Hallo,
bin nicht sicher, ob die Forenrubrik hier die richtige ist. Falls nein, bitte ich um eine Verschiebung des Themas.
Durch eine Krankschreibung mit derselben Diagnostik erhält man als gesetzlich Versicherter in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis von der Krankenkasse 78 Wochen lang Krankengeld. Das sind also 19,5 Monate. Soweit ist das korrekt richtig?
Im Falle einer Aussteuerung (wenn also absehbar ist, dass die Erkrankung längerfristiger andauern wird), muss sich der gesetzlich Versicherte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? Ich habe gehört, dass man in diesem Fall kein Arbeitslosengeld bekäme, sondern ein Übergangsgeld auf welches der Erkrankten aber auch 15 Monate wie beim Arbeitslosengeld Anspruch hätte. Stimmt das?
Kann es passieren, dass die Zahlung dieses Übergangsgeld nicht sofort wie beim Krankengeld erfolgt, sondern mit Verzögerungen zu rechnen ist?
Danke.
-- Editiert von Moderator topic am 16. Oktober 2022 22:11
-- Thema wurde verschoben am 16. Oktober 2022 22:11
Krankengeld und Übergangsgeld / Arbeitslosengeld
16. Oktober 2022
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Frage vom 16. Oktober 2022 | 21:51
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld und Übergangsgeld / Arbeitslosengeld
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 15:51
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Das ist kein Übergangsgeld. Das ist schon normal Arbeitslosengeld, allerdings werden die Voraussetzungen des § 145 SGB III, die sogenannte Nahtlosigkeit geprüft:
https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html
Allerdings wird die Agentur für Arbeit noch selbst eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen durch ihren Ärztlichen Dienst. Danach entscheidet sich, nach welcher Rechtsvorschrift du ALG 1 bekommen oder nicht bekommen kannst.
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