Krankengeld Aussteuerung

18. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
gog59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld Aussteuerung

Hallo,
ich habe gleich ein Fragenpaket! Ich bin seit Juli letzten Jahres krankgeschrieben und habe jetzt von der Krankenkasse Bescheid bekommen, dass mein Anspruch auf Krankengeld am 19.10.10 endet. Die 78 Wochen wären aber erst Ende Dezember vorbei aber die sehen das wohl etwas anders. Ich wurde am 10.07.09 auf Grund von Rückenproblemen krankgeschrieben, habe dann einen Antrag auf berufl. Reha gestellt und auch bewilligt bekommen. 5 Tage vor Antritt der Reha hatte ich einen Termin zur Mammographie und dann ging alles sehr schnell. Es wurde ein Tumor festgestellt dann folgte OP, Chemo, Bestrahlung und Reha wo ich als nicht arbeitsfähig entlassen wurde.Die verweisen mich jetzt an die Agentur für Arbeit, ich bin aber immer noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Ich hab eine Behinderung von 80% ohne Buchstaben. Bei mir haben sich jetzt Ängste eingestellt, z.B. wegen erneuter Erkrankung und mache jetzt eine Psychotherapie u.a. auch weil mein Arbeitgeber mich an eine Arbeitsplatz setzen will der mir im voraus schon Bauchschmerzen macht.Allerdings hab ich auch noch Urlaubsanspruch aus 09 und 10 kann ich den evtl direkt im Anschluß nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse nehmen? Vielleich gibts ja jemanden der nen Rat für mich hat.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, ist zwar einen ganze Latte Fragen, aber ich versuch es mal der Reihe nach.

1. Es kann sein das zu deinen Krankengeldzahlungszeitraum noch Zeit hinzuzählen vor deiner ununterbrochenen AU, dieses wird dann aufsummiert und ergibt 72 Wochen Krankengeldzahlung. 6 Wochen ist dabei die Zeit in der dein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss, also gesammt 78 Wochen.

2.Nach der Aussteuerung steht dir ALG1 nach der Nahtlosigkeitsregel zu (§125 SGB III ), wird die AfA sich zwar versuchen vor zu drücken, aber das ist ein anderes Thema. Am besten von einem Sozialverband wie VDK oder SOvD vertreten lassen, kostet nicht viel.Die AfA wird dich aber auffordern einen Reha/EM-Rentenantrag zu stellen.


3. Um den Resturlaub nehmen zu können, musst du deinem Arbeitgeber vollständig zur Verfügung stehen, geht aber nicht, denn du bist ja AU. Du kannst die den Urlaub auszahlen lassen, wenn du EM-Berentet werden solltest.

Mich wundert das deine behandelnden Ärzte dir nicht bereits zu einer Rente geraten haben.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Fulgora,
ich hatte neulich hier auch ein Posting wegen Auszahlung
Urlaubsgeld geschrieben. Da wurde mir mitgeteilt, daß man
die Auszahlung nur bekommt (bei bestehendem Arbeits-
verhältnis und bin bereits EM-berentet), wenn der Arbeitgeber
kündigt.
Habe ich da was mißverstanden ?

Liebe Grüsse
Emma10


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#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,Erwerbsminderungsrentner können nachträglich verlangen, dass Urlaubsansprüche, die sie in ihrem letzten Arbeitsverhältnis nicht nutzen konnten, in Euro und Cent abgegolten werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24.3.2009 hervor (Az. 9 AZR 983/07 ).

Die Rechtslage bei "EM-Rentner auf Zeit" ist noch nicht abschliessend geklärt, der EuGH legt nahe, in solchen Fällen unbedingt die Auflösung des AV anzustreben, weil man bei den befristeten Renten nie ausschließen kann, das der AN nach ein paar Jahren wiederkommt (in der Praxis schon erlebt) und dann erst mal ein Jahr in den Urlaub geht (Der Resturlaub muss dann sofort beantragt und genommen werden). Da sich der Urlaubsanspruch auch während der befristeten EM-Rente aufsummiert.

Die Auszahlung erfolgt bei unbefristeter EM-Rente natürlich dann sofort, da man ja quasi aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

Gruss
Fulgora



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
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#4
 Von 
gog59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fulgora,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich hab am Mittwoch einen Termin beim medizinischen Dienst der Krankenkasse, mal sehen was die von mir wollen. Tja meine Ärztin hat mir wohl deshalb nicht zum Rentenantrag geraten, weil ich als noch das volle Programm lief, Ihr gesagt habe, dass ich wieder arbeiten möchte wenn alles vorbei ist. Ich hab halt auch überhaupt keine Ahnung ob ich für eine gewisse Zeit eine Rente beantragen kann, also obs Sinn macht, Anspruch besteht natürlich. Da ich mich zur Zeit weder konditionell noch psychisch in der Lage fühle wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Weisst Du evtl. ob es etwas mit den 5 Jahren die man bei Krebs als krank gilt zu tuen hat?

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#5
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,
soweit ich informiert bin (kennen mich mit Krebs nicht ganz so gut aus) gelten diese 6 Jahre für die Feststellung des GdB, jedenfalls war es bei meinem Vater so das er für 6 Jahre einen GdB von 100% zuerkannt bekommen hat.

Auch ist bei jeder Krebserkrankung natürlich das Ausmaß der Einschränkungen zu prüfen und gefühlt muss man bei der DRV schon Exitus sein um eine EM-Rente gewährt zu bekommen.

Mein Tipp, vor jedem Gutachtertermin/Reha immer den aktuellen Gesundheitszustand von einem Haus- oder Facharzt dokumentieren lassen.

Gruss
Fulgora

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#6
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallole,

die 78 Wochen zählen in einer Blockfrist von drei Jahren. D.h., dass alle Krankschreibungen auf die aktuelle Erkrankung seit dem 19.10.2007 zusammengerechnet werden. Also kann es durchaus sein, dass die 78 Wochen dadurch "voll" sind.
Allerdings scheint es sich bei dir ja um zwei unterschiedliche Erkrankungen zu handeln, oder sehe ich das falsch? Du warst erst wegen Rückenproblemen krank geschrieben, dann kam der Krebs. In dieser Zeit warst du doch sicherlich wegen der OP, Chemo, etc. im Krankenstand, oder? Also NICHT auf die Rückengeschichte?
Auf welche Erkrankung bist du denn jetzt aktuell krank geschrieben? Rücken oder noch die OP?
Das solltest du mal überprüfen, du kannst bei der KK eine Auflistung darüber anfordern - hat mir meine damals jedenfalls problemlos zugesandt.

ALG1 steht dir zu, wurde ja oben schon geschrieben. Nahtlosigkeitsregelung und bei dir ALG nach §125 und NICHT nach §117 (achte da drauf, das könnte mal wichtig werden!)

Ich "kenne" es eigentlich so, dass man nach einer Krebserkrankung einen GdB von 50 für die Dauer von 5 Jahren bekommt, weil dies in dieser Zeit die '"statistische Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls" am größten ist. Wenn nach 5 Jahren keine weiteren Tumore mehr auftreten, gilt der Patient endgültig als geheilt (so war es bei meiner Mutter -> Brustkrebs - und bei einem Bekannten -> Darmkrebs)

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