäre die Krankheit von Anfang November schon einige Wochen früher aufgetreten dann wäre das mit angerechnet worden oder wie ist das?

Ich finde das unlogisch- beide Krankheiten haben nachweislich überhauptnichts miteinander zu tun - und jetzt stehe ich zwischen 2 unterschiedlichen Aussagen und habe nur ein halbes Gehalt bekommen :/.

Ist das alles so richtig oder sollte ich einen Anwalt einschalten?

Übrigens bin ich mittlerweile FAST gesund und werde vorraussichlicht Anfang 2013 wieder arbeiten drüfen :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo GuterMieter,

wenn eine Krankheit WÄHREND einer bestehenden Krankschreibung entsteht, diagnostiziert oder behandelt wird, dann handelt es sich hierbei um eine sogenannte "hinzugetretene Erkrankung" und fällt somit sozusagen "unter die erste Krankschreibung".

D.h. damit nochmals eine volle Gehaltszahlung anfällt (vs. Krankengeld), wäre es notwendig gewesen, zwischen den Krankheiten zu "gesunden".

Viele Grüße von Mira

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GuterMieter
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo. Danke für die Antwort.
Was Sie schreiben trifft nicht. zu. Die erste AU ist von Anfang November biseendenNovember datiert. Danach kommt eine neue AU auf der die voran gegangene Diagnose NICHT zu finden ist. Es steht ausschließlich die neue Diagnose darauf.

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11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Das heißt, es waren ein oder mehr Tage ohne Krankschreibung dazwischen? Sorry, das hatte ich dem Text jetzt nicht entnommen, ich war der Meinung, dass die Krankschreibungen nahtlos aneinander oder sogar "übereinander" erfolgten.

Wenn zwischendurch keine Krankschreibung war, d.h. ein oder mehrere Tage "Gesundung" dazwischen lagen, dann müsste m.M. nach wieder die Lohnfortzahlung erfolgen.

Aber vielleicht meldet sich ja auch noch jemand anderes, immerhin halten wir durch den Dialog den Thread "oben", so dass er mehr in den Focus rückt ;)

Gruß, Mira

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GuterMieter
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 14x hilfreich)

Achso - nein :) .
Also um genau zu sein.

AU-Erstbescheinigung von 2.11 - 9.11 Diagnose XY-A
AU-Folgebescheinigung von 10.11 - 28.11 Diagnose XY-A

AU-ERSTBescheinigung von 29.11 - 28.12 Diagnose YZ-B

Also die zweite ERSTBescheinigung überschneidet sich NICHT mit der vorangegangenen, knüpft aber zeitlich betrachtet daran an. Aber die Diagnose ist eine völlig andere, und von der vorangegangenen steht darin garnichts mehr.
Und darauf hin frag ich mich auch- was passiert wenn ich mich heute verletze und unter einer anderen Diagnose wieder eine neue Erstbescheinigung bekomme - ohne das vorangegangene Diagnoses mit darauf stehen hab ich in dem Fall dann wohl PECH GEHABT und bekomme weiter Krankengeld. Mit anderen Worten ... lieber heute mit einen gebrochenen Bein zur Arbeit humpeln und die neue AU ab dem 31.12 schreiben- dann bekommt ich mehr Geld?
Ist doch nicht gerecht oder?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Ob das gerecht ist oder nicht, es ist halt so. Wenn jemand Arthrose hat, die ihn für 70 Wochen in den Krankengeldbezug schickt und in der letzten Woche zusätzlich einen Bandscheibenvorfall erleidet, würden trotzdem nur noch 8 Wochen Krankengeldbezug übrig bleiben.

Wenn die Krankschreibungen so nahtlos wie bei Ihnen aneinanderreihen, dann könnte man das durchaus kritisch sehen ... egal, was an Diagnosen drinne steht.

Ist halt Auslegungssache,würde ich vermuten.

Interessante Infos bzw. die Sache nochmals gut erklärt finden Sie z.B. hier: Krankengeldbezug

Viele Grüße von Mira

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Und warum sollte es jetzt gerecht sein, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung noch länger zahlen müsste?

Jetzt arbeiten gehen bringt auch nichts mehr: du hast ja BEIDE Krankheiten in der Diagnose stehen, daher gilt dafür der 6-Wochen-Zeitraum.

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6x Hilfreiche Antwort

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