Krankengeld, Reha

12. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
CLB0104
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld, Reha

Hallo, folgende Situation: ich bin seit 1.7.23 krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Nun wurde eine med. Reha bewilligt. Meinen Arbeitgeber muss ich davon in Kenntnis setzen, das ist mir bekannt.
Meine 1. Frage ist: muss ich mit ihm in Dialog gehen oder wäre dies empfehlenswert vor der Reha? (Hintergrund: destruktive Arbeitsbedingungen und Schwierigkeiten mit Führungskraft vor Krankschreibung).
Meine 2. Frage ist: nach der Reha: wann müsste ich wieder zur Arbeit, wenn ich keine Wiedereingliederung möchte?
Welche Voraussetzungen gibt es, um sich weiter krank schreiben zu lassen?

Wenn ich Wiedereingliederung möchte, wer würde diese zahlen? Krankenkasse oder die Rentenversicherung?

Vielen Dank für eine Antwort :-)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130722 Beiträge, 41575x hilfreich)

Zitat (von CLB0104):
Meine 1. Frage ist: muss ich mit ihm in Dialog gehen oder wäre dies empfehlenswert vor der Reha?

Über was gedenkt man denn da Dialog zu führen?



Zitat (von CLB0104):
nach der Reha: wann müsste ich wieder zur Arbeit, wenn ich keine Wiedereingliederung möchte?

Wenn man wieder arbeitsfähig ist.



Zitat (von CLB0104):
Welche Voraussetzungen gibt es, um sich weiter krank schreiben zu lassen?

Das man nicht arbeitsfähig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40958 Beiträge, 6614x hilfreich)

zu 1: Nein.
zu 2: Wenn man arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird.
zu 3: Alle, die einen Arzt zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringen.
zu 4: Je nach Art der Wiedereingliederung, es gibt verschiedene Modelle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DieKrankenkasse
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von CLB0104):
Meine 1. Frage ist: muss ich mit ihm in Dialog gehen oder wäre dies empfehlenswert vor der Reha? (Hintergrund: destruktive Arbeitsbedingungen und Schwierigkeiten mit Führungskraft vor Krankschreibung).


Nö, da sind Sie nicht zu verpflichtet. Lediglich über die Arbeitsunfähigkeit müssen Sie informieren. Ein stationärer REHA-Aufenthalt zählt übrigens als Arbeitsunfähigkeit.


Zitat (von CLB0104):
Meine 2. Frage ist: nach der Reha: wann müsste ich wieder zur Arbeit, wenn ich keine Wiedereingliederung möchte?


Ab da wo Sie nicht mehr als Arbeitsunfähig gelten.


Zitat (von CLB0104):
Welche Voraussetzungen gibt es, um sich weiter krank schreiben zu lassen?


Bidde sehr:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3374/AU-RL_2023-12-07_iK-2024-02-21.pdf



Zitat (von CLB0104):
Wenn ich Wiedereingliederung möchte, wer würde diese zahlen? Krankenkasse oder die Rentenversicherung?


Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


- Die STWE wird innerhalb von 14 Tagen nach REHA-Ende durch einen zugelassenen Arzt angezeigt
- Die STWE wird innerhalb von 28 Tagen nach REHA-Ende angetreten

....dann zahlt die DRV die STWE + Sie erhalten für die Dauer der STWE Übergangsgeld durch die DRV (Außer der AG zahlt anteilig Arbeitsentgelt, dann wird entsprechend gekürzt). Übergangsgeld ist übrigens etwas geringer als Krankengeld.




Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind und die STWE später angezeigt wird oder später angetreten wird, dann zahlt die STWE die Krankenkasse und es gibt Krankengeld durch die Krankenkasse.

Signatur:

ℹ Sämtliche Texte von mir geben nur meine persönliche Meinung wieder ℹ

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