Krankengeld und Übergangsgeld / Arbeitslosengeld

16. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld und Übergangsgeld / Arbeitslosengeld

Hallo,

bin nicht sicher, ob die Forenrubrik hier die richtige ist. Falls nein, bitte ich um eine Verschiebung des Themas.

Durch eine Krankschreibung mit derselben Diagnostik erhält man als gesetzlich Versicherter in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis von der Krankenkasse 78 Wochen lang Krankengeld. Das sind also 19,5 Monate. Soweit ist das korrekt richtig?

Im Falle einer Aussteuerung (wenn also absehbar ist, dass die Erkrankung längerfristiger andauern wird), muss sich der gesetzlich Versicherte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? Ich habe gehört, dass man in diesem Fall kein Arbeitslosengeld bekäme, sondern ein Übergangsgeld auf welches der Erkrankten aber auch 15 Monate wie beim Arbeitslosengeld Anspruch hätte. Stimmt das?

Kann es passieren, dass die Zahlung dieses Übergangsgeld nicht sofort wie beim Krankengeld erfolgt, sondern mit Verzögerungen zu rechnen ist?

Danke.

-- Editiert von Moderator topic am 16. Oktober 2022 22:11

-- Thema wurde verschoben am 16. Oktober 2022 22:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist kein Übergangsgeld. Das ist schon normal Arbeitslosengeld, allerdings werden die Voraussetzungen des § 145 SGB III, die sogenannte Nahtlosigkeit geprüft:

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html

Allerdings wird die Agentur für Arbeit noch selbst eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen durch ihren Ärztlichen Dienst. Danach entscheidet sich, nach welcher Rechtsvorschrift du ALG 1 bekommen oder nicht bekommen kannst.

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