Krankengeld nach Kündigung, wer zahlt KV Beiträge?

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Angelotta 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld nach Kündigung, wer zahlt KV Beiträge?

Hallo, mein Arbeitgeber hat mir in der Probezeit gekündigt und ich bin krank geschrieben. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ich nun Krankengeld beantragen. Da ich krank geschrieben bin, kann ich mich nicht arbeitslos melden. Wer zahlt nun die Krankenversicherungsbeiträge? Muss ich selbst zahlen und wenn ja, wie hoch ist der Beitragssatz?

Viele Grüße
Angelotta

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 10:39

-- Editiert von Moderator topic am 14. Januar 2023 13:09

-- Thema wurde verschoben am 14. Januar 2023 13:09

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111031 Beiträge, 38537x hilfreich)

Zitat (von Angelotta 123):
Da ich krank geschrieben bin, kann ich mich nicht arbeitslos melden.

Wie kommt man denn auf den Unfug?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Angelotta 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn auf den Unfug?


Wurde mir bei der Agentur für Arbeit so mitgeteilt

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 10:43

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28148 Beiträge, 5134x hilfreich)

Zitat (von Angelotta 123):
Wurde mir bei der Agentur für Arbeit so mitgeteilt
Am Telefon?? Oder hast du es evtl. falsch verstanden?
Du solltest dich also --arbeitsuchend-- melden
UND
am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit ---arbeitslos-- melden. Möglichst persönlich.

Zu wann wurdest du gekündigt? Wann ist dein letzter Tag?

Den Beitrag für die KV bezahlt die Arbeitsagentur.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Angelotta 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Am Telefon?? Oder hast du es evtl. falsch verstanden?
Du solltest dich also --arbeitsuchend-- melden
UND
am 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit ---arbeitslos-- melden. Möglichst persönlich.

Zu wann wurdest du gekündigt? Wann ist dein letzter Tag?


War gestern bei der Agentur und mir wurde gesagt, daß sie meine Daten zwar aufnehmen, ich jedoch bei weiter bestehender Krankheit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und somit nicht arbeitssuchend bin. Erst wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin, habe ich Anspruch auf Leistungen.
Offensichtlich tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Aber wer zahlt die Krankenversicherungsbeiträge?
Mein letzter Tag ist der 25. 01.

Viele Grüße

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(697 Beiträge, 326x hilfreich)

Bist du in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung? Falls du in der gesetzlichen bist: pflichtversichert oder freiwillig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Angelotta 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Bist du in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung? Falls du in der gesetzlichen bist: pflichtversichert oder freiwillig?


Gesetzlich pflichtversichert

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#7
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(697 Beiträge, 326x hilfreich)

Dann bist du im Krankengeldbezug betragsfrei versichert. Aber kläre es besser mit der Krankenkasse.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28148 Beiträge, 5134x hilfreich)

Zitat (von Angelotta 123):
Mein letzter Tag ist der 25. 01.
Damit kannst du dich am 26.1. persönlich arbeitslos melden.

Damit hat deine Frage auch nichts mehr mit Arbeitsrecht zu tun. Der AG ist raus zum 25.1.
Gegen eine Kündigung in der Probezeit ist sowieso nicht grad viel arbeitsrechtliches Kraut gewachsen... :sad:

Alles weitere passt dann zu *Sozialrecht*.

Bist du noch längerfristig AU vom Arzt? Also viel länger als noch 2 Wochen?
Oder könntest du dich ab 26.1. arbeitsfähig schreiben lassen?

Damit du wenigstens 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung stehst?
Dann hättest du Anspruch auf ALG ab dem 26.1.
Die KV-Beiträge würde die Agentur zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111031 Beiträge, 38537x hilfreich)

Zitat (von Angelotta 123):
Wurde mir bei der Agentur für Arbeit so mitgeteilt

Hab ich mir fast gedacht, die verbreiten den Unfug regelmäßig ...

Zum einen kommt es darauf an, weshalb man AU ist. Denn das ist ganz entscheidend dafür, ob man für andere Arbeitgeber / andere Arbeit - also dem Arbeitsmarkt - nicht zur Verfügung steht.

Zum anderen entscheidet der Kranke, wann die AU beendet ist und sonst niemand. Es wäre also zu überlegen, ob man ab dem 26. 01. nicht mehr AU ist.



Zitat (von Anami):
Oder könntest du dich ab 26.1. arbeitsfähig schreiben lassen?

Nö, kann er nicht, denn das sieht da System nicht vor und das macht auch kein seriöser Arzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28148 Beiträge, 5134x hilfreich)

Zitat (von Angelotta 123):
ich jedoch bei weiter bestehender Krankheit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und somit nicht arbeitssuchend bin.
Nicht arbeitsuchend--- war falsch. Das hast du evtl. falsch verstanden. Kleiner, aber feiner Unterschied, nicht alles unbedingt Unfug.
Man könnte seinem Arzt erklären, dass man sich wieder besser fühlt und zwar so gut, dass man wieder arbeiten könnte. Der Arzt versteht vielleicht daraus, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet werden kann.

Es gilt § 138 SGB III.
Arbeitslos ist man...wenn
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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