Krankengeld und Sonderzahlung

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Krankengeld und Sonderzahlung

Guten Abend,
ich muss hier aus einem anderen Post im Bereich Arbeitsrecht kurz hier abbiegen.
Nehmen wir mal an, ein AN erhält Krankengeld und bekommt eine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung über 6.000 EUR Brutto, d.h. ca. 4.100 EUR Netto....

Wie wird das beim Krankengeld gegengerechnet?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. (§ 49 Abs.1 Nr.1 SGB V)

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