Guten Morgen!
Ich habe folgendes Problem. Seit Februar 2009 bin ich durchgehend krank geschrieben und beziehe seit ca. Mitte März 2009 (16. oder 17.) durchgehend Krankengeld durch die Krankenkasse. Zum 30. Juni 2009 endete mein letztes Arbeitsverhältnis aufgrund vorab vereinbarter Befristung. Einen Arbeitsplatz habe ich also zur Zeit nicht.
Nach meinen Berechnungen müßte ich noch bis Mitte/Ende Juli Krankengeld durch die Krankenkasse bekommen.
Nun ist es so, dass mir durch die Rentenversicherung eine Reha genehmigt wurde, die aber aufgrund der hohen Auslastung des „Reha-Krankenhaus“, voraussichtlich erst im August 2010 starten wird. Bis dahin wäre ich ja aus der Krankengeldzahlung raus.
Wäre es nun ratsam, dass ich mich kurz vor Ende des Krankengeldbezuges (etwa 2 Wochen?) durch meinen Arzt arbeitsfähig schreiben lasse, um dann zumindest für die Zeit bis die Reha beginnt, Arbeitslosengeld zu beziehen oder aber, würde ich auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn ich weiterhin krank geschrieben wäre? Würde ich, wenn ich dann die Reha antrete, 6 Wochen durch die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld als „Lohnfortzahlung“ erhalten oder würde in jedem Fall, die Rentenversicherung für diesen Zeitraum Übergangsgeld bezahlen und mir die Zeit nicht auf den Arbeitslosengeldbezug angerechnet werden?
Gibt es eventuell irgendwas, was ich noch dringend beachten sollte/muss?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
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Krankengeld/Übergangsgeld/Arbeitslosengeld
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@Summer
quote:
Nun ist es so, dass mir durch die Rentenversicherung eine Reha genehmigt wurde, die aber aufgrund der hohen Auslastung des „Reha-Krankenhaus“, voraussichtlich erst im August 2010 starten wird.
Was denken diese DRV Banditen sich eigentlich noch alles aus?
Es gibt zig Kliniken und du hast sogar die Wahl. Entweder du suchst dir eine andere oder die DRV schlägt vor.
Eine mögliche Differenz der Klinikkosten kannst du herausfinden, indem du die Wunschklinik anschreibst und dich ggfalls schriftlich! einigst. Höhere Fahrtkosten müsstest du tragen
Der Träger der Reha zahlt Übergangsgeld. Etwa so hoch wie dein jetziges KG
Bei Aussteurung durch die GKV wird ganz normal ALG1 beantragt wenn du weiter Arbeitsunfähig bist.
Es gibt einen Sonderparagrafen für solche *Fälle*: SGB III; §125.
Eine plötzlich eintetende Arbeitsfähigkeit ist nur dann sinnvoll wenn du TATSÄCHLICH gesund bist. Kann passieren, dass dann die Reha überflüssig wird.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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Hallo Sunbee und vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hatte mir eine Klinik ausgesucht, gerade mal 50km von mir entfernt.
Nur wird diese leider von der DRV bei der bei mir vorliegenden Krankheit scheinbar nicht belegt, so jedenfalls haben sie es in dem Bewilligungsbescheid geschrieben.
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, würde ich ALG1 auch bekommen, wenn ich nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse, weiterhin arbeitsunfähig bin? Würde ich dann für die Zeit, in der ich in der Reha bin, Übergangsgeld oder ALG bekommen?
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@Summer
Frag zumindest noch in der Klinik selber nach, wer TRäger sein kann dort
Die DRV Bande macht es sich oft nur einfach...
Du kannst dich ja auch weiter umgucken.
Während der Reha zahlt der Träger der Reha, also DRV Bund, Übergangsgeld.
Du musst, um ALG1 nach SGB III, §125 zu beantragen, sobald du den genauen Tag der Aussteuerung kennst, zur Agentur für Arbeit (AfA).
Leider gibt es mittlerweile GKV, die den Termin nicht mitteilen, frag einfach nach.
Sunbee
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