Hallo,
Ich bin seit 10.07 krank geschrieben habe einen Aufhebungsvertrag zum 31.07 wegen gesundheitlichen Gründen angenommen. Muss jetzt ab 1.8 die Krankenkasse zahlen weil ich ja nur 3 Wochen Lohnfortzahlung hatte
-- Editiert von Moderator topic am 1. August 2023 13:33
-- Thema wurde verschoben am 1. August 2023 13:33
Krankengeld bei Aufhebungsvertrag
1. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 1. August 2023 | 13:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld bei Aufhebungsvertrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. August 2023 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Ich meine, ja.ZitatMuss jetzt ab 1.8 die Krankenkasse zahlen :
#2
Antwort vom 1. August 2023 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (116359 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatMuss jetzt ab 1.8 die Krankenkasse zahlen weil ich ja nur 3 Wochen Lohnfortzahlung hatte :
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ALG I / Bürgergeld kommen nicht in Frage weil ...?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. August 2023 | 19:31
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 21x hilfreich)
Zitatwegen gesundheitlichen Gründen angenommen :
Und, hast du ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit (in dieser Firma) nicht mehr ausüben kannst?
#4
Antwort vom 1. August 2023 | 20:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd, hast du ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit (in dieser Firma) nicht mehr ausüben kannst? :
Ja habe ich
#5
Antwort vom 1. August 2023 | 22:25
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 21x hilfreich)
ZitatUnd, hast du ein ärztliches Attest, dass du die Arbeit (in dieser Firma) nicht mehr ausüben kannst? :
ZitatJa habe ich :
Wenn es eindeutig ist und die Agentur für Arbeit es als wichtigen Grund für die Auflösung der Beschäftigung anerkennt (bei späterer Arbeitslosmeldung), dann bekommst du bei ihr auch keine Sperrzeit.
Nach meinem Wissensstand zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach Ende der Beschäftigung weiter, auch wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung am 31.07. noch nicht abgelaufen sind.
Aber nach meinem Wissensstand zahlt sie kein Krankengeld, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen würde. Da bin ich mir aber nicht sicher. Wenn hier im Forum keine andere bessere Antwort kommt, im "https://www.krankenkassenforum.de/" sind die Fachleute für Krankenversicherungswesen unterwegs.
#6
Antwort vom 2. August 2023 | 00:26
Von
Status: Unbeschreiblich (116359 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatAber nach meinem Wissensstand zahlt sie kein Krankengeld, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen würde. :
Wieso sollte sie hier überhaupt Krankengeld zahlen?
Die Ursache der Erkrankung ist beseitigt, man sollte also wieder arbeitsfähig sein ...
#7
Antwort vom 2. August 2023 | 12:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Das steht hier nirgendwo.ZitatDie Ursache der Erkrankung ist beseitigt, man sollte also wieder arbeitsfähig sein ... :
Job zu Ende= Arbeitsfähig??? Oder wie?

Wenn der TE weiterhin arbeitsunfähig ist, zahlt die KV Krankengeld.
Nach ALG oder Bürgergeld wurde nicht gefragt.
#8
Antwort vom 2. August 2023 | 13:08
Von
Status: Beginner (116 Beiträge, 21x hilfreich)
ZitatWieso sollte sie hier überhaupt Krankengeld zahlen? :
Die Ursache der Erkrankung ist beseitigt, man sollte also wieder arbeitsfähig sein ...
Ich habe weitere Krankheit unterstellt. Wurde aber von @ go640219-80 so nicht geschrieben.
#9
Antwort vom 2. August 2023 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (116359 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatDas steht hier nirgendwo. :
Doch, im Eingangsbeitrag ...
ZitatJob zu Ende= Arbeitsfähig??? Oder wie? :
Richtig, die Arbeit war die Krankheitsursache. Die Arbeit ist nun weg.
AU bestand wohl auch nur für diese Arbeit, somit wäre der TS wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar und berechtigt (verpflichtet?) ALG I zu beziehen statt Krankengeld.
#10
Antwort vom 2. August 2023 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Ich lese da nichts von.ZitatDoch, im Eingangsbeitrag ... :
Der TE ist seit 10.7. krankgeschrieben, d.h. arbeitsunfähig erkrankt.
Korrekt hat der AG die 3 Wochen LFZ im Krankheitsfalle bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses geleistet.
Krankengeld wird von der KK gezahlt, wenn der TE weiterhin arbeitsunfähig ist.
Und wo ist das zu lesen? Im Attest kann sonst was stehen. Die AU, das Attest und gesundh. Gründe waren Ursache für den Aufhebungsvertrag.ZitatAU bestand wohl auch nur für diese Arbeit, :
#11
Antwort vom 2. August 2023 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (116359 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatUnd wo ist das zu lesen? :
Da
Zitateinen Aufhebungsvertrag zum 31.07 wegen gesundheitlichen Gründen angenommen :
#12
Antwort vom 3. August 2023 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
DA lese ich nichts heraus, was die Frage des TE beantworten könnte.
Vielleicht meldet er sich nochmal --- zu arbeitsfähig ab/ Arbeitsunfähigkeit/*Krankenschein*/Krankengeld...usw.
Inzwischen könnte seine KV ihm auch erklärt haben, ob Krankengeld wegen AU gezahlt wird.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.211
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten