Hallo,
ich bin bei der TK krankenversichert und zur Zeit wegen einer derzeit noch leichten, rezidivierenden depressiven Episode krankgeschrieben. Meine vorherige Episode liegt ca. 10 Jahre zurück. Normalerweise bin ich in Vollzeit berufstätig.
Ab kommender Wochenende geht es für mich in den Bezug des Krankengeldes. Zuletzt habe ich 2016 für circa acht Wochen Krankengeld wegen einer Depression bezogen gehabt, allerdings zu der Zeit noch über eine andere Kasse.
Ich habe mich jetzt bei 2 Tageskliniken für eine ambulante Therapie angemeldet. Die Wartezeit auf einen Platz beträgt bei beiden noch 3-6 Monate.
Als 50 Prozent Schwerbehinderter und 1962 geborener werde ich ab 01. Oktober 2026 mit dann 2,7 % Abschlag in Rente gehen. Ich möchte aber möglichst vorher keine Erwerbsminderungsrente oder Reha. Den Rentenantrag kann ich gemäß Auskunft der DRV frühestens 4 Monate vorher, also Anfang Juni , stellen.
Bis jetzt habe ich noch nichts von der TK gehört. Man liest nun immer wieder, dass die Krankenversicherungen versuchen, einen in die Reha zu drängen und das Dispositionsrecht einschränken.
Ich weiß, die Angelegenheit ist kein „Wunschkonzert", aber ich möchte natürlich am liebsten in Ruhe gelassen werden, eine teilstationäre Therapie machen und dann wie geplant ab 01.10.2026 in Rente gehen.
Meine Fragen sind nun:
1. Wie sollte ich am besten taktisch vorgehen? Warten bis die TK sich bei mir meldet, oder aktiv auf die TK zugehen und mein Vorhaben schildern?
2. Muss ich die TK sofort informieren, dass ich ab 01.10. in Altersrente gehen möchte?
3. Wie kann ich mich wehren, wenn die TK trotzdem auf Reha drängt und das Dispostionsrecht einschränkt?
4. Man hätte ja nach der Aufforderung 10 Wochen Zeit den Antrag auf Reha zu stellen. Was wäre, wenn ich statt den Antrag zu stellen dann am Ende der 10-wöchigen Frist meine Arbeit wieder aufnehme? Kann die TK mir die Arbeitsaufnahme verbieten?
Sorry wegen der vielen Fragen. Mir schwirrt wirklich der Schädel und ich würde mich über Antworten und Tipps sehr freuen.
Viele Grüße
Stranger333
-- Editiert von User am 10. Februar 2026 10:16
Krankengeld, Reha und EMR
Zitat :Man liest nun immer wieder, dass die Krankenversicherungen versuchen, einen in die Reha zu drängen und das Dispositionsrecht einschränken.
Es heißt zwar Reha vor Rente, ist aber häufig nicht der Fall und nur, wenn eine EMR beantragt wird. Selbige wollen Sie nicht.
Sie meinen die Rente wegen Schwerbehinderung, also nicht die Altersrente, da ist schon ein Unterschied.
Sie bekommen in Kürze Krankengeld, somit wir die KK irgendwann auf Sie zukommen oder auch nicht.
.
Zitat :Kann die TK mir die Arbeitsaufnahme verbieten?
Macht keine KK, warum auch, Sie fallen doch auf dem Krankengeldbezug.
Abwarten wie die KK reagiert, da Ihnen eine ambulante Reha vorschwebt, können Sie doch diese beantragen.
Rehakliniken für Psychosomatik sind in der Regel überlaufen, da gäbe es sicher lange Wartezeiten.
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Eine ambulante Rehabilitation möchte ich nicht machen, sondern eine Teilstationäre Therapie in einer Klinik.
Eine Nachfrage möchte ich stellen: Wie kommen Sie darauf, dass das keine Krankenkasse machen würde (mich nicht arbeiten lassen). Das habe ich ganz anders gelesen, wenn es zur Einschränkung des Dispositionsrechtes kommt. Denn dann kann der gestellte Rehabilitationsantrag nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse zurückgezogen werden. Die Krankenkasse hat aber ein Interesse daran, dass der Reha Antrag läuft, denn dann könnte sie gegebenenfalls sogar rückwirkend teilweise das Krankengeld von der Rentenversicherung zurückholen. Außerdem dient es der Krankenkasse sozusagen prophylaktisch, denn wenn ich wieder arbeiten gehen würde, könnte es in der Zukunft ja nochmals passieren, dass ich wegen der gleichen Erkrankung wieder ins Krankengeld falle.
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Bist du sicher, dass dein AG der TK die nötigen Mitteilungen über die weitere AU macht/gemacht hat?Zitat :Bis jetzt habe ich noch nichts von der TK gehört.
zu 1: Du solltest lesen, was dir DANN für deinen Fall die TK schreibt.
zu 2: Nein.
zu 3: Das ergibt sich aus dem, was die TK dir schreibt.
zu 4: Weder die TK noch andere KV verbieten Arbeitsaufnahmen.
Zitat :Das habe ich ganz anders gelesen, wenn es zur Einschränkung des Dispositionsrechtes kommt.
Dazu kommt es doch nur, wenn die KK Sie zu einer Reha auffordert und das Dispositionsrecht kann umgangen werden, wenn Sie vorher eine Reha in einer Wunschklinik beantragen.
Es gibt keine Verpflichtung, bei Arbeitsunfähigkeit aufzuhören mit der Arbeit. Man muss weder zum Arzt gehen, noch zu Hause bleiben. Die Grenze ist da, wo man sich oder andere gefährdet. Z.B., wenn man mit einer hoch ansteckenden Krankheit (bitte kein Schnupfen) arbeitet. Dieses Problem kann man bei Dir wohl vernachlässigen.
wirdwerden
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