Krankengeld zu Ende. Nun Frührente und ALG 1?

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Siggi86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld zu Ende. Nun Frührente und ALG 1?

Guten Tag,

Hätte eine Frage in Hinblick auf die Thematik mit dem ALG1 dem Krankengeld und der Frührente.

Meine Oma ist 61 Jahre Alt und hat ca 20 Jahre Vollzeit gearbeitet und ist dann psychisch erkrankt und war seit knapp 3 Jahren Krank bzw wegen der selben Krankheit Krank geschrieben. Sie war auch schon in der Reha jedoch ohne Erfolg.

Nun hat ihr die Krankenkasse schriftlich mitgeteilt dass das Krankengeld im Februar 2020 ausläuft, sprich das der Anspruch verfällt und sie sich deswegen beim Arbeitsamt melden soll da sie Anspruch auf ALG 1 habe.

Nebenbei hatte meine Oma noch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt.

Der noch Arbeitgeber hat ihr nun angeboten, warum auch immer, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

1) Nur wann soll sie sich denn jetzt Arbeitslos melden? Es heißt das man dies am besten drei Monate vorher tun soll aber wäre das hier in diesem speziellen Fall denn überhaupt möglich?

Letztendlich ist sie Krank und steht ja immer noch im Beschäftigungsverhältnis?!

Was soll meine Oma denn nun tuen?

2) Anspruch auf Krankengeld hat sie zudem ab Februar ja nicht mehr und wie sieht das mit dem Alg1 aus? Das soll sogar noch geringer als schon das Krankengeld sein.

Sie ist letztendlich ja noch weiterhin Krank bzw Arbeitsunfähig und kann den Forderungen des Arbeitsamtes die es ja anscheinend geben soll nicht nachkommen.

Abgesehen davon würde sie ja sogar wie oben schon geschrieben weniger Arbeitslosengeld bekommen als zuvor Krankengeld.

3) Soll sie eurer Meinung nach jetzt schon einen Antrag auf Frührente stellen denn letztendlich ist es ja ihr Ziel gewesen ?

Es ist wirklich sehr kompliziert hier noch den Überblick zu behalten.

Danke an Alle antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von TAMEK):
Nebenbei hatte meine Oma noch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt.
Dieser Antrag wurde beim Versorgungsamt gestellt. Der hat auf die jetzige Situation keine direkte Auswirkung. Der verhindert oder beschleunigt jetzt nichts.
Zitat (von TAMEK):
Der noch Arbeitgeber hat ihr nun angeboten, warum auch immer, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Ja. Der AG will sie nicht mehr beschäftigen. Das ist nach 3 Jahren Krankheit und bei entspr. Alter ganz häufig der Fall.
Sie hat also jetzt genügend Zeit, über den angebotenen Aufhebungsantrag nachzudenken. Sie hat doch jetzt 3 Monate Zeit. WAS bietet die Firma denn überhaupt an?---

Jetzt ist nur wichtig:
Zeitnah zunächst nur ---arbeitsuchend--- melden. Das geht auch online und unkompliziert. Du kannst ihr evtl. helfen. Das sind die 3 Monate vor ---arbeitslos---d.h. 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit im Februar. Das ist eine Formsache.
Niemand wird Forderungen an sie stellen---niemand von der Arbeitsagentur.

Ihre Krankschreibungen soll sie immer der Arbeitsagentur hinschicken. Ab jetzt die nächsten 3 Monate.

Arbeitslos wird sie erst ab Februar 2020. Am 1. Tag sollte sie dann persönlich zur Arbeitsagentur---und sich ---arbeitslos--- melden. Denn ab diesem Tag hat sie den Anspruch auf ALG1. Und ab da zahlt die KK nichts mehr.

Das ALG 1 beträgt 67% des letzten Netto. Falls sie verheiratet ist, dann sind es 60%.


Der Antrag auf Frührente ist etwas anderes. Der heißt jetzt Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente.
Den muss man bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung) stellen.
Das kann sie jetzt auch machen.

Das sind verschiedene Paar Schuhe.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

1. Den Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, war schon mal gut.
2. Bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, sollte man sich das (am Besten schriftliche) OK von der Arbeitsagentur holen, damit grundsätzlich im Falle der Arbeitslosigkeit keine Sperrfrist droht.
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht zwingend notwendig! bis zur positiven Entscheidung über Erwerbsminderungsrente.
3. Das Arbeitslosengeld, welches die Krankenkasse meint, ist das "Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld". Das kann auch bezogen werden, wenn das Arbeitsverhältnis auf dem Papier noch besteht.
4. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 %, egal ob verheiratet oder nicht. Der erhöhte Satz von 67 % kommt in diesem Fall wohl nicht in Frage.
5. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann man jederzeit stellen. Solange wie nicht darüber entschieden ist, bezieht man das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von sonnen8licht):
Der erhöhte Satz von 67 % kommt in diesem Fall wohl nicht in Frage.
Stimmt. Danke, die Oma... :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

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