Krankengeld "dieselbe Krankheit"

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Meaux
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld "dieselbe Krankheit"

Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe mich hier neu angemeldet da ich im Internet zu diesem Fall absolut nirgends fündig wurde und langsam richtig Bauchweh bekomme...
Ich war vor gut 1,5 Jahren knapp ein Jahr krank geschrieben auf Grund von mittelgradiger Depression. Für eine neue Blockfrist auf diese Diagnose hätten mir nun ca 4 Monate gefehlt.
Da es mir aktuell psychisch sehr schlecht geht, habe ich in Absprache mit meiner Psychotherapeutin und Hausärztin eine AU auf die Diagnose Panikstörung bekommen - diese Diagnose hatte ich zuvor nie, die Diagnose Depression steht nicht auf der AU, die Therapie wird auf die Panikstörung beantragt, da diese neu begonnen wird.
Nun ist der Fall (wie könnte es auch anders sein) folgender: ich habe heute mit der Krankenkasse telefoniert um zu fragen ob meine AU bereits eingegangen ist und ob ich den Antrag für das Krankengeld bekommen könnte, denn mittlerweile bin ich die dritte Woche krankgeschrieben und mein Arbeitsvertrag endete zum 31.12.
Die Dame der KK kennt mich seit einigen Jahren persönlich und weiß natürlich, dass ich zuletzt wegen einer psychischen Erkrankung im Krankengeldbezug war. Sie hat mich jetzt total verunsichert, dass sie mir garnicht sagen kann, ob überhaupt ein Anspruch auf Krankengeld besteht, da ja mein Arbeitsvertrag befristet gewesen wäre und außerdem wäre das ja schon wieder etwas psychisches, das würde sicher in die alte Blockfrist fallen, da hätte ich ja eh kaum noch Anspruch.
Zudem war ich in der Firma als "Stundenlöhner" angestellt und habe jeden Monat ein anderes Gehalt bekommen, da ich immer viele Überstunden machen musste.
Ich hoffe sehr, dass sich hier vielleicht jemand auskennt, wie das mit dieser blöden Regelung "dieselbe Krankheit" gemeint ist... Denn in meiner aktuellen Verfassung ertrage ich das Jobcenter nicht und Anspruch auf ALG1 habe ich leider noch nicht.
Falls ich etwas wirr geschrieben, oder etwas falsch gemacht habe, bitte ich um Gnade, denn gerade bin ich etwas aufgewühlt.

Liebe Grüße
Meaux

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sofern sich eine Arbeitsunfähigkeit über das Ende einer Beschäftigung erstreckt, endet hiermit nicht der Anspruch auf Krankengeld.

Meines Erachtens ist es schon fraglich, ob es sich nicht um dieselbe Krankheit im Sinne § 48 SGB V handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meaux
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für deine Antwort.
Dass nach Ende des Arbeitsverhältnisses trotzdem ein Krankengeldanspruch besteht stand auch so im Internet. Allerdings glaube ich, wollte die Dame mir unterstellen, dass ich mich absichtlich zum Ende des Vertrages habe krankschreiben lassen (das Vertragsende war mir ja bekannt). Dabei hätte ich theoretisch eine Verlängerung aushandeln können, leider war mir das gesundheitlich überhaupt nicht möglich.

Was mich halt wirklich brennend interessiert ist, ob es sich bei den beiden Diagnosen um "dieselbe Krankheit" handelt, NUR Aufgrund der Tatsache, dass beides psychischer Natur ist, denn das wäre ja ziemlich heftig wenn die Krankenkasse alle psychischen Erkrankungen in einen Topf wirft.

Vielleicht weiß no h jemand etwas?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Also zur Berechnung des Krankengeldes wird immer das Gehalt aus dem Monat vor dem Eintritt der AU genommen. Bei variablem Gehalt kenne ich das so, dass ein Mittelwert aus 3 Monaten genommen wird.
Sonst wäre es ja so, wenn Du gerade im Monat davor Urlaub hattest und keine Zuschläge, dass Du damit benachteiligt wirst.

Zur Blockfrist kann ich nicht viel sagen, aber da beide Erkrankungen auf psychischer Basis basieren kann es schon sein, dass die Blockfrist nur noch 6 Monate ist. Weißt Du denn jetzt schon, dass Du in 6 Monaten nicht wieder gesund sein wirst/kannst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Es kann leider bei den ICD´s auch so sein, dass der eine Arzt einen ICD auswählt und dann ein Facharzt zum Beispiel eine andere oder genauere ICD auswählt.

Zitat:

Eine Fortsetzungserkrankung ist das erneute Erkranken des Arbeitnehmers an derselben Krankheit, d.h. es handelt sich um dieselbe Grundkrankheit. ... Hat der Arbeitnehmer zwischen den Erkrankungen den Arbeitsplatz gewechselt, entsteht die Entgeltfortzahlungspflicht mit der erneuten Erkrankung immer erst wieder neu.


Danach wäre es die gleiche Grunderkrankung, nämlich psychisch. Sorry dass ich Dir keine andere Antwort geben kann. Eine neue Blockfrist wäre es wenn Du 78 Wochen psychisch AU warst und Dir dann ein Bein brichst.

0x Hilfreiche Antwort

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