Krankengeld nach Kündigung in der Probezeit

27. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pabo007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 15x hilfreich)
Krankengeld nach Kündigung in der Probezeit

Ich habe folgende Frage,

ich wurde zum 18.01.22 eingestellt und bin nun seit dem 23.05.22 krankgeschrieben bis zum 13.06.22, was voraussichtlich auch noch verlängert wird, da eine Reha und weitere Behandlungen anstehen. Mein Chef möchte mich nächste Woche zu einem Gespräch bitten und mir dann die Kündigung innerhalb der Probezeit geben, dass hat er im Gespräch am Telefon schon angedeutet. Nun meine Frage, wenn er mich kündigt und ich habe die 42 Tage Lohnfortzahlung nicht voll und bin weiterhin krankgeschrieben, muss ich dann Alg I beantragen oder zahlt die Krankenkasse mir Krankengeld?

Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen.

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
muss ich dann Alg I beantragen
Eine Pflicht besteht nicht.

Zitat:
zahlt die Krankenkasse mir Krankengeld?
Der Krankengeldanspruch entsteht unabhängig von den 42 Tagen, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html

Übrigens: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html

Diesen Paragrafen würde ich aber ganz genau lesen. Und dann auch die schriftliche Kündigung.

Was haben Sie vor dieser Tätigkeit gemacht?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32291 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Pabo007):
muss ich dann Alg I beantragen
Hättest du denn Anspruch auf ALG1?
Hast du vor dieser Tätigkeit eine andere sv-pflichtige Beschäftigung gehabt und wenn ja, wie lange?

In deinem Arbeitsvertrag steht, welche Kündigungsfristen gelten, auch die für die Probezeit.
Wenn der AG dir mit 2-Wochenfrist kündigt, schließt sich dann die KG-Zahlung an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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