Krankengeld Dauer

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515686-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankengeld Dauer

Hallo
zusammen.....
Ich bin seit 1.06.2018 bis jetzt wegen Schwergradige Depressionen
Panickattacken usw Krankgeschrieben.......
Ich war bisher informiert gewesen das Krankengeld für die Dauer von 78 Wochen gilt für die gleiche Krankheit.
Heute habe ich ein Brief bekommen vom meiner Krankenkasse. ..Das mein Krankengeld am 14.08.2019 endet.. 20 Wochen vorher. ....
ist dies rechtens oder muss ich einspruch oder Rechtshilfe holen.
In den schreiben steht. .Wegen der Rahmenfrist vom 25.01 2017 bis 24.01.2020 berechnet worden ist.
Davor war ich nicht wegen Psychosomatischen störungen krank geschrieben.
2017 4 Monate krank wegen eines autounfalls.
Wird diese zeit auch angerechnet....
Eine reha von 6wochen (übergangsgeld hatte ich auch also von der Rentenversicherung bekommen anstatt krankegeld.

Danke im voraus für eure antworten
mfg
Gianni

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Es kommt darauf an.
Ist die Depression eine Folge des Autounfalls, werden beide Diagnosen zusammen gelegt.
Du musst jetzt Widerspruch einlegen und schlüssig darlegen, dass das eine nichts mit den anderen zu tun hat.
Gegebenenfalls wird das aber der MDK überprüfen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Naja und dann ist der nächste Adressat die Rentenversicherung.

Übergangsgeld oder Erwerbsminderungsrente. Das Eine als auch das Andere ist zu beantragen. Da müßte man jetzt mehr Hintergrundwissen haben. Aber auf jeden Falle auch da Beratung suchen und ggf. entsprechenden Antrag stellen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Nein das ist Quatsch.
Übergangsgeld gäbe es nur, wenn der Themenstarter eine Leistung zur Teilhabe anstrebt.
Und nur, weil man länger AU ist, gibt es auch noch lange keine Erwerbsminderungsrente.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
In den schreiben steht. .Wegen der Rahmenfrist ...

Man hat innerhalb von 3 Jahren (= Rahmenfrist oder Blockfrist) wegen der gleichen Ursache nur Anspruch auf insgesamt(!) 78 Wochen Krankengeld.
Wenn also die jetztigen psychischen Beschwerden ebenfalls auf den Unfall zurückzuführen sind, wird in der Tat zusammengerechnet.
Und andere Ersatzleistungen (von der Rentenversicherung) werden ebenfalls angerechnet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb515686-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten.
Beim Autounfall ist ein Transporter frontal in mich reingefahren war mit sein Handy am spielen nd ist auf meiner Spur gekommen.
2.Das Übergangsgeld von 5 Wochen von der Rentenversicherung habe ich bekommen damit wieder die Arbeit aufnehmen kann nach der Rehabilitation. ...
3.Ich habe endich jemanden am Telefon von der Krankenkasse gekriegt die meinte das alle Krankheiten die ich vorher hatte ...Autounfall..Magendarmgrippe.Lungenentzündung. ..Rippe rausgehustet das Resultat einer psychosomatischen Störungen war....
Am 13.6.19 habe ich ein RechtsBeratung bei der Vdk.
Werde erstmal den Vorschlag annehmen von Fraustressfrei annehmen und Einspruch einlegen und einen Zusammenfassung beantragen.
lieben gruss

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Wenn die Krankenkasse meint, dass die psychosomatische Störung was mit dem Autounfall zu tun hat, ist sie aber in der Beweispflicht.
Dein Arzt könnte Dir aber kurz war aufschreiben ( kostet meist so 23€) dass deine Psychosomatische Störung von ganz woanders her kommt.
Die Krankenkasse meint fast immer, das psychosomatische Erkrankungen die Folge von irgendwas sind aber oft kommt die Krankenkasse damit nicht durch, es ist also durchaus erfolgsversprechend mit dem Widerspruch.

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