Krankengeld bei Aufhebungsvertrag

1. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go640219-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld bei Aufhebungsvertrag

Hallo,

Ich bin seit 10.07 krank geschrieben habe einen Aufhebungsvertrag zum 31.07 wegen gesundheitlichen Gründen angenommen. Muss jetzt ab 1.8 die Krankenkasse zahlen weil ich ja nur 3 Wochen Lohnfortzahlung hatte

-- Editiert von Moderator topic am 1. August 2023 13:33

-- Thema wurde verschoben am 1. August 2023 13:33

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von go640219-80):
Muss jetzt ab 1.8 die Krankenkasse zahlen
Ich meine, ja.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116359 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von go640219-80):
Muss jetzt ab 1.8 die Krankenkasse zahlen weil ich ja nur 3 Wochen Lohnfortzahlung hatte

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



ALG I / Bürgergeld kommen nicht in Frage weil ...?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von go640219-80):
wegen gesundheitlichen Gründen angenommen

Und, hast du ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit (in dieser Firma) nicht mehr ausüben kannst?

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#4
 Von 
go640219-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Und, hast du ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit (in dieser Firma) nicht mehr ausüben kannst?


Ja habe ich

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#5
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Und, hast du ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit (in dieser Firma) nicht mehr ausüben kannst?
Zitat (von go640219-80):
Ja habe ich


Wenn es eindeutig ist und die Agentur für Arbeit es als wichtigen Grund für die Auflösung der Beschäftigung anerkennt (bei späterer Arbeitslosmeldung), dann bekommst du bei ihr auch keine Sperrzeit.
Nach meinem Wissensstand zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach Ende der Beschäftigung weiter, auch wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung am 31.07. noch nicht abgelaufen sind.

Aber nach meinem Wissensstand zahlt sie kein Krankengeld, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen würde. Da bin ich mir aber nicht sicher. Wenn hier im Forum keine andere bessere Antwort kommt, im "https://www.krankenkassenforum.de/" sind die Fachleute für Krankenversicherungswesen unterwegs.

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Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116359 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Aber nach meinem Wissensstand zahlt sie kein Krankengeld, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen würde.

Wieso sollte sie hier überhaupt Krankengeld zahlen?
Die Ursache der Erkrankung ist beseitigt, man sollte also wieder arbeitsfähig sein ...


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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Ursache der Erkrankung ist beseitigt, man sollte also wieder arbeitsfähig sein ...
Das steht hier nirgendwo.
Job zu Ende= Arbeitsfähig??? Oder wie? :???:

Wenn der TE weiterhin arbeitsunfähig ist, zahlt die KV Krankengeld.

Nach ALG oder Bürgergeld wurde nicht gefragt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso sollte sie hier überhaupt Krankengeld zahlen?
Die Ursache der Erkrankung ist beseitigt, man sollte also wieder arbeitsfähig sein ...

Ich habe weitere Krankheit unterstellt. Wurde aber von @ go640219-80 so nicht geschrieben.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116359 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das steht hier nirgendwo.

Doch, im Eingangsbeitrag ...



Zitat (von Anami):
Job zu Ende= Arbeitsfähig??? Oder wie?

Richtig, die Arbeit war die Krankheitsursache. Die Arbeit ist nun weg.

AU bestand wohl auch nur für diese Arbeit, somit wäre der TS wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar und berechtigt (verpflichtet?) ALG I zu beziehen statt Krankengeld.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, im Eingangsbeitrag ...
Ich lese da nichts von.
Der TE ist seit 10.7. krankgeschrieben, d.h. arbeitsunfähig erkrankt.
Korrekt hat der AG die 3 Wochen LFZ im Krankheitsfalle bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses geleistet.
Krankengeld wird von der KK gezahlt, wenn der TE weiterhin arbeitsunfähig ist.
Zitat (von Harry van Sell):
AU bestand wohl auch nur für diese Arbeit,
Und wo ist das zu lesen? Im Attest kann sonst was stehen. Die AU, das Attest und gesundh. Gründe waren Ursache für den Aufhebungsvertrag.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116359 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wo ist das zu lesen?

Da
Zitat (von go640219-80):
einen Aufhebungsvertrag zum 31.07 wegen gesundheitlichen Gründen angenommen



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

DA lese ich nichts heraus, was die Frage des TE beantworten könnte.

Vielleicht meldet er sich nochmal --- zu arbeitsfähig ab/ Arbeitsunfähigkeit/*Krankenschein*/Krankengeld...usw.
Inzwischen könnte seine KV ihm auch erklärt haben, ob Krankengeld wegen AU gezahlt wird.

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