Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich wurde Ende 2020 während meiner Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldbezug) betriebsbedingt aufgrund von Insolvenz gekündigt. Mein Vertrag endete zum 31.10. und ich war fast zeitgleich auf Reha.
Kurze Zeit später habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass ich zwischen 3 - 6 Stunden arbeiten könnte und mich an das Arbeitsamt wenden soll, obwohl ich weiterhin krankgeschrieben bin und sich meine Situation nicht gebessert hat. Es wurde eine OP angeordnet (wg. Pandemie erst in ein paar Monaten).
Die Agentur für Arbeit verweist mich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation an die Krankenkasse, damit ich weiterhin Krankengeld bekommen soll. Seit November wird mir nichts mehr bezahlt. Die Bearbeitung meines Widerspruchs dauert lt. KK noch 3 Monate und ich weiß nicht wie ich mich über Wasser halten soll.
Dann wurde mir heute auf Umwegen mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft bei der KK seitens des Arbeitsamtes beendet wurde bzw. das die mich bei der KK einfach abgemeldet haben. Das heißt ich bin aktuell auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert. Die KK hat mir "empfohlen" ich solle mich privat versichern oder die KK wechseln.
Ich weiß nicht mehr was ich tun oder an wen ich mich wenden soll und werde von A nach B geschickt, aber keiner kümmert sich so richtig um meinen Fall.
Krankengeld gestrichen wegen Reha
Zitat:Dann wurde mir heute auf Umwegen mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft bei der KK seitens des Arbeitsamtes beendet wurde bzw. das die mich bei der KK einfach abgemeldet haben.
Unsinn! Lesen Sie bitte genau, was in den Briefen steht!
Zitat:Das heißt ich bin aktuell auch nicht mehr gesetzlich krankenversichert. Die KK hat mir "empfohlen" ich solle mich privat versichern oder die KK wechseln.
Unsinn! Sie sind weiterhin gesetzlich krankenversichert. Sie müssen eben jetzt selbst die Beiträge zahlen.
Liegt Ihnen diese "Empfehlung" schriftlich vor?
Zitat:Die Agentur für Arbeit verweist mich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation an die Krankenkasse, damit ich weiterhin Krankengeld bekommen soll.
Was hat das Arbeitsamt schriftlich auf Ihren Antrag geantwortet?
Zitat:Dann wurde mir heute auf Umwegen mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft bei der KK seitens des Arbeitsamtes beendet wurde bzw. das die mich bei der KK einfach abgemeldet haben.
Für welchen Zeitraum hat das Arbeitsamt Ihre Krankenkassebeiträge gezahlt?
Es hört sich schräg an, weil Sie doch bis 31.10.20 über Ihren Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet waren.
-- Editiert von vundaal76 am 27.01.2021 17:00
Zitat:Unsinn! Lesen Sie bitte genau, was in den Briefen steht!
Es gibt keinen Brief wo mir dies mitgeteilt wurde! Aufgrund eines fehlenden Zuschusses für ein Hilfsmittel wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft durch die Agentur für Arbeit abgemeldet wurde. In dem Ablehnungsschreiben für die Zuschusszahlung der KK steht lediglich "Zum Zeitpunkt des Antrags bestand keine Mitgliedschaft."
Zitat:Unsinn! Sie sind weiterhin gesetzlich krankenversichert. Sie müssen eben jetzt selbst die Beiträge zahlen.
Liegt Ihnen diese "Empfehlung" schriftlich vor?
Dies wurde mir mdl. mitgeteilt
Zitat:Was hat das Arbeitsamt schriftlich auf Ihren Antrag geantwortet?
Das die KK vorrangig für meinen Fall zuständig ist und ich mich nach vollständiger Genesung dort melden soll.
Zitat:Für welchen Zeitraum hat das Arbeitsamt Ihre Krankenkassebeiträge gezahlt?
Es hört sich schräg an, weil Sie doch bis 31.10.20 über Ihren Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet waren.
Bis zum 31.12.
Tut mir Leid, aber wenn ich es besser wüsste würde ich mir hier keine Hilfe suchen. Ich kenne mich mit dem ganzen Prozedere nicht aus, da ich noch nie arbeitslos war bzw. in so einer Situation!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bis Ende 2020--- das ist der 31.12. 2020--- Betriebsbedingte Kündigung. --- o.k. Ich habe verstanden.
Bis 31.12.2020 hat dein AG Beiträge zur KV gezahlt.
Dein Vertrag endete zum 31.10.2020---- Welcher Vertrag und wie passt das zur Kündigung?---nicht o.k. Habe ich nicht verstanden.
Du solltest dich an die Arbeitsagentur wenden. Richtig. Die ist für dich zuständig. Die wird vermutlich auch wieder für dich zuständig... und zahlt.
Fragen:
1- WAS hast du dort bei der Agentur---beantragt---?
2- Wie lange warst du in der Firma beschäftigt?
3- Hattest du Anspruch auf ALG ?
4- Bist du jetzt krankgeschrieben mit Krankenschein? Also-AU-Bescheinigung.
Wir kommen dahinter, wo der Fehler liegt und wie du zu Geld kommst---. Nur Geduld!
Zitat :Bis Ende 2020--- das ist der 31.12. 2020--- Betriebsbedingte Kündigung. --- o.k. Ich habe verstanden.
Bis 31.12.2020 hat dein AG Beiträge zur KV gezahlt.
Dein Vertrag endete zum 31.10.2020---- Welcher Vertrag und wie passt das zur Kündigung?---nicht o.k. Habe ich nicht verstanden.
Der Arbeitsvertrag endete zum 31.10.
Bis dahin hat mein AG die Beiträge bezahlt, ab Nov wurde mein Krankengeld gestrichen mit der Begründung bitte zum Arbeitsamt, aber das Arbeitsamt verweist mich an die KK und sagt ich soll erst kommen wenn ich vermittelbar bin
Du solltest dich an die Arbeitsagentur wenden. Richtig. Die ist für dich zuständig. Die wird vermutlich auch wieder für dich zuständig... und zahlt.
Fragen:
1- WAS hast du dort bei der Agentur---beantragt---?
1. Arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, Krankmeldungen eingereicht und ALG 1 - wird nicht bezahlt
2- Wie lange warst du in der Firma beschäftigt?
2. Ca. 38 Jahre durchgehend
3- Hattest du Anspruch auf ALG ?
3. Ja habe Anspruch auf 18 Monate
4- Bist du jetzt krankgeschrieben mit Krankenschein? Also-AU-Bescheinigung.
4. Ja, ärztl. Attest und Krankmeldung (lückenlos) seit dem 01.04.
Wir kommen dahinter, wo der Fehler liegt und wie du zu Geld kommst---. Nur Geduld!
Danke!
Wär ich das, würd ich die aktuelle AU auslaufen lassen und ALGI beziehen.
Der Fehler scheint doch da zu liegen, dass das Amt nicht zuständig ist wegen der AU. Und die Krankenkasse will nicht zahlen, weil wohl der Rehabericht? so ausgefallen ist, dass die TS arbeiten kann. Also wollen beide nicht zahlen.
Das Problem besteht darin, dass momentan kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Daher hat die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt zu messen. So kommt die Einschätzung zustande, man könne 3-6h täglich arbeiten.
Arbeitsunfähigkeit liegt nicht mehr vor. Mag sein, dass man persönlich das anders sieht.
Dennoch ist die Arbeitsagentur zuständig.
Legt man dort aber die Au-scheine vor, gilt man dort als komplett arbeitsunfähig und als nicht vermittelbar. Damit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Will man Geld von dort haben, muss man sich mit den bestehenden Einschränkungen der Vermittlung zur Verfügung stellen. Heisst arbeitslos und arbeitssuchend melden, Antrag auf Alg stellen, sofern noch nicht geschehen und die Krankenscheine weglassen bzw. nicht weiter ausstellen lassen. Versuchen, das Missverständnis auszuräumen. Möglicherweise hat man alles pünktlich gemacht und es könnte rückwirkend gezahlt werden. Da bin ich mir nicht sicher, ob das geht.
Ein Krankenschein macht erst wieder Sinn, wenn die OP kommt.
Zitat :Das Problem besteht darin, dass momentan kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Daher hat die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt zu messen. So kommt die Einschätzung zustande, man könne 3-6h täglich arbeiten.
Arbeitsunfähigkeit liegt nicht mehr vor. Mag sein, dass man persönlich das anders sieht.
Dennoch ist die Arbeitsagentur zuständig.
Legt man dort aber die Au-scheine vor, gilt man dort als komplett arbeitsunfähig und als nicht vermittelbar. Damit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Will man Geld von dort haben, muss man sich mit den bestehenden Einschränkungen der Vermittlung zur Verfügung stellen. Heisst arbeitslos und arbeitssuchend melden, Antrag auf Alg stellen, sofern noch nicht geschehen und die Krankenscheine weglassen bzw. nicht weiter ausstellen lassen. Versuchen, das Missverständnis auszuräumen. Möglicherweise hat man alles pünktlich gemacht und es könnte rückwirkend gezahlt werden. Da bin ich mir nicht sicher, ob das geht.
Ein Krankenschein macht erst wieder Sinn, wenn die OP kommt.
Arbeitslos und arbeitssuchend habe ich mich damals rechtzeitig gemeldet, bloß noch kein ALG bezogen. Bei der KK ist mein Widerspruch noch in Prüfung und kann bis zu 3 Monate dauern, deswegen würde ich ungern meine AU auslaufen lassen, falls die Genehmigung doch noch kommt ... aber so lange kann ich mich nicht ohne Einkommen über Wasser halten
Zitat:Arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet, Krankmeldungen eingereicht und ALG 1 - wird nicht bezahlt
Also hat Dir die Arbeitsagentur Deinen Antrag auf ALG1 schriftlich per Bescheid abgelehnt?
Zitat:Das die KK vorrangig für meinen Fall zuständig ist und ich mich nach vollständiger Genesung dort melden soll.
Und in dem Ablehnungsbescheid stand der o.g. Inhalt als Begründung drin?
Zitat:Bis zum 31.12.
Aber warum hat Sie das Arbeitsamt dann vom 01.11. bis 31.12 bei der Krankenkasse angemeldet und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt?
Zitat:Es gibt keinen Brief wo mir dies mitgeteilt wurde! Aufgrund eines fehlenden Zuschusses für ein Hilfsmittel wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft durch die Agentur für Arbeit abgemeldet wurde. In dem Ablehnungsschreiben für die Zuschusszahlung der KK steht lediglich "Zum Zeitpunkt des Antrags bestand keine Mitgliedschaft."
Das kann die Krankenkasse unmöglich geschrieben haben. In Deutschland herrscht eine Krankenversicherungspflicht. Eine Krankenkasse darf nicht einfach so die Mitgliedschaft beenden.
Mal reingeworfen: § 145 SGB III.
Nahtlosigkeitsregelung bei AU und Anspruch auf ALG1.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
Damals war also Anfang November= arbeitslos, aber AU.Zitat :Arbeitslos und arbeitssuchend habe ich mich damals rechtzeitig gemeldet, bloß noch kein ALG bezogen.
Dass keine Mitgliedschaft bei der KK vorlag, kann nur damit zusammenhängen, dass dein AG dich als AN dort abgemeldet hat. Das war auch korrekt.
Trotzdem bist du weiterhin dort kranken-und pflegeversichert. Jemand anders soll nun die Beiträge zahlen.
Meine Meinung nach ist das die Arbeitsagentur--- und du hast auch Anspruch auf ALG1.
Das Auslaufenlassen der AU ist bei Langfristkrankheit doch keine Option.
Zitat :Mal reingeworfen: § 145 SGB III.
Nahtlosigkeitsregelung bei AU
Die Nahtlosigkeitsregelung greift nur bei Aussteuerung des Krankengeldes.
http://https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen#:~:text=Was%20muss%20ich%20machen%2C%20um,wenn%20Sie%20bereits%20ausgesteuert%20wurden.&text=Sie%20bekommen%20dann%20bis%20zur,Bundesagentur%20f%C3%BCr%20Arbeit%20zu%20melden.
Zitat :Das Problem besteht darin, dass momentan kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Daher hat die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt zu messen. So kommt die Einschätzung zustande, man könne 3-6h täglich arbeiten.
Arbeitsunfähigkeit liegt nicht mehr vor. Mag sein, dass man persönlich das anders sieht.
Dennoch ist die Arbeitsagentur zuständig.
Quatsch. Die TS ist nicht ausgesteuert und hat noch Anspruch auf x Wochen Krankengeld. Dass sie zwischendrin arbeitslos wurde, ändert daran nichts.
Das Problem ist, dass die KK wegen des Rehaberichts oder des MDK denkt, die TS könne mit ihrer Erkrankung in ihrem ALTEN Job arbeiten.
Das Problem ist, dass man für die Dauer des Widerspruchs kein Krankengeld bekommt.
Das Problem ist, dass ein Mensch ohne Ersparnisse dann nicht überleben kann.
Auf diesem Gebiet ist leider alles recht zweischneidig.
Beispiel von mir: wegen mehrerer psychischer Erkrankungen ausgesteuert. Dann "gesund" fürs ALG I für bestimmte Jobs. Dann ALGII. Dann Betreuer, der die Rente beantragt. Erste Frage vom Gutachter: sind Sie aktuell AU geschrieben?
War ich natürlich nicht, weil ich stets mit meinem restlichen Arbeitsvermögen zur Verfügung stand. Die Rente wurde natürlich abgelehnt.
Man kann es je nach Krankheit nur falsch machen.
Ach komm. Dieses Problem ist eher kleiner.Zitat :Das Problem ist, dass ein Mensch ohne Ersparnisse dann nicht überleben kann.
Hier wurde seit November nichts gezahlt und Ende Januar wird nachgefragt...
Es gibt ein Soziales Sicherungssystem. Das nennt sich nicht nur im Volksmund Hartz 4.
Beim JC kann man Leistungen beantragen, wenn es von anderer Stelle keine /noch keine gibt oder die Ersparnisse zur Neige gehen.
Später, wenn alles aufgeklärt ist und die Zuständigen evtl. auch rückwirkend zahlen, kann der Überlebende zurückzahlen.
So geht das doch...und du weißt es auch.
Es geht hier noch lange nicht um Rente.
Da das nicht mit der Nahtlosigkeits-Regelung geht----
Da würde ich als allererstes diesen Widerspruch zurücknehmen...zunächst auf dieses Hilfsmittel verzichten...Zitat :Bei der KK ist mein Widerspruch noch in Prüfung
Das darf längstens 3 Monate dauern...Zitat :Die Bearbeitung meines Widerspruchs dauert lt. KK noch 3 Monate
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten