Krankengeld Bezug bei verschiedene Krankheiten andere Grundleiden

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld Bezug bei verschiedene Krankheiten andere Grundleiden

Hallo, erstmal vielen Dank fürs lesen, bräuchte dringend Hilfe.

19.07.2014 - 12.09.2014
Krankmeldung Spielsucht - Depressivion

Arbeitsfähig 12.09.2014 - 16.06.2015

16.06.2015 - 08.09.2016
Krankmeldung
Spielsucht - Depression

Zusätzliche Krankheit Krebs Operative Entfernung 20.08.2015
Krankmeldung Kurzzeitig alle Krankheiten nebeneinander

09.09.2016 - 10.01.2017
Arbeitsfaehig

10.01.2017 - bis jetzt
Krankmeldung
Krebs Interferon Therapie
Nicht heilbar Schwarzer Hautkrebs

Nach meiner Auffassung habe ich wegen der hinzugetretene Krankheit Krebs, einen neuen Anspruch von 546 Tagen. Da die Grundleiden absolut nichts mit einander zu tunen haben. Zudem mein Krankengeld der 1. Krankheit nicht komplett benutzt war von 546 Tagen. Und diese als geheilt bzw. Stillstand sind, und wieder Arbeitsfaehig war. ( Aussteuerung lag bisher nicht vor).

Blockfrist hier: 20.08 2015 - 20.08.2018 ( Krebs)

Die Krankenkasse verneint dies, und sagen, dass ich dieselbe Krankheit habe, als Einheit gilt. Dadurch endet mein Krankengeld in 5 Wochen.

Könnt ihr mir helfen, und wo kann ich Hilfe holen.

Vielen Dank
Max

-- Editier von Obamacare am 12.03.2017 23:31

-- Editier von Obamacare am 12.03.2017 23:41




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Dadurch, dass die Krebserkrankung vorher (2015) gemeinsam mit all den anderen Sachen lief, wurde die Blockfrist ausgelöst. Daher begründet sich durch die Krebserkrankung jetzt kein neuer bzw weiterer Krankengeldanspruch.

Ob die einzelnen Erkrankungen etwas miteinander zu tun haben, spielt keine Rolle. Es zählt einzig, ob sie gleichzeitig aufgetreten und behandelt wurden.

Stichwort für Google: hinzugetretene Erkrankung

-- Editiert von fb367463-2 am 13.03.2017 02:07

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

2014 stand die Krankheit nicht mit, erst August 2015, vorher war ich Arbeitsfaehig.

Zitat (von fb367463-2):
Dadurch, dass die Krebserkrankung vorher (2015) gemeinsam mit all den anderen Sachen lief, wurde die Blockfrist ausgelöst. Daher begründet sich durch die Krebserkrankung jetzt kein neuer bzw weiterer Krankengeldanspruch.

Ob die einzelnen Erkrankungen etwas miteinander zu tun haben, spielt keine Rolle. Es fällt einzig, ob sie gleichzeitig aufgetreten und behandelt wurden.

Stichwort für Google: hinzugetretene Erkrankung

-- Editiert von fb367463-2 am 13.03.2017 02:04


-- Editiert von Obamacare am 13.03.2017 02:07

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Das spielt keine Rolle, die Krebserkrankung ist aufgetreten, als sie schon wegen irgendetwas anderem Krankengeld bezogen haben. Damit fällt die Krebserkrankung als hinzugetretene Krankheit für eine Krankengeld Verlängerung oder neues Krankengeld raus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Ganz dumm gesagt: wären sie vom 01.01 bis 31.1. wegen Depressionen krankgeschrieben gewesen und vom 2.2 bis 1.3. wegen Krebs und dann wieder ab dem 5.3 bis einen Tag VOR der erneuten Krebserkrankung wegen Depressionen krankgeschrieben gewesen, dann hätten sie jetzt wegen dem Krebs einen weiteren Krankengeldanspruch gehabt. Aber so wie es bei ihnen gelaufen ist leider nicht.

Es muss immer zwischen den Krankheiten eine auch noch so kurze gesunde Phase gewesen sein(ein paar Tage hätten genügt), dann fällt man nicht in diese Fallgrube rein. Aber das hilft Ihnen jetzt auch nicht. Sie haben keinen verlängerten oder erneuten Krankengeldanspruch wegen der Krebserkrankung.

-- Editiert von fb367463-2 am 13.03.2017 02:13

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir, aber hab ein Urteil gefunden, demnach hab ich neuen Anspruch. BSG Urteil : B 1 KR 15/10 R .

Begründung: Es liegt kein Grundleiden der selben Krankheit zu Grunde, im Rechtssinne auch kein Hinzutreten, da die Spielsucht und die Krebskrankheit nichts verbindet, unabhängig davon ob sie nebeneinander für kurze Zeit standen.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19203 Beiträge, 10335x hilfreich)

Ich vermag aber nicht zu erkennen, dass das BSG-Urteil, B 1 KR 15/10 R dazu führt, dass Sie längeren Anspruch haben.
In dem Fall des BSG ging es ja gerade darum, dass Krankheit A beendet war (und somit Arbeitfähigkeit bestand) und dann erst Krankheit B aufgetreten ist.
In Ihrem Fall ist es so, dass Krankheit B aufgetreten ist, als sie noch im Krankengeldbezug von Krankheit A standen.
Der Aussage in den Antworten #3 und #4, dass Sie zwischen Ende der Depression und Beginn der Krebserkrankung mindestens 1 Tag arbeitsfähig gewesen sein müssen, widerspricht das BSG-Urteil nämlich nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke erstmal, ich war bis Januar Arbeitsfähig 2017, die Krankheit Spielsucht und Depressive, attestiert bekommen als Genesung bzw. Stillstand. Die Krebskrankheit stand zwischenzeitlich mit den beiden Krankheiten zusammen. Und steht jetzt alleine da.

Wie bei diesem Urteil, stand Herz Gefäß und Handgelenk zurzeitig nebeneinander. Dies ist nach dem Urteil nicht die selbe Krankheit und kein hinzutritt. Sie haben eine Passage nicht gelesen.

Die Krankheiten standen nie gleichzeitig nebeneinander sondern trat wie meinen Krebskrankheit später dazu.

Das ist der Unterschied.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19203 Beiträge, 10335x hilfreich)

Aber als die Krankheit "Krebs" bei Ihnen erstmalig auftrat, waren Sie noch wegen der Krankheit "Depression" im Krankengeldbezug.
In dem Urteil des BSG ist die Krankheit "Handgelenk" erstmals aufgetreten, als die Klägerin arbeitsfähig war.
Und das macht den Unterschied, weshalb Sie von dem Urteil meines Erachtens nicht profitieren können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, richtig lesen.

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#10
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es spielt nachdem Urteil keine Rolle vorher bzw. nachher sie dürfen nicht gleichzeitig bei der 1. Meldung erscheinen.

Genau, wie sie argumentiert ja die Krankenkasse.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Zitat:

Die Krebskrankheit stand zwischenzeitlich mit den beiden Krankheiten zusammen


Exakt das ist das Problem. SIE lesen nicht richtig.

Natürlich ist das extrem ärgerlich und gefällt ihnen auch nicht, das kann ich gut verstehen. Es ändert aber nichts an den Voraussetzungen.

-- Editiert von fb367463-2 am 14.03.2017 00:44

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Beitrag, sie lesen nicht richtig. Anwalt hat es bestätigt gestern. Das ich Anspruch habe. Danke trotzdem.

Sie standen kurzzeitig nebeneinander, die Krankheiten sind geheilt, dann war ich Arbeitsfähig, und jetzt steht die Krebskrankheit alleine wieder da.

Die Krebskrankheit ist nicht die selbe Krankheit wie die Spielsucht, deswegen Beginn eine neue Blockfrist.

Wenn ich nicht arbeitsfähig gewesen wäre dann hätten sie recht.

Schönen Tag

-- Editiert von Obamacare am 14.03.2017 08:04

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Na dann.....der Anwalt muss für sein Geld ja nur etwas tun, eine Erfolgsgarantie muss er glücklicherweise ja nicht übernehmen. Sagen Sie uns doch bitte am Ende, was nun bei der Sache heraus kam.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Obamacare
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mach ich, aber wie geschrieben, gibt es zu viele Urteile, wichtig war das ich zwischzeitlich Arbeitsfähig war. Sonst bräuchte man keine Blockfrist. Bei verschiedene Krankheiten, es darf nicht die selben sein. Solange die Krankheit eigenständig ist, wird eine neue Blockfrist ausgelöst mit der neuen Krankheit.( Wenn die Krankheit vorher als geheilt gelten und ich zwischzeitlich arbeitsfähig war) neuen Anspruch auf 78 Wochen.

Danke fürs schreiben.

LG


-- Editiert von Obamacare am 14.03.2017 15:32

-- Editiert von Obamacare am 14.03.2017 15:34

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