Krankengeld teilweise einbehalten

8. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Krankengeld teilweise einbehalten

Hallo,

Person A erhält ALGII aufstockend zum Krankengeld.

Alleinerziehend.

Das Krankengeld besteht aus der Hälfte des gesamten Einkommens.

Nun war wohl noch eine Krankenhausrechnung aus 2017 offen,Betrag 280€.

Auf einen vor einiger Zeit gestellten Ratenantrag wurde nicht reagiert.

Jetzt wurde das Krankengeld um die 280€ gekürzt und einbehalten.

Sprich 280€ zu wenig in der Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 5 jährigem Kind und der Mutter.

Ist es möglich,die Krankenkasse aufzufordern das Geld auszubezahlen,gemildert um eine Ratenzahlung,die dann vereinbart wird?

Danke

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zwischen 2017 und jetzt liegt immerhin ein ganzes Jahr... Gesetzt den Fall, dass es sich um Ende 2017 handelte.

Wann genau wurde die Rechnung produziert, wann genau haben Sie um eine Ratenzahlung ersucht und warum vor allem haben Sie nichts getan, als keine Antwort kam? Haben Sie gedacht sie müssten das Geld nicht zahlen? Das rächt sich jetzt halt.

Zitat (von luna87):
Ist es möglich,die Krankenkasse aufzufordern das Geld auszubezahlen,gemildert um eine Ratenzahlung,die dann vereinbart wird?
Versuchen Sie's halt.... (auf)fordern können Sie alles und jeden, die Frage ist halt ob auf Ihre Aufforderung eingegangen wird.

Es gibt kein Recht auf Ratenzahlung, das ganz grundsätzlich .... Und die Krankenkasse hat das Geld jetzt erst mal. Kann Ihnen keiner das Geld leihen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Jetzt wurde das Krankengeld um die 280€ gekürzt und einbehalten.
Bisher keine Zahlungserinnerung? Keine Mahnung?
Die Krankenhausrechnung soll man doch ans Krankenhaus bezahlen. Pro Tag 10,- und max. 280,-
Hat dich das Krankenhaus seit 2017 nicht angeschrieben und gemahnt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Na, das kann auch über die KK gehen. Aber es ist richtig, bis zu 28 Tage/Jahr muß der Versicherte löhnen. Das ist die Zuzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.