Moin,
AN war von Januar bis Dezember 2018 arbeitsunfähig und bekam für 52 Wochen Krankengeld.
Von Januar bis Dezember 2019 war AN arbeitsfähig und in einer LTA-Maßnahme.
Januar bis Dezember 2020 war AN wieder arbeitsunfähig, bekam kein Krankengeld. ALG2 wurde bewilligt und gezahlt.
Ab Januar 2021 bis März 2021 wurde ALG1 gezahlt. Im April 2021 wurde AN wieder arbeitsunfähig und bekam Krankengeld.
Rückwirkend wurde im Juli 2021 entschieden, das AN Anspruch auf Krankengeld für 2020 hat.
Im September 2021 bewilligt KK 26 Wochen Krankengeld für 2020 und verrechnet das mit dem gezahlten Krankengeld aus 2021. AN wird rückwirkend zu Juli 2020 ausgesteuert. Ein Restanspruch auf ALG1 bestand für 3 Monate, die 2021 bewilligt und gezahlt wurden. Eine rückwirkende Meldung beim Arbeitsamt für Juli 2020 sei nicht möglich.
Meine Fragen:
- Darf eine KK rückwirkend aussteuern oder muss sie bis zur Information über die Aussteuerung auch über die 78 Wochen hinaus zahlen?
- Wenn AN ausgesteuert wird, wann hat AN wieder Anspruch auf Krankengeld? Spielt hierbei es eine Rolle, das AN in 2019 arbeitsfähig war?
- Wenn AN weiterhin arbeitsunfähig ist, bekommt er dann bei Aussteuerung Alg1 oder Alg2?
- Die Nachzahlung wird für 2020 gerechnet. Muss das ALG2 aus der Zeit zurückgezahlt werden?
Habe noch mehr Fragen, aber ich bitte erstmal um die Unterstützung bei diesen Fragen.
MfG
Laytom
Krankengeld / Blockfrist / Aussteuerung / Rückwirkend
15. September 2021
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Frage vom 15. September 2021 | 13:42
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankengeld / Blockfrist / Aussteuerung / Rückwirkend
#1
Antwort vom 15. September 2021 | 16:33
Von
Status: Unbeschreiblich (41061 Beiträge, 6622x hilfreich)
Einfach so wird die KV das nicht entschieden haben. Was war der Grund? Was steht dort? Hing das mit der LTA zusammen?Zitat :Rückwirkend wurde im Juli 2021 entschieden, das AN Anspruch auf Krankengeld für 2020 hat.
Ja, das stimmt.Zitat :Eine rückwirkende Meldung beim Arbeitsamt für Juli 2020 sei nicht möglich.
Kommt drauf an.Zitat :Darf eine KK rückwirkend aussteuern
Wann denn weiterhin? Ab wann ist das gemeint?Zitat :Wenn AN weiterhin arbeitsunfähig ist, bekommt er dann bei Aussteuerung Alg1 oder Alg2?
ALG 1 von der Arbeitsagentur evtl. nach § 145 SGB III. Oder eben Alg2.
Ja, könnte sein, falls die Person das Alg2 zu Unrecht erhalten hat.Zitat :Muss das ALG2 aus der Zeit zurückgezahlt werden?
Eine Rückforderung würde vom Jobcenter kommen, aber nur, wenn die Krankengeldzahlung vorrangig zu leisten war.
Evtl. erfolgt die Erstattung auch zwischen KK und JC direkt. Darüber würde die Person aber schriftliche Mitteilung erhalten.
#2
Antwort vom 15. September 2021 | 18:50
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
@Anami, vielen Dank schonmal für die Antworten
Richtig, die LTA-Maßnahme wurde nachträglich verlängert, so daß die AU-Meldung rechtzeitig erfolgt war und dadurch ein Anspruch auf Krankengeld bestand.Zitat :Laytom: Rückwirkend wurde im Juli 2021 entschieden, das AN Anspruch auf Krankengeld für 2020 hat.
Einfach so wird die KV das nicht entschieden haben. Was war der Grund? Was steht dort? Hing das mit der LTA zusammen?
Was für Vorraussetzungen müssen denn erfüllt sein? In meinem Beispiel hatte AN telefonisch bei der KK im Juli 2020 angefragt ob eine Aussteuerung droht. Da aber kein Krankengeldanspruch vorlag (zu dem Zeitpunkt), wurde das abgelehnt.Zitat :Laytom: Darf eine KK rückwirkend aussteuern
Kommt drauf an.
AN ist aktuell immer noch arbeitsunfähig und steht vor einer geplanten Umschulung durch die RV.Zitat :Laytom: Wenn AN weiterhin arbeitsunfähig ist, bekommt er dann bei Aussteuerung Alg1 oder Alg2?
Wann denn weiterhin? Ab wann ist das gemeint?
ALG 1 von der Arbeitsagentur evtl. nach § 145 SGB III. Oder eben Alg2.
Wenn die Aussteuerung im Juli 2020 liegt, dann würde bis zur erneuten AU im April 2021 keine 6 Monate liegen und somit kein neuer Anspruch auf KG. Verstehe ich das richtig?
Wenn die Aussteuerung jedoch erst später erfolgen würde, wie ist es dann mit der AU aus dem Jahr 2018. Fällt diese Zeit dann raus?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 16. September 2021 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (41061 Beiträge, 6622x hilfreich)
Sorry, ich kann das nicht beantworten, wenn ich nicht lese, was die KK schreibt.
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