Krankengeld nach wenigen Tagen Arbeitsunfähigkeit?

29. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
arbeitsrecht2020
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld nach wenigen Tagen Arbeitsunfähigkeit?

Krankengeld, AOK:

Ausgangssituation: man hat eine schlechte Gesundheit und derzeit mehrere Krankheiten, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen. Dazu hätte ich 2 Fragen:

1. wenn man neue Stelle (öffentl Dienst; Vertrag nach TVÖD-V) beginnt und nach wenigen Tagen krank wird, zB bereits nach 2-3 Tagen (ja, blöd gelaufen): hat man dann einen Anspruch auf Krankengeld? Oder gibt es eine "Mindestarbeitsdauer" als Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankgeld?

2. Was passiert, wenn man zwar nahtlos krankgeschrieben wird, aber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf verschiedenen Krankheiten basieren?

Bsp: Erste "Kette" von Krankschreibungen hat Krankheit "X" als Diagnose, für die Dauer von 10 Wochen. Und zweite "Kette" von Krankschreibungen hat die Krankheit "Y" als Diagnose, für die Dauer von 30 Wochen.

Gäbe es dann Probleme mit der Krankenkasse bzgl des Krankgeldes?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DieKrankenkasse
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von arbeitsrecht2020):
1. wenn man neue Stelle (öffentl Dienst; Vertrag nach TVÖD-V) beginnt und nach wenigen Tagen krank wird, zB bereits nach 2-3 Tagen (ja, blöd gelaufen): hat man dann einen Anspruch auf Krankengeld? Oder gibt es eine "Mindestarbeitsdauer" als Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankgeld?


Nö, den Grundsätzlichen Krankengeldanspruch gibt es gemäß § 46 SGB V ab dem 1. Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Da ja hier (in diesem Sachverhalt) kein Grund besteht, dass der Krankengeldanspruch ruhen könnte, gibt es nach 2-3 Tagen AU nach Beschäftigungsbeginn auch direkt Krankengeld.


Zitat (von arbeitsrecht2020):
2. Was passiert, wenn man zwar nahtlos krankgeschrieben wird, aber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf verschiedenen Krankheiten basieren?

Bsp: Erste "Kette" von Krankschreibungen hat Krankheit "X" als Diagnose, für die Dauer von 10 Wochen. Und zweite "Kette" von Krankschreibungen hat die Krankheit "Y" als Diagnose, für die Dauer von 30 Wochen.

Gäbe es dann Probleme mit der Krankenkasse bzgl des Krankgeldes?


Nein, es gibt dann keine Probleme, wenn die verschiedenen Arbeitsunfähigkeiten wie in Ihrer Frage geschildert nahtlos (und sich mindestens um 1 Tag überschneiden !) verlaufen. Man hat dann den sogeannanten Einheitsfall und es wird durchgängig Krankengeld gezahlt.

Gemäß Ihrer Schilderung wird ja die Höchstgrenze des § 48 SGB V nicht erreicht. Es gibt daher keinen Grund warum es "Probleme" mit der Krankenkasse geben sollte.

-- Editiert von User am 29. Juli 2024 22:23

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