Hallo,
ich hab gesucht, aber keine wirklich passende Antwort gefunden. Ich versuch mich kurz zu halten und freu mich wirklich, wenn mir jemand hilft.
Ich möchte herausfinden, wann mein erloschener Krankengeldanspruch bei gleicher Krankheit wiederauflebt.
Grund: Ich befürchte eine bevorstehende Neuerkrankung.
Einzelheiten:
- Ich habe Krankengeld bezogen von 05/2008 bis November 2009. Damit war ich ausgesteuert.
- Ab November 2009 bis Ende August 2010 habe ich ALG I bezogen
- ab Ende August 2010 bis Ende Juni 2011 habe ich eine berufliche Reha gemacht und Übergangsgeld bezogen.
- Seit Mitte Juli 2011 arbeite ich wieder Vollzeit auf dem ersten Arbeismarkt
Krankschreibungen:
- von Ende März 2008 bis Ende August 2010 war ich durchgängig mit der gleichen Diagnose krankgeschrieben
- Im Dezember 2010 war ich noch einmal mit dieser Diagnose krankgeschrieben für 5 Tage
- Seitdem keine Krankschreibung mit der Diagnose, auch keine ähnliche
Sonstiges:
- ich bin als chronisch krank eingestuft.
- ich bin mit der Krankheit weiterhin in regelmäßiger Behandlung (d.h. Arztbesuch, Blutabnahme, Medikamente)
Ab wann bekäme ich wieder Krankengeld für diese Erkrankung ? Falls ich nochmals akut erkranke?
Ich danke vielmals für eure Hilfe. Bitte antwortet nur, wenn ihr es wisst, oder zumindest halbwegs sicher seid. bitte nicht mutmaßen. Danke.
DANKE
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Krankengeld ausgesteuert - wann wieder Anspruch?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Macfly
SGB V, §48 Abs. 2
"Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1.
nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2.
erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen."
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
Danke Tao.
So ganz verstehe ich das aber noch nicht. Was genau ist "mit dem letzten Dreijahreszeitraum" gemeint? In den letzten drei Jahren habe ich ja kein Krankengeld mehr bezogen. Habe ich also jetzt bereits wieder Anspruch? Oder muss ich doch drei volle Jahre ohne Krankmeldung (für diese Krankheit) gewesen sein?
Wenn es heißt, dass der erste Dreijaherszeitraum vom Beginn des Krankengeldbezuges gilt, dann hätte dieser erste Zeitraum im Mai 2011 geendet. Und im Juni 2011 hätte der nächste begonnen. Da ich ab Mitte Juli 2011 wieder erwerbstätig war, wäre in dem Fall mein Anspruch bereits Mitte Januar 2012 wiederaufgelebt. Richtig?
Oder ganz falsch verstanden ??
Hallo, deine mehrfach geposteten Beiträge wurden gelöscht wegen Dopplung. Das Forum hatte gestern Abend technische Probleme. gez. Moderation
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-- Editiert Moderator am 19.02.2013 09:13
-- Editiert Moderator am 19.02.2013 09:13
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@Macfly
Satz 1 im benannten Paragrafen dürfte massgeblich sein. Vom Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit an müssen die 3 Jahre gerechnet werden. Sofern dann die anderen Voraussetzungen (KG Anspruch beschäftigt o. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden) gegeben sind.
Deinem Eingangsposting entsprechend entsteht neuer KG Anspruch dann im Dezember 2013 nach Ablauf der von dir genannten 5 Tage au.
Mein nick ist übrigens nicht Tao sondern Sunbee
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
-- Editiert Sunbee 1 am 19.02.2013 09:17
Danke dir Sunbee
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