Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich hatte letztes Jahr im Oktober meine alte Arbeit gekündigt, da ich am 1 Dezember 2017 einen neuen Arbeitsvertrag hatte.
Leider bin ich erkrankt und konnte meine neue Arbeitsstelle nicht antreten. Darauf hin hatte mir das Arbeitsamt eine 3 Monatssperre erteil für Arbeitslosengeld. Die Krankenkasse wollte nicht zahlen da mich mein neuer Arbeitgeber nicht angemeldet hatte da ich nicht zur Arbeit erschienen bin. Schließlich musste ich Harz 4 beantragen damit ich meine Miete zahlen konnte, dort habe ich dann bitte Januar für Januar und Februar Geld erhalten. Mein neuer Arbeitgeber hat mich dann nach langem hin und her zum 29.12.2017 angemeldet und mir einen Monatslohn überwiesen. Darauf hin schrieb mir die Krankenkasse das ich ab 8 Februar Anspruch auf Krankengeld habe. Somit habe ich dem Jobcenter umgehend mitgeteilt das die Zahlungen eingestellt werden sollen.
Mein Widerspruch beim Arbeitsamt wegen der 3 Montagen Sperre wurde anerkannt und ich erhalte nun nachträglich Geld für November und Dezember 2017. Mein neuer Arbeitgeber hat mir nun zum 9 März gekündigt in der Probezeit, meine Krankenkasse sagt nun das somit mein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht aufgrund meiner Kündigung. Stimmt das? Das Arbeitsamt sagt Sie seien nicht zuständig da ich Krank bin. Geld habe ich von der Krankenkasse bisher immer noch nicht erhalten. Ich bin auch immer noch Krankgeschrieben durchgehend seit 1 Dezember 2017.
Nun geht nach 3 Monaten wieder alles von vorne los keiner will zuständig sein für einen.
Vielen Dank im voraus!
Grüße Apfel47
-- Editiert von Moderator am 05.03.2018 12:37
-- Thema wurde verschoben am 05.03.2018 12:37
Krankengeld/Arbeitslosengeld
5. März 2018
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Frage vom 5. März 2018 | 11:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 6x hilfreich)
Krankengeld/Arbeitslosengeld
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#1
Antwort vom 7. März 2018 | 15:12
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
Zitateine Krankenkasse sagt nun das somit mein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht aufgrund meiner Kündigung. Stimmt das? :
Hört sich erstmal nach Unfug an. Warum zahlt die Krankenkasse jetzt doch noch nicht seit 08.02.? Wichtig ist, dass man jetzt lückenlos die AU weiter nachweist und den Zugang sicherstellt, sonst fällt man wieder ins ALG2!
#2
Antwort vom 8. März 2018 | 12:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo, ich war gestern auf der Krankenkasse mein fall wird nun nochmal von Ärzten geprüft.
Mein Arzt hat mich bis zum 04.03.2018 krankgeschrieben also 4 Wochen, ich bekommen aber erst Krankengeld wenn ich nach 4 Wochen eine erneute Krankmeldung vorlege. Ist das denn richtig so? Ich verstehe nicht warum ich kein Geld für die 4 Wochen bekomme da die Krankmeldung ja vorliegt.
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#3
Antwort vom 8. März 2018 | 12:55
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
ZitatMein Arzt hat mich bis zum 04.03.2018 krankgeschrieben also 4 Wochen :
Wirklich 04.03.?
ZitatWichtig ist, dass man jetzt lückenlos die AU weiter nachweist und den Zugang sicherstellt, sonst fällt man wieder ins ALG2! :
#4
Antwort vom 8. März 2018 | 14:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 6x hilfreich)
Sorry ich meinet natürlich 04.04.2018
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