Krankengeldberechnung nach Maßnahme AA

30. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go538227-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeldberechnung nach Maßnahme AA

Hallo,

ich beziehe aktuelle Krankengeld. Berechnungsgrundlage dafür sind die letzten 12 Monate Gehalt während meiner Berufstätigkeit. Diese Brschäftigung ist vor zwei Monaten betriebsbedingt ausgelaufen. Ich bin aktuell noch krankgeschrieben würde mir aber zutrauen in 1-2 Monaten eine berufsbegleitende Maßnahme über 6 Monate über die Agentur für Arbeit zu machen. Es kann allerdings sehr gut sein, daß die Krankheit zurückkommt und wieder arbeitsunfähig werden. Was ich bislang recherchiert habe ist, dass ich dann als Berchnungsgrundlage für das Krankengeld das ALG I. bekomme. Das währen dann mehrere hundert Euro weniger. Wenn das stimmt, dann bin ich mir nicht sicher ob das so eine kluge Idee wäre mit der Maßnahme.

Kann jemand weiterhelfen?

Gruß

Maris

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go538227-35):
Kann jemand weiterhelfen?
Die Krankengeldzahlung läuft insgesamt 72 Wochen.
Zitat (von go538227-35):
Wenn das stimmt, dann bin ich mir nicht sicher ob das so eine kluge Idee wäre mit der Maßnahme.
Wenn es nur ums Geld geht, kann man das Krankengeld weiterbeziehen.
Danach, d.h. nach der Aussteuerung durch die KK, könnte man ALG nach §145 SGB III erhalten. Und vermutlich auch irgendwelche Reha und/oder AfA-Angebote wahrnehmen.

Zitat (von go538227-35):
berufsbegleitende Maßnahme über 6 Monate über die Agentur für Arbeit zu machen.
Was soll das denn sein? Gibt es dazu konkrete Infos? Was ist das Maßnahmeziel?
Gesund bzw. arbeitsfähig wirst du damit vermutlich nicht. Soll ausgetestet werden, inwieweit du noch leistungsfähig bist? Das geht uU sehr viel schneller.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go538227-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was soll das denn sein? Gibt es dazu konkrete Infos? Was ist das Maßnahmeziel?
Gesund bzw. arbeitsfähig wirst du damit vermutlich nicht. Soll ausgetestet werden, inwieweit du noch leistungsfähig bist? Das geht uU sehr viel schneller.


Es ist ein berufsintegrationskurs. Dafür müsste ich mich arbeitsfähig melden. Damit werde ich automatisch zum ALG 1 Bezieher. Ich spiele mit dem Gedanken diesen Kurs mitzumachen, aber ich hatte es schon mal das ich nach 2 Monaten wieder krank wurde. Damals war ich aber angestellt. Meine Frage ist. Welche Bemessungsgrundlage gilt für mich, wenn ich während der Maßnahme wieder krank werde?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go538227-35):
Es ist ein berufsintegrationskurs.
Du hast doch einen Beruf, oder? Du hast ihn sogar ausgeübt. Wozu sollst du integriert werden? Du wurdest krank/arbeitsunfähig und dein AG hat dir betriebsbedingt gekündigt.
Wer bietet dir denn jetzt solche Maßnahme an?

Zitat (von go538227-35):
Welche Bemessungsgrundlage gilt für mich, wenn ich während der Maßnahme wieder krank werde?
Kommt drauf an.
Bitte hier mal nachlesen und die für dich zutreffende Variante für deine Voraussetzungen finden.
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosengeld-nach-krankengeld/

Zitat (von go538227-35):
aber ich hatte es schon mal das ich nach 2 Monaten wieder krank wurde. Damals war ich aber angestellt.
Wozu braucht man als Angestellter einen Berufsintegrationskurs?

Nochmal gefragt: Was soll der Kurs als Ziel bringen? Einen Job, Gesundheit oder Beschäftigungstherapie?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
go538227-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Diesen Artikel kannte ich schon. Dort steht das die Bemessungsgrundlage dann das errechnete ALG I nach diesem Artikel. Sprich ALG I = Krankengeld. Und genau da war ich mir unsicher.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go538227-35):
Welche Bemessungsgrundlage gilt für mich, wenn ich während der Maßnahme wieder krank werde?
Dann gilt während einer solchen 6monatigen Fördermaßnahme der § 146 SGB III.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__146.html

Die Arbeitsagentur zahlt max. 6 Wochen das ALG weiter (wie bei Lohnfortzahlung im KH-Fall durch den AG).

Bemessungsgrundlage für ALG ist nicht das Krankengeld, sondern das vorherige Arbeitseinkommen.


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#6
 Von 
go538227-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist aber die Berechnungsgrundlage nach den 6 Wochen? Dann muss ja wieder die Krankenversicherung zahlen und diese nimmt dann das ALG I als Berechnungsgrundlage, oder? Oder ist das letzte Arbeitseinkommen ausschlaggebend für das Krankengeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch die AA. Aktuell ist es ja mein Atbeitsentgeld der letzten 12 Monate in denen ich gearbeitet habe.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von go538227-35):
Was ist aber die Berechnungsgrundlage nach den 6 Wochen?
Bist du denn dann noch länger *krank*? Dann wird man dir vermutlich empfehlen, die Maßnahme abzubrechen.

Grundsätzlich gilt für die Berechnung des Krankengeldes das Arbeitsentgelt.
Ob bei einer solchen Maßnahme und für das mögliche Krankengeld dann die AfA als Arbeitgeber und das ALG als Einkommen=Arbeitsentgelt berücksichtigt wird, weiß ich leider nicht.

Sorry, ich kenne nicht alle Details zu jeder nur denkbaren Konstellation einer nur gedachten Berufsintegrationsmaßnahme mit ungewissem Gesundheitsstand.

Ich habe versucht, dir diese Maßnahme auszureden. Klappt offenbar nicht.
Ich meine, wenn du dich bald wieder fit fühlst, such dir selbst einen Job.

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