Hallo Zusammen,
mein Partner war die vollen 72 Wochen im Krankengeldvezug, da er eine depressive Verstimmung hatte ( Probleme im Beruf gehabt, Probleme mit der Ex bezüglich Kind usw.).
Nun ist es so, dass er Ende Mai wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und daher Arbeitslosengeld erhalten hat, sowie wieder arbeiten gehen wollte.
Leider hat er nun einen Schlaganfall erlitten. Zu dem wurde ein Aneurysma festgestellt.
Also eine ganz andere Erkrankung, wie er vorher hatte.
Die Krankenkasse schrieb nun, dass er keinen Anspruch auf Krankengeld habe, da man behauptet, es handle sich um eine hinzugetretene Erkrankung.
Der Fakt, dass er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand, schreiben sie, ist kein Beweis für eine Genesung.
Das kann doch nicht wahr sein oder doch ?
LG
Krankengeld nach Aussteuerung
5. August 2022
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Frage vom 5. August 2022 | 16:05
Von
Status: Schüler (430 Beiträge, 85x hilfreich)
Krankengeld nach Aussteuerung
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