Krankengeld längere Lohnfortzahlung

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)
Krankengeld längere Lohnfortzahlung

Hallo,
ich bin derzeit krank geschrieben (länger als 6 Wochen) und habe bezüglich Lohnfortzahlung mal eine Frage.
Mein Arbeitgeber hat infolge einer Klage für 10 Wochen das Gehalt gezahlt.
Die Krankenkasse hat zu mir gesagt, dass der Gesamtanspruch von 78 Wochen hiervon unberührt bleibt. Das hieße dann ich bekomme nicht 1 Monat länger Krankengeld, weil der AG länger gezahlt hat.

Ist das korrekt? Ich finde keinen Paragraphen der dazu was sagt oder diese Berechnung stützt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Sinje):
Ist das korrekt?


Nein.
Zitat (von Sinje):
ch finde keinen Paragraphen der dazu was sagt oder diese Berechnung stützt.


Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht das Krankengeld soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.

Mit welcher Begründung wurde der Arbeitgeber verurteilt, zehn Wochen das Gehalt weiterzuzahlen?

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#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Sinje):
Die Krankenkasse hat zu mir gesagt, dass der Gesamtanspruch von 78 Wochen hiervon unberührt bleibt.
Ist das korrekt?


Ja, das ist korrekt.

§ 48 Abs. 3 SGB V: Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt.

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#3
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Der Arbeitgeber muss aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteiles für die 1,5 Monate noch zahlen. Urlaub in natura angerechnet und nicht ausgezahlt usw. Falsche Kündigungsfrist usw.
Es gibt aber auch Angestellte, die haben durch Gewerkschaftszugehörigkeit eine längere Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Den § 48 Abs. 3 SGB V habe ich mir durchgelesen und ich denke ich werde der Krankenkasse das jetzt mal schreiben (ist jetzt erst alles durch).
Es gibt darin aber auch die Erläuterung: "Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt". Da ich ja Gehalt bekommen habe, hatte ich ja keinen Anspruch auf Krankengeld. Dann bleibt das unberücksichtigt steht in diesem § unter 2).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich mache da heute mal ein Schreiben fertig, denn das jetzt zu unrecht erhaltene Krankengeld werde ich natürlich an die Krankenkasse zurückzahlen.

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