Hallo,
ich habe für meine Situation nichts passendes gefunden, daher meine Frage:
Ich bin seit längerem krank und werde nun im Juni vom Krankengeld "ausgesteuert". Habe nun noch eine Reha und hoffe dass ich danach in irgendeiner Form wieder arbeiten kann.
Für die Arbeitssuche nach der Reha habe ich ja noch Anspruch auf ALG1 (war vor der Erkrankung mehrere Jahre erwerbstätig) soweit so klar.
Nun bin ich während dem Krankengeldbezug Vater geworden, meine Frau bezieht Elterngeld Plus, sprich da habe ich als Vater noch Anspruch auf 2 Monate Elterngeld.
Nur weis ich nicht wie sich dass dann mit dem Anspruch auf ALG 1 verhält.. Wenn ich nun nach der Reha vom Krankengeld ausgesteuert werde würde ich direkt die 2 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen und gleichzeitig nach einer passenden Arbeit suchen.
Sollte ich in der Zeit aber keine Arbeit finden, habe ich dann nach den 2 Monaten Elterngeld noch weiter Anspruch meinen Anspruch auf ALG 1 wenn ich dieses dann nach den 2 Monaten Elterngeld beantrage?
ALG nach der Reha zu beantragen und zeitgleich das Elterngeld beantragen wäre nachteilig da diese Leistungen soweit ich weis verrechnet werden.
Zeitlich wäre das in etwas so: 15 Jahre Arbeit -> 16 Monate Krankengeld -> 2 Monate Elterngeld -> ?ALG1? ...
Viele Grüße
Almander
Krankengeld, dann Elterngeld, dann ALG1?
23. März 2022
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Frage vom 23. März 2022 | 22:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld, dann Elterngeld, dann ALG1?
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#1
Antwort vom 24. März 2022 | 13:39
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 836x hilfreich)
Wenn du vor der Geburt schon ein Jahr lang Krankengeld bezogen hast, würdest du mMn nur das Mindestelternegeld von 300 € erhalten.ZitatNun bin ich während dem Krankengeldbezug Vater geworden, meine Frau bezieht Elterngeld Plus, sprich da habe ich als Vater noch Anspruch auf 2 Monate Elterngeld. :
Ob und wie lange man den Bezug von ALG I tatsächlich verschieben kann, weiß ich nicht,
#2
Antwort vom 24. März 2022 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (29759 Beiträge, 5354x hilfreich)
Du kannst der Arbeitsagentur mitteilen, dass du deinen ALG-1-Anspruch wegen 2 Monaten Elternzeit aussetzt. Dann beziehst Du nur das Elterngeld, später das Arbeitslosengeld.
Ich meine, der ALG1-Anspruch aus § 150 (Abs.3, Nr.3) SGB III gilt hier.
(3) Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, wenn
1.... oder
3. es mit Rücksicht auf das Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen unbillig hart wäre, von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen.
!!! Satz 1 Nummer 3 ist nur anzuwenden, wenn die oder der Arbeitslose dies verlangt und die zur Bemessung erforderlichen Unterlagen vorlegt.
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