Hallo, wie sieht es denn bei folgendem Fall aus:
Eine Person ist AU krank geschrieben, bezieht 78 Wochen Krankengeld und wird dann von der Krankenkasse ausgesteuert. Daraufhin erfolgt eine Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt und es wird Arbeitslosengeld I gewährt. Nach 4 Monaten des Bezugs von ALG I wird eine weitere (neue) Krankheit diagnostiziert, die mit der ersten Erkrankung nichts zu tun hat. Entsteht dann wieder ein neuer Anspruch auf Krankengeld, wenn die 6 Wochen abgelaufen sind?
Danke und LG
Krankengeld bei weiterer Krankheit nach Aussteuerung...
Bescheid anfechten?
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Ich kann da jetzt nur als Laie antworten aber ich denke schon, dass dann wieder ein neuer Anspruch besteht
Wenn die neue Krankheit keinen Zusammenhang mit der vorherigen hat, besteht in der geschilderten Konstellation Anspruch auf Krankengeld.
Das ist für den Laien nicht immer einfach zu erkennen.
Mal alle Diagnoseschlüssel der vorherigen Erkrankung während der 78 Wochen vergleichen mit dem/den aus der aktuellen Krankschreibung.
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Ist die alte Krankheit noch da oder tatsächlich weg?
Die alte Krankheit ist noch da, da sie chronisch und nicht heilbar ist.
Miteinander zu tun dürfte es daher nichts haben weil, die erste ein Nervenschaden an der Hand ist, während es bei der zweiten jetzt um 2 neue Hüftgelenke geht.
Es entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld. Ja.
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