Krankengeld Endbescheinigung??

3. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pabo007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 15x hilfreich)
Krankengeld Endbescheinigung??

Ich hab da mal eine Frage,

ich beziehe zur Zeit Krankengeld und stehe im Arbeitsverhältnis. Ich orientiere mich aber um, da ich und weitere Kollegen gemobbt werden und könnte zum 15.02.2022 eine neue Stelle bei einem neuen Arbeitgeber antreten. Ich müsste zum 15.02. kündigen und meine Ärztin will mich dann noch bis zum 14.02. krankschreiben, wie läuft das dann mit der Endbescheinigung der Krankenkasse, weil die ja immer nur rückwirkend das Krankengeld auszahlt…… meine aktuelle AU läuft noch bis zum 17.01. muss dann auf der folge AU schon „Endbescheinigung" markiert sein oder muss ich dann am 14.02. nochmal hin und eine Endbescheinigung holen? Wenn bei der folge AU am 17.01. schon Endbescheinigung markiert ist, zahlt die KK dann bis zum 14.02. schon aus?

LG

-- Editiert von Pabo007 am 03.01.2022 23:27

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
muss dann auf der folge AU schon „Endbescheinigung" markiert sein
Das wird dir am 17.1. deine Ärztin schon sagen. Aber fraglich, ob sie dich dann aber gleich nochmal 4 Wochen arbeitsunfähig/krank schreibt??

Sie muss auf jeden Fall wissen, dass du ---ab 15.2. arbeiten--- willst .

Zitat (von Pabo007):
zahlt die KK dann bis zum 14.02. schon aus?
Nein. Als Vorschuss gibt es das Krankengeld nicht.

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