Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich war 78 Wochen krank und habe Krankengeld bis zuletzt bezogen. Anschließend war ich ein Jahr arbeitsfähig (beim Arbeitsamt). Nun befürchte ich, dass wieder eine längere Krankheitsphase auf mich zukommt. Ich bin Paraplegiker und habe nun Schwierigkeiten mit Dekubitus und dadurch verursachte Entzündungen an meiner "Sitzfläche".
Dies ist eine andere Diagnose als die, wegen der ich die oben erwähnten 78 Wochen Krankengeld bezogen hatte. Habe ich nun erneut Anspruch auf Krankengeld? Vielen Dank!
Gruß HP
-- Editiert von Moderator topic am 13.07.2021 21:43
-- Thema wurde verschoben am 13.07.2021 21:43
Krankengeld nach einjähriger Arbeitsfähigkeit und anderer Diagnose
13. Juli 2021
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Frage vom 13. Juli 2021 | 18:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld nach einjähriger Arbeitsfähigkeit und anderer Diagnose
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#1
Antwort vom 13. Juli 2021 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
#2
Antwort vom 13. Juli 2021 | 21:40
Von
Status: Weiser (17458 Beiträge, 6495x hilfreich)
'Dekubitus' ist zwar eine andere Diagnose, gleichwohl besteht ein Zusammenhang mit der Vorerkrankung.
Die Frage, in welche Rubrik des SGB das dann fällt, ist hier kaum zu entscheiden.
Vmtl. bist du mit deiner Frage besser aufgehoben unter Sozialrecht.
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#3
Antwort vom 15. Juli 2021 | 08:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Es besteht kein Zusammenhang mit der Vorerkrankung. Wie kommen Sie darauf?
#4
Antwort vom 15. Juli 2021 | 11:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Was meinst du damit ? Hast du (normales) ALG1 für 1 Jahr bezogen?ZitatAnschließend war ich ein Jahr arbeitsfähig (beim Arbeitsamt). :
Welche Leistungen beziehst du jetzt?
Hoffentlich kommt sie nicht. Aber Anspruch auf Krankengeld hast du wieder, falls du arbeitsunfähig geschrieben wirst.ZitatNun befürchte ich, dass wieder eine längere Krankheitsphase auf mich zukommt. :
#5
Antwort vom 15. Juli 2021 | 16:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ja, ich beziehe bis dato ALG1.
ZitatHoffentlich kommt sie nicht. Aber Anspruch auf Krankengeld hast du wieder, falls du arbeitsunfähig geschrieben wirst. :
Vielen Dank für die guten Wünsche!
Gruß HP
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