Guten Abend, ich habe bitte eine Frage an euch bzgl Krankengeld / Diagnosen / Aussteuerung
Ich war 2015/2016 aufgrund Spielsucht (F630 pathologisches Spielen) lange Zeit vom Hausarzt krank geschrieben und habe Krankengeld bezogen. Auch habe ich in dieser Zeit über die Rentenversicherung zwei Rehas bzgl der Suchterkrankung in einer Tagesklinik absolviert.
2022 wurde ich vom Hausarzt krank geschrieben (R53 Unwohlsein und Ermüdung). Ich viel ins Krankengeld, bekam eine fristgerechte Kündigung vom AG und bezog bis zur Aussteuerung im Jahr 2023 Krankengeld. In dieser Zeit suchte ich verzweifelt einen Therapeuten (keine Chance), machte eine digitale Psychotherapie genannt deprexis. Das war eine App auf dem Handy wo man jeden Tag seine Sorgen aufschreiben konnte, mehr war das leider nicht.
Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse wusste ich nicht weiter und ließ mich auf drängen der Agentur für Arbeit gesund schreiben um Alg1 beziehen zu können (das dieses im Nachhinein ein Fehler war ist mir bewusst). Aktuell bin ich im Alg1 Bezug.
Ich bin in den letzten Wochen leider wieder dem Glückspiel verfallen. Meine Mutter ist verstorben, womit ich nicht klar komme und habe mich nach circa 8 Jahren Spielfreiheit hin gegeben. Leider. Ich merke das es genauso ist wie damals und ich will es nicht mehr, komme da aber nicht gegen an.
Ich habe diese Woche noch einen Termin bei meiner Hausärztin und werde ihr das erzählen. Auch möchte ich da erneut alle Hebel in Bewegung setzen um da zu sofort wieder von los zukommen. Ich werde eine Selbsthilfegruppe besuchen und mit Hilfe meiner Ärztin versuchen erneut eine stationäre Therapie zu machen. Ich weiß aber auch das sie mich krank schreiben wird, aber ich bin ja auch krank. Pathologisches Spielen ist seit 2001 eine anerkannte Krankheit.
Meine Frage ist, wenn ich bezgl Therapie und Heilung ins Krankengeld falle....
2015/2016 war ich ja schon lange bezüglich Spielsucht F630 krank geschrieben und habe Krankengeld bezogen. Da es aber circa 8 Jahre her ist sollte das kein Problem sein?
2022 bis Ende 2023 habe ich Krankengeld bezogen aufgrund R53 Unwohlsein und Ermüdung. Der mdk hat meine AU bestätigt und psychiatrische Mitbehandlung angeraten. Ende 2023 bin ich dann ausgesteuert worden.
Laut meiner Kenntnis habe ich ja in einer 3- Jahresfrist kein Anspruch auf Krankengeld bei der gleichen Erkrankung.
Wie verträgt sich pathologisches Spielen F630 (Glückspielsucht) mit der Erkrankung R53 Unwohlsein und Ermüdung?
Da es ja beides irgendwie psychisch ist wird das zsm gelegt? Oder sind das zwei verschiede Paar Schuhe? Mag mir da jemand helfen.
Möchte (muss) eine Therapie machen und diese Suchtkrankheit wieder besiegen. Dafür brauche ich ärztliche Hilfe. Mag jemand was schreiben bzgl Aussteuerung und ob ich mit der erneuter Spielsucht einen Anspruch auf KG hätte?
Sorry wenn ich das bisschen kompliziert erklärt habe. Danke vorab und einen schönen Abend.
Krankengeld Aussteuerung / andere Krankheit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Ich möchte noch ergänzen das ich mittlerweile nun fast ein Jahr bei der Agentur für Arbeit als arbeitsfähig und völlig gesund gelistet bin. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Meine Meinung: Das verträgt sich gar nicht, es sind eher konträre Befunde.ZitatWie verträgt sich pathologisches Spielen F630 (Glückspielsucht) mit der Erkrankung R53 Unwohlsein und Ermüdung? :
Das eine ist ein ICD-Code aus der F-Gruppe, das andere aus der R-Gruppe . Das ist evtl. wie Stiefel und Flipflop...Das eine sind Persönlichkeitsstörungen, das andere *nichts genaues weiß man nicht*.
Das hat aber mit deiner eigentlichen Frage nichts zu tun.
Dazu musst du zu deiner Ärztin gehen, der dein Leid schildern. Die wird dich evtl. mit entspr. Diagnose arbeitsunfähig schreiben. Oder auch nicht.ZitatDafür brauche ich ärztliche Hilfe. Mag jemand was schreiben bzgl Aussteuerung und ob ich mit der erneuter Spielsucht einen Anspruch auf KG hätte? :
Alternativ könntest du dir einen Job suchen. Dann also erwerbstätig sein und trotzdem mit Hilfe anderer gegen deine Sucht arbeiten... und evtl. ergänzend zum Lohn noch Bürgergeld oder Wohngeld als Mietzuschuss erhalten.
1. Warum war das ein Fehler?Zitat(das dieses im Nachhinein ein Fehler war ist mir bewusst). :
2. Wie finanzierst du zur Zeit deine Sucht?
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Hallo,
ich war heute morgen bei meinem Hausarzt. Habe da mal alles auf den Tisch gelegt und gebeichtet. Bin erstmal vier Wochen krank geschrieben bis Mitte November, Diagnose F63.0 G, werde vom Hausarzt unterstützt. Hausaufgaben sind in dieser Zeit mit der Tagesklinik Kontakt aufzunehmen wo ich vor 8 Jahren schon zweimal war. Sie wird mich weiter krank schreiben, so das wir in der Zukunft einen Reha Antrag stellen können.
In mir rattert es grad so sehr. Zumindest war das ein wichtiger und richtiger Schritt heute.
Große Sorge ist nun weiter das Krankengeld 2022 bis Ende 2023 Aussteuerung Schlüssel R53 und nun ein Jahr später F63. Mit diesem Schlüssel f63 war ich ja schon vor knapp 10 Jahren im Krankengeld Bezug.
Sind ja beides psychische Erkrankungen aber dennoch Grundverschieden. Abzuwarten bleibt wie die Krankenkasse reagiert, davon hängt es nun ab. Es darf ja nicht als gleiche Erkrankung angesehen werden.
Diese Sucht finanziere ich aktuell durch veräußern von Gegenständen welche ich mir in der spielfreien Zeit angeschafft habe.
Ja, das kann man oben lesen.ZitatMit diesem Schlüssel f63 war ich ja schon vor knapp 10 Jahren im Krankengeld Bezug. :
Das sehe ich nicht so. Die R-53-Diagnose ist ein sehr allgemeiner Befund, dazu wurde noch nicht tiefer/intensiv gesucht.ZitatSind ja beides psychische Erkrankungen aber dennoch Grundverschieden. :
Unwohlsein muss nicht psychisch bedingt sein, sondern hat zB organische Ursachen, die müssten gesucht werden.
Ermüdung muss nicht psychisch bedingt sein, sondern durch zB Erwerbstätigkeit mit Schichtarbeit, vielen Überstunden, zusätzliche familiäre Be-und Überlastung ohne entspr. Ausgleich mit Schlaf. Daran könnte sehr schnell etwas geändert werden.
Genau. Das versuchte ich dir zu erklären.ZitatAbzuwarten bleibt wie die Krankenkasse reagiert, davon hängt es nun ab. :
Zumindest brauchst du dir jetzt erstmal keine Gedanken um eine Erwerbstätigkeit machen... oder gar losgehen und einen Job suchen, was evtl. vom Spielen abhält/ablenkt.
Denn wer arbeitsunfähig per Schein ist, kann den ganzen Tag spielen...

Dann trotzdem alles Gute!
ZitatDas sehe ich nicht so. Die R-53-Diagnose ist ein sehr allgemeiner Befund, dazu wurde noch nicht tiefer/intensiv gesucht. :
Unwohlsein muss nicht psychisch bedingt sein, sondern hat zB organische Ursachen, die müssten gesucht werden.
Ermüdung muss nicht psychisch bedingt sein, sondern durch zB Erwerbstätigkeit mit Schichtarbeit, vielen Überstunden, zusätzliche familiäre Be-und Überlastung ohne entspr. Ausgleich mit Schlaf. Daran könnte sehr schnell etwas geändert werden.
Wie kann ich das bitte verstehen? Weiter oben hast du doch geschrieben das beide Krankheiten deiner Meinung nach so gar nicht zusammen passen.
Ich werde das nun angehen und möchte auch eine Therapie machen... Beides hängt ja wahrscheinlich mit der psyche zusammen. Und genau das darf nicht passieren, da ich ja diese 3 Jahre nichts ähnliches... Daher weiß ich grad nicht wie ich deine Antwort einordnen soll bzw darf.
Ich aktiviere übrigens gerade alle Hebel welche mir das Glücksspiel von zuhause unterbinden.
Mit den Fristen und welche Krankheiten wie gewertet werden kenne ich mich nicht aus und würde dir das Krankenkassenforum empfehlen.
Richtig. Passt nicht zusammen. Die F63-Gruppe umfasst ganz andere Diagnosen als die R53.ZitatWeiter oben hast du doch geschrieben das beide Krankheiten deiner Meinung nach so gar nicht zusammen passen. :
Etwas gegen die Spielsucht unternehmen---ist wichtig. Allein UND mit Hilfe.
Du bist doch schon längst nicht mehr mit R53 arbeitsunfähig geschrieben. Denn zZt. beziehst du ALG.
WAS darf nicht passieren? Ich kann diese Antwort nicht einordnen.ZitatUnd genau das darf nicht passieren, :
Gestern abend hast du dein Problem geschildert... hast etliches ziemlich wirr aneinander-gefragt.
Schon heute morgen warst du bei deinem Hausarzt, der dich nach x Jahren mit F63.0G für zunächst 4 Wochen arbeitsunfähig geschrieben hat. Die AU-Bescheinigung landet bei deiner KV.
Was genau möchtest du noch wissen?
Anami, so ganz klar ist mir das Ansinnen der Fragestellerin auch nicht (mehr). Sie ist arbeitsunfähig geschrieben, das wollte sie. Ob ihr das weiter hilft, kann ich nicht abschätzen. Nur, nach meiner Kenntnis ist es bei Suchttherapien ja so, dass diese von der Rentenversicherung gezahlt werden. Sofern kein Krankengeld bezahlt wird, kommt auch Übergangsgeld in Betracht. Und Suchttherapien sind nicht unbedingt von vorheriger Arbeitsunfähigkeit abhängig. Deshalb verstehe ich die Vorgehensweise hier nicht.
Noch eine Anmerkung: Sandra unterscheidet Arbeitsunfähigkeit und Krankheit nicht. Das sollte sie aber tun. Nicht jede Krankheit führt zwangsweise zu einer Arbeitsunfähigkeit. Und warum man mit Spielsucht nicht arbeiten kann, sorry, das ist mir schleierhaft. Damit man mehr Zeit hat, seiner Sucht nachzugehen, oder wie? Auch verstehe ich nicht, was sie mit "Gesundschreiben" gemeint hat. Eine förmliche Gesundschreibung gibt es nicht.
Sandra sollte sich mit den Voraussetzungen für die Finanzierung dieser Therapie befassen.
wirdwerden
Vor allem will sie wissen, ob es Krankengeld gibt, denn der ALG-Anspruch läuft aus.ZitatSie ist arbeitsunfähig geschrieben, das wollte sie. :
ALG zu beantragen hielt sie für einen Fehler. Warum Fehler? beantwortet sie nicht. Evtl., weil sie der Vermittlung zur Verfügung stehen muss und sich sogar selbst bewerben muss?
Das tun viele nicht. Ich denke, dass sie nicht sicher ist, ob sie nach der uralten F63-Diagnose und dann nach der R-53-Diagnose und mit der aktuellen F63.0G-Diagnose wieder Krankengeld bekommt, zB für 72 Wochen. Das G bedeutet nur *gesicherte Diagnose* der pathologischen Spielsucht.ZitatSandra unterscheidet Arbeitsunfähigkeit und Krankheit nicht. :
Ich kann es auch nicht bewerten, das tun die KK.
Aber R53 ist nun mal keine diagnostizierte psychische Erkrankung. Dem Arzt fiel evtl. nichts anderes ein...wegen des Krankengeldes?
Offenbar wird hier im Forum eine Bestätigung gesucht, dass die lückenlose Weiterfinanzierung der alten Sucht durch Krankengeld sicher sei.
Ist das euer ernst grad? Ihr spekuliert hier mit der Glaskugel und zieht über User her welche sich diesem forum mit ihrem Problem anvertrauen?
Was habt ihr beide eigentlich mit eurem Vorurteil, wie kann man sich bei Spielsucht krank schreiben lassen? Um mehr Zeit zu haben seiner Sucht nachzugehen? Offenbar wird hier im Forum eine Bestätigung gesucht, dass die lückenlose Weiterfinanzierung der alten Sucht durch Krankengeld sicher sei. Usw....
Mal im ernst was erlaubt ihr euch? Kennt ihr mich? Was zieht ihr hier über mich her? Ist das hier die Norm? Über User schön abkotzen? Wahrscheinlich stinkend faul und will mit dem Krankengeld die alte Sucht finanzieren?
Ganz ehrlich, schämen solltet ihr euch.
Thema Spielsucht.. Das ist seit 23 Jahren eine anerkannte Krankheit. Scheinbar habt ihr keine Ahnung wie diese Sucht einen Menschen brutal zerstören kann. Sonst würdet ihr nicht so einen bull**** in Form von "Damit man mehr Zeit hat, seiner Sucht nachzugehen, oder wie?" schreiben.
Meine Frage diente übrigens dazu zu erfragen ob man nach dem Schlüssel R53 über ein Jahr später mit F63 um die Ecke kommen kann. Da es heißt in diesen drei Jahren darf nichts zusammen hängendes kommen. Und ich dachte sich nicht wohl fühlen und auch eine Sucht Krankheit geht beides von der Psyche daher. Daher meine Frage.
Übrigens die Krankschreibung weil es mir ******* geht. Ich wahr viele Jahre spielfrei. Das es einem nun sehr schlecht geht versteht ihr scheinbar nicht.
"Damit man mehr Zeit hat, seiner Sucht nachzugehen, oder wie?" Ihr habt echt keine Ahnung. Informiert euch mal wie es einem Menschen geht der durch seine Sucht vor Jahren nahezu alles verloren hat, aber den Weg daraus gefunden hat... Und nach Jahren nun wieder drin hängt... Ich kann von zuhause auch nicht spielen. Ich habe online banking etc gekappt.
Zudem weiß ich aus 2015... Es dauert alles sehr lange.. Reha Antrag... Bewilligung.. Tagesklinik ist relativ kleines Haus mit Monaten Wartezeit. Was spricht dagegen in dieser Wartezeit Krankengeld zu beziehen?
Ihr zieht hier ohne Ahnung von der Materie über hier im forum Hilfesuchende her... Das ist echt das allerletzte. Wie ich mich fühle, oder ein Suchtkranker welcher ganz am Boden war, es wie ein Wunder daraus geschafft und nun aus dem nichts da wieder drin hängt...
Genüsslich herzuziehen und Vorurteile raus zu schreien...
Übrigens teile ich euch mit das Alg1 und somit auch Krankengeld und Übergangsgeld mtl weniger ist als was ein Bürgergeld Empfänger bekommt. Ich beziehe aber kein Bürgergeld, möchte und werde ich auch nicht. Es geht auch so.
Schämen solltet ihr euch!
Wenn man in einem Forum um Hilfe sucht, dann muss man auch damit rechnen, dass man Antworten bekommt, die einem nicht gefallen. Und zwar ohne selbst rumzupöbeln.
Nochmals ganz klar: niemand hat hier behauptet, man könne wegen einer Sucht nicht arbeitsunfähig sein. Wir haben uns nur dagegen gewehrt, dass es den Automatismus Sucht = Krankheit = Arbeitsunfähigkeit gibt. So einfach ist das. Und es ist durchaus sinnvoll, zu klären, wer was in welchem Zeitraum finanziert. Und wie man die Weichen so stellt, dass man möglichst lange in den Genuss von Leistungen kommt. Das hat gar nichts damit zu tun, ob weniger bekommt, als Bürgergeld ist; danach war nicht gefragt. Da sind andere Voraussetzungen da, ist eine ganz andere Baustelle.
wirdwerden
ZitatÜbrigens die Krankschreibung weil es mir ******* geht. Ich wahr viele Jahre spielfrei. Das es einem nun sehr schlecht geht versteht ihr scheinbar nicht. :
Es gibt genug Leute, die auch in diesem Zustand noch arbeiten gehen. Das ist nun mal kein Pauschaler Grund für eine Krankschreibung.
ZitatIhr zieht hier ohne Ahnung von der Materie über hier im forum Hilfesuchende her... Das ist echt das allerletzte. :
Glaub mal nur, das hier einige sehr wohl sehr viel Ahnung von der Materie haben. Allerdings ist das hier ein Rechtsforum. Und da geht es nun mal nicht um Befinden, sondern um harte Fakten. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen Krank und Arbeitsunfähig. Du bekommst hier genau so einen drüber, wenn du Besitzer und Eigentümer verwechselst.
ZitatÜbrigens teile ich euch mit das Alg1 und somit auch Krankengeld und Übergangsgeld mtl weniger ist als was ein Bürgergeld Empfänger bekommt. :
Dann solltest du ergänzende Leistung beantragen.
ZitatIch beziehe aber kein Bürgergeld, möchte und werde ich auch nicht. :
Tja, ist die Frage, wer hier Vorurteile hat. Mit der AU wird dir aber vermutlich gar nichts anderes übrig bleiben.
ZitatEs geht auch so. :
Hoffen auf den Lottogewinn?
Die Krankenkasse wird die Krankengeldzahlung vermutlich ablehnen. Dann musst du ins Widerspruchsverfahren gehen. Ausgang: ungewiss.
ZitatDie Krankenkasse wird die Krankengeldzahlung vermutlich ablehnen. Dann musst du ins Widerspruchsverfahren gehen. Ausgang: ungewiss :
Gibt es da auch eine Begründung zu?
Die wird Dir die Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen vorliegen, geben.
wirdwerden
ZitatDie wird Dir die Krankenkasse, wenn die Voraussetzungen vorliegen, geben. :
Das ist mal eine vernünftige Aussage in so einem forum.
Herzlichen Dank
-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 18:14
Ich danke "Anami" für die Zeit und die Hilfe. Herzlichen Dank.
Auf den Rest möchte ich nicht weiter eingehen. Alles Gute für Euch.
Ich kann keinen Grund dafür erkennen. Ja, ich weiß, dass Spielsucht eine anerkannte Erkrankung ist. Deshalb ja auch der ICD-Code... und das Krankengeld und die Reha.ZitatSchämen solltet ihr euch! :
Ich nehme an, dass die KK dir jetzt Krankengeld leisten wird. Die Blockfrist und/oder gleiche Erkrankungen sehe ich hier nicht.
Ich bleibe dabei, dass ICD R53 etwas sehr anderes ist als die ICD F63.0 bzw. 63.0G.
Aus deinen Schilderungen drängte sich für mich ganz einfach die Frage auf, was außer dem Wissen, ob du wieder Krankengeld erhältst, du sonst noch wissen willst.
Da hier niemand garantieren kann, dass die KK leistet, verwies ich auf *Abwarten*, was die KK schreibt.
Ja, mir ist bekannt, wonach sich das Krankengeld bemisst,
Das ganze wiederholte Drumherum...ist weder für meine Meinung noch für die KK ausschlaggebend.
Hallo,
ich habe vorhin bei der Krankenkasse angerufen da ich den Antrag auf Krankengeld schon vor über 14 Tagen dort hingeschickt habe aber noch nichts gehört hatte.
Krankengeld wird abgelehnt, da geht morgen ein Schreiben an mich raus. Begründung: Blockfrist
Aber ich bin wohl so lange weiterhin krankenversichert wie ich arbeitsunfähig geschrieben bin. Nur Einkommen haben ich nun seit über 2 Wochen nicht mehr.
Ich soll nun auf das Schreiben warten, dort würde alles drauf stehen, geht morgen mit der Post raus. Kommt dann wohl Ende der Woche an.
Danke für das update.Zitatich habe vorhin bei der Krankenkasse angerufen :
Ja, warte auf das Schreiben, in dem genau begründet wird, warum nun das Krankengeld abgelehnt wird.
2 Wochen sind keine zu lange Zeit. Du hattest doch schon seit Mitte Oktober die Möglichkeit, den Antrag zu stellen.
Das mit der Blockfrist wird dir dann anhand der Daten auch selbst erklärend sein.
Die Ablehnung wurde dir hier schon Mitte Oktober angekündigt.
Ob du im speziellen Krankenkassenforum nachgefragt hast, weiß ich nicht.
Ob ein Widerspruch gegen den Bescheid der KK sinnvoll ist, kann ich nicht einschätzen.
Wenn die KK die Blockfrist richtig *gezählt* hat, dann ist die Ablehnung korrekt.
Da der ALG-Anspruch nun offenbar endet...und vorerst kein Krankengeld fließt, bleibt weiterhin zum Zwecke der Einkommenserwirtschaftung die Erwerbstätigkeit.
Arbeitsfähig könntest du dich von deinem Hausarzt schreiben lassen.
Für eine Therapie liegen vermutlich die Voraussetzungen nicht/noch nicht vor.
Oder die Wartezeiten sind lang.
...oder eben... siehe oben.
ZitatWenn die KK die Blockfrist richtig *gezählt* hat, dann ist die Ablehnung korrekt. :
Den verstehe ich gerade nicht so wirklich.
ZitatIch nehme an, dass die KK dir jetzt Krankengeld leisten wird. Die Blockfrist und/oder gleiche Erkrankungen sehe ich hier nicht. :
Ich bleibe dabei, dass ICD R53 etwas sehr anderes ist als die ICD F63.0 bzw. 63.0G.
In der Krankengeld Abteilung bin ich nicht durch gekommen. Eine andere Abteilung welche dann Telefon abnimmt sagte kurz es sind wohl die gleichen Krankheiten.
Und sie sagte noch oftmals werde dieses kurz durch den MDK geprüft und dann Krankengeld gezahlt oder abgelehnt. Ob der MDK es geprüft hat werde ich ja zu wissen bekommen. Ich muss das Schreiben abwarten.
Auf jeden Fall sagte sie mit der Krankheit wo ich aktuell krank geschrieben nun bin ist die gleiche wie vor 1 1/2 Jahren, daher Ablehnung wegen Blockfrist.
ZitatArbeitsfähig könntest du dich von deinem Hausarzt schreiben lassen. :
Für eine Therapie liegen vermutlich die Voraussetzungen nicht/noch nicht vor.
Ich bin wohl solange ich krank geschrieben weiter krankenversichert. Ich warte das Schreiben ab und werde ggf Widerspruch einlegen. Für mich sind die beiden Krankheiten keineswegs das gleiche. Aktuell ist es leider eine Suchtkrankheit. Die hat mit der anderen Null zu tun. Ich werde kämpfen. Und natürlich sind schon Gespräche bzgl einer ambulanten Therapie geführt worden. Sitze hier nicht nur faul rum. Ich habe es acht Jahre geschafft und bin nun leider rückfällig geworden. Und natürlich werde ich genau wie damals eine Therapie machen um diese Sucht erneut zu besiegen.
Dennoch sind die beiden icd Schlüssel für mich absolut nicht zusammen hängend.
-- Editiert von User am 10. Dezember 2024 19:15
Das tut mir leid. Dann bleibe ich bei: Bitte abwarten, den Bescheid lesen.ZitatDen verstehe ich gerade nicht so wirklich. :
mW beendet die Arbeitsagentur die KV-Beitragszahlung mit dem Ende des ALG-Anspruchs.ZitatAber ich bin wohl so lange weiterhin krankenversichert wie ich arbeitsunfähig geschrieben bin. :
Den sog. Nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGB V hast du nicht. Die KV ist eine Pflichtversicherung und es laufen Beitragsrückstände auf, wenn die KK dir nichts anderes schreibt. Also Abwarten.
Wer behauptet das? Du schreibst doch, dass du spielsüchtig bist. Aber geht denn nicht trotz dieser Krankheit zB eine geringfügige Beschäftigung, um Einkommen zu erwirtschaften? Gespräche zur Therapie-Suche und die Wartezeit, bis du einen Platz hast, schließen das nicht aus. Sogar eine ambulante Therapie dürfte Erwerbstätigkeit nicht ausschließen.ZitatSitze hier nicht nur faul rum. :
...oder... siehe oben...
So, ich habe mir nur den Bescheid bei der Krankenkasse abgeholt.
Ablehnung des Krankengeldes
Der Krankengeldanspruch ist gemäß § 48 fünftes Sozialgesetzbuch innerhalb eines Drei Jahres Zeitraumes auf längstens 78 Wochen (546 Tage) begrenzt. Bei dieser Berechnung werden Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankung berücksichtigt. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Um dieselbe Krankheit handelt es sich, wenn der Arbeitsunfähigkeit ein im ursächlichen Sinne einheitliches Krankheitsgeschehen zugrunde liegt. Das ist der Fall, solange der regelwidrige Körper - und Geisteszustand weiter besteht und - fortlaufend oder mit Unterbrechungen - zu Arbeitsunfähigkeit bedingenden Krankheitserscheinungen (Krankheitsbeschwerden) führt. Art und Ausprägungsgrad der Krankheitserscheinungen können unterschiedlich sein. Entscheidend ist, dass sie auf dasselbe, medizinisch nicht ausgeheilte Grundleiden zurückzuführen sind (Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.09.1998 - BSG B 1 KR 2/97R).
Sie haben Ihren Höchstanspruch bereits ausgeschöpft, daher besteht für ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Krankengeld.
Bitte lassen Sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit überprüfen.
Widerspruch innerhalb eines Monats...
ZitatIch nehme an, dass die KK dir jetzt Krankengeld leisten wird. Die Blockfrist und/oder gleiche Erkrankungen sehe ich hier nicht. :
Ich bleibe dabei, dass ICD R53 etwas sehr anderes ist als die ICD F63.0 bzw. 63.0G.
Scheinbar ist es dann ja egal ob es zwei unterschiedliche Krankheiten sind.
Den MDK haben sie wohl nicht für eine Entscheidung hinzugezogen.
Aber meine Ärztin haben sie wohl angeschrieben und Informationen angefordert. Dieses sagte mir die Mitarbeiterin von der Krankenkasse als ich die Ablehnung abgeholt habe.
Die KK hat einen Bescheid erteilt und erläutert, warum sie so und nicht anders und auf welcher Rechtsgrundlage beschieden hat.ZitatScheinbar ist es dann ja egal ob es zwei unterschiedliche Krankheiten sind. :
Vom MDK steht nichts dabei, aber der Rechtsbehelf...
Also erhebe doch fristgerecht Widerspruch.
Oder frage im --krankenkassenforum.de - nach.... zB. ob du dir den Widerspruch sparen kannst.
Hallo,
m.E. wären jetzt zwei Dinge sinnvoll:
1. Rücksprache mit der Ärztin, welche Diagnosen während der vorherigen Arbeitsunfähigkeitszeit und der jetzigen angegeben hat. Erfahrungsgemäß sind das mehr Diagnosen, als dem Patient bekannt ist.
2. Akteneinsicht bei der Krankenkasse beantragen. Dort ist ggf. auch schon eine ärztliche Stellungnahme zur Zusammenhangsfrage.
MfG
EuleKK
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