Hallo,
ich beziehe derzeit noch Krankengeld. Habe noch wenige Monate Anspruch. Möchte mich aber nun arbeitssuchend melden..
Meine derzeitige AU geht bis 17.01. An diesem Tag möchte ich bei der Arbeitsagentur vorstellig werden.
Reicht es, wenn ich der Krankenkasse dann mitteile mit Beleg, dass ich am 17.01. wieder arbeitsfähig bin? Zahlt sie dann bis 16.01. rückwirkend noch aus oder muss ich da nochmal zum Arzt zu ejner Art Gesundmeldung?
Krankengeld wenn wieder gesund
9.1.2020
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Frage vom 9.1.2020 | 01:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld wenn wieder gesund
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#1
Antwort vom 9.1.2020 | 17:07
Von
Status: Unsterblich (23632 Beiträge, 4628x hilfreich)
Ab dem 18.1. bist du wieder arbeitsfähig, wenn du keine AU-Folgebescheinigung vom Arzt bekommst.ZitatMeine derzeitige AU geht bis 17.01. :
Der letzte *Krank-Tag * steht doch fest.
Die KK zahlt dann bis 17.1. Krankengeld für dich.
#2
Antwort vom 10.1.2020 | 14:40
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 42x hilfreich)
Hallo,
ich kenne das so, dass der Arzt nochmal eine AU ausstellt eben bis zum 17. und ganz unten ist ein Kreuz da mit "Beendigung der Arbeitsunfähigkeit". Dann weiß die Krankenkasse sicher dass Du wieder arbeitsfähig bist und nicht durch irgendwelche Verzögerungen noch eine AU kommt. Dann geht die Zahlung auch sofort raus.
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