Krankengeld oder Harz4

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Teemoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld oder Harz4

Hallo,

ich bin als erstes erkrankt und habe mich nach meinem Krankenhausaufenthalt nicht nahtlos bei der Krankenkasse gemeldet, deswegen wurde für mich das Jobcenter zuständig und ich habe 13 Monate Harz4 bezogen.

Danach habe ich 8 Wochen gearbeitet. In denn ersten zwei Wochen, wurde ich physisch krank. Danach habe ich 6 Wochen gearbeitet und wurde psychisch krank und musste daher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen einreichen.
Daraufhin wurde ich von meinem Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt und bin noch für eine Woche krank geschrieben.

Da meine Gesundheit aktuell zu instabil ist um zu arbeiten, wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wohl in der nächsten Zeit verlängert werden.

Ich habe mich nun beim Jobcenter, wie verlangt als arbeitssuchend gemeldet. Daraufhin bekam ich einen Weiterbewilligungsantrag zum ausfüllen.

Jetzt weiß ich aber nicht weiter, da ich ja krank bin, bin ich nicht wirklich arbeitssuchend.

1. Muss ich den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und beim Jobcenter abgeben, obwohl für mich wahrscheinlich jetzt die Krankenkasse zuständig ist?

2. Ist für mich die Krankenkasse aktuell überhaupt zuständig und bekomme ich jetzt Krankengeld statt Harz4, weil ich einen Nahtlosen Übergang zwischen Arbeit und Erkrankung habe, obwohl ich nur insgesamt 8 Wochen und 6 Wochen ohne gesundheitliche Unterbrechungen gearbeitet habe?

3. Wer bekommt meine zukünftigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? (Also den Durchschlag, wo die Diagnose nicht drauf steht, Jobcenter oder alter Arbeitgeber?).

4. Steht mir überhaupt etwas zu, wenn beim Bewerbungsgespräch, nicht nach meiner gesundheitlichen Verfassung gefragt wurde und ich auch nichts erwähnt habe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Teemoo):
Jetzt weiß ich aber nicht weiter, da ich ja krank bin, bin ich nicht wirklich arbeitssuchend.
Beim Jobcenter ist das egal.
Auch Personen mit AU-Bescheinigung erhalten Alg2. Sie gehören noch zum Kreis der Erwerbsfähigen.
Solange die AU-Bescheinigungen zeitnah eingereicht werden, sieht das JC, dass noch nicht vermittelt werden kann.
Hast du in letzter Zeit überhaupt mal Krankengeld erhalten?

zu 1. Das JC ist zuständig. Also bitte den WBA ausfüllen und abgeben. Krankengeld bekommst du nicht.
zu 2. Die Krankenkasse ist nicht zuständig. Die Nahtlosigkeitsregelung trifft auch nicht zu. Gilt nur für SGB III .(Arbeitsagentur /Arbeitsamt).
zu 3. 1 Exemplar, ohne Diagnose, bekommt das JC als dein *Arbeitgeber*. Das zweite bekommt die Krankenkasse, steht auch drauf. Das dritte ist für dich (da steht die Diagnose drauf)
zu 4. Das JC ist zuständig für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Auch, wenn man zeitweise oder länger arbeitsunfähig ist, stehen einem die Hartz 4-Leistungen zu.

An ein Bewerbungsgespräch brauchst du jetzt noch nicht denken.
Erstmal gesund werden.

Hast du evtl. noch einen älteren Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt?
Was war vor deiner ersten Erkrankung? Also vor dem KH-Aufenthalt in 2019.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
hast Du (weiterhin) Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Falls das so zu verstehen ist, dann gäbe es ergänzende Leistungen vom JC zum geringen, nicht bedarfsdeckenden Krankengeld.
Oder?

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#5
 Von 
Teemoo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, kleiner Nachtrag von mir wegen meiner Krankenkasse.

So bekam ich mitgeteilt,

nach § 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V haben Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, keinen Anspruch auf Krankengeld.
(Ich hätte theoretisch Anspruch auf Entgeltfortzahlung aber Zeitarbeitsfirmen haben ja leider die Praxis, einfach zu behaupten, man hätte jemanden aus einem ganz anderen Grund gekündigt und nicht wegen einer Erkrankung und somit sind sie leider wohl auf sicheren Boden, da man das schlecht nachweisen kann. Wahrscheinlich könnte man rechtlich vorgehen aber dazu hat nicht jeder das nötige Kleingeld).


Meine Krankenkasse meinte darüber hinaus,

dass in den ersten vier Wochen Grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld besteht (§ 3 Abs. 3 EntgFG).
So leitet sie daraus ab, dass nach diesen vier Wochen, ein Arbeitsverhältnis weitere sechs Wochen bestehen muss, also insgesamt mehr als zehn Wochen um Anspruch auf Krankengeld zu haben.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Nach 4 Monaten schon eine Rückmeldung...naja, immerhin. :)

Was hat dir denn das JC nun als ALg2-Leistungen bewilligt? Und vor allem, ab wann?

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