Krankengeld ruht

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go532491-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld ruht

Guten Abend,
ich habe im Zeitraum vom 27.10. bis 11.11. Krankengeld bezogen.
Da ich mich immer nur für kurze Zeiträume habe krankschreiben lassen hatte ich für den Zeitraum insgesamt 3 Krankmeldungen.
Ich habe die erste vom 27.10. bis 30.10. separat per Post abgeschickt.
Die folgenden Krankmeldungen habe ich gemeinsam am 8.11. per Post abgeschickt.(31.10.-08.11. , 09.11.-11.11.)
Ab dem 12.11. war ich wieder arbeitsfähig.
Am 22.11. hatte ich immernoch kein Krankengeld erhalten wobei ich bereits schriftlich von der KK informiert wurde dass ich bald Krankengeld beziehen würde und ich ein Formular ausfüllen müsse und zurückschicken müsse. Dies habe ich getan, daher wusste ich nicht wo das Problem lag.
Nach einem Telefonat mit der KK stellte sich herraus, dass ich eine Abschlusskrankmeldung bräuchte um Krankengeld zu beziehen. Weder der Arzt noch das Schreiben der Krankenkasse oder mein Arbeitgeber haben mich darauf aufmerksam gemacht und ich wusste es schlichtweg nicht.
Zudem meinte die Dame am Telefon ich sollte doch alles über ihre APP machen, das ginge viel schneller.
Daraufhin habe ich mich mit einem aufwendigen Authentifizerungsverfahren dort angemeldet, bin zu meinem Hausarzt und habe die gewünschte Krankmeldung angefordert und direkt in der APP hochgeladen.
Am 27.11. kamen dann zwei Schreiben über die APP.
Im Ersten steht die Bewilligung des Krankengeldes ab dem 27.10.
Im zweiten Schreiben steht, dass meine Krankmeldungen vom 30.10. sowie 08.11. erst am 22.11. bei ihnen eingegangen seien und deshalb das Krankengeld ruhe.
Nachdem ich das gelesen hatte habe ich mich nochmals mit der KK in Verbindung gesetzt und die Dame meinte dann, dass ich zwar "Anspruch" auf Krankengeld hätte ich es aber nicht bekomme, da meine Krankmeldungen nicht pünktlich eingetroffen sind.
Auf Nachfrage wo die beiden Krankmeldungen denn seien, meinte sie, dass die Krankmeldungen ja erst am 22.11. über die APP hochgeladen wurden. Die postillarische Zustellung erfolgte sogar erst am 25.11.
Nun meine Frage :
Da ich keine Kenntnis davon hatte, dass meine Krankmeldungen nicht pünktlich eingetroffen sind und ich ab dem Zeitpunkt (22.11.) wo ich von dem Problem erfahren habe alles mir mögliche getan habe um das Missverständnis zu klären, habe ich doch aus meiner Sicht auch den Anspruch auf Krankengeld.
Zum einem steht doch im Gesetz, dass das Krankengeld solange ruht bis ich die notwenigen Unterlagen nachreiche.
Zum anderen war mir nicht bewusst, dass ein Zustellungsproblem(woher auch immer) vorhanden ist und ich habe ja sofort reagiert, als mir der Fehler bewusst wurde.

Da es mich um sehr viel Geld geht bin ich mir jetzt nicht im Klaren ob ich bei einem Einspruch und unter Einbeziehung eines Rechtsbeistandes überhaupt eine Chance hätte an das Geld zu gelangen.

Ich weiß ein sehr langer Text, ich wäre dennoch sehr Dankbar wenn mir da jemand eine Antwort geben könnte.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Jens Stürmer

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von go532491-53):
Nun meine Frage :
Da ich keine Kenntnis davon hatte, dass meine Krankmeldungen nicht pünktlich eingetroffen sind und ich ab dem Zeitpunkt (22.11.) wo ich von dem Problem erfahren habe alles mir mögliche getan habe um das Missverständnis zu klären, habe ich doch aus meiner Sicht auch den Anspruch auf Krankengeld.


Die Antwort ergibt sich aus § 49 SGB V:

"(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,
2. solange Versicherte Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen; dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist,
3. soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen,
3a. solange Versicherte Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht,
4. soweit und solange Versicherte Entgeltersatzleistungen, die ihrer Art nach den in Nummer 3 genannten Leistungen vergleichbar sind, von einem Träger der Sozialversicherung oder einer staatlichen Stelle im Ausland erhalten,
5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,
6. soweit und solange für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung (§ 7 Abs. 1a des Vierten Buches) eine Arbeitsleistung nicht geschuldet wird,
7. während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 abgegeben haben,
8. solange bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde.
(2) (weggefallen)
(3) Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gesenkte Entgelt- oder Entgeltersatzleistungen dürfen bei der Anwendung des Absatzes 1 nicht aufgestockt werden.
(4) (weggefallen)"


Mit anderen Worten: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Krankenkasse innerhalb einer Woche vorliegen. Längere Postlaufzeiten gehen zu Lasten des Versicherten. Es empfiehlt sich insoweit, die Bescheinigungen immer umgehend als Einwurfeinschreiben zu versenden, persönlich bei der Krankenkasse gegen Empfangsbestätigung abzugeben oder aber per Boten zuzustellen.

Wann soll denn die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Krankenkasse erreicht haben?

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#2
 Von 
go532491-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Krankmeldung meinst du genau? Die erste Meldung die dann krankengeld zur Folge hatte? Das kann ich leider nicht nachvollziehen, war aber wohl pünktlich da, da ich zumindest für 4 Tage krankengeld bekommen habe. Die restlichen Tage fehlen.
Ich verstehe den Begriff ruhen immmernoch nicht.
Im Endeffekt habe ich keinen Anspruch auf das Geld.
Was ist das für eine wortverdreherei? Für mich bedeutet ruhen, dass etwas fehlt und wenn das geklärt ist bekomme ich es.
Das es im Kontext eines Gesetzes aber wohl wieder eine ganz andere für den Normalverbraucher unverständliche Bedeutung hat ist irgendwie nicht verwunderlich.


-- Editiert von go532491-53 am 04.12.2019 06:54

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sofern Du nicht nachweisen kannst, dass auch die letzten beiden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen innerhalb einer Woche der Krankenkasse vorgelegen haben, ist hier wohl alles richtig gelaufen.

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#4
 Von 
go532491-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich faktisch ja nicht.
Nach wie vor verstehe ich aber den Unterscheid zwischen "ruhen" und "keinen Anspruch" nicht, da ich ja niemals das Geld bekommen werde egal was ich tue.
Naja da werde ich dann wohl die Krankenkasse wechseln, zum Glück gibts bei mir im Örtchen noch eine direkt vor Ort, da kann ich es dann wenigstens in den Briefkasten werfen.
Danke für die für mich natürlich unerfreulichen aber hilfreichen Antworten.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von go532491-53):
Nach wie vor verstehe ich aber den Unterscheid zwischen "ruhen" und "keinen Anspruch" nicht, da ich ja niemals das Geld bekommen werde egal was ich tue.


Der ruhende Anspruch lebt nicht wieder auf, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet die Krankenkasse erreicht.

Zitat (von go532491-53):
Naja da werde ich dann wohl die Krankenkasse wechseln, zum Glück gibts bei mir im Örtchen noch eine direkt vor Ort, da kann ich es dann wenigstens in den Briefkasten werfen.


Im Zweifel wirst Du aber auch den Einwurf in den Hausbriefkasten der Krankenkasse beweisen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go532491-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich alles verstanden, sowas wird mir nicht mehr passieren. Ich finde es allerdings trotzdem nicht in Ordnung.
Werde dennoch Einspruch einlegen und hoffen dass sie vielleicht nachsichtig sind. Wie naiv aber versuchen kann ichs ja.
Kann ja auch Selfie vor dem Briefkasten machen :)
Nein wie gesagt ich werde da nun sehr genau darauf achten.
Danke nochmal.
Ich wünsche eine besinnliche Adventszeit

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