Krankengeldbezug - Arbeitslos gemeldet - nach 2 Wochen wieder Arbeitsunfähig selbe Diagnose.

25. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Klaus123a321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeldbezug - Arbeitslos gemeldet - nach 2 Wochen wieder Arbeitsunfähig selbe Diagnose.

Hallo. Ich war im Krankengeldbezug nach Kündigung durch AG.
Nach Facharzt Termin keine AU mehr.
Sofort Arbeitslos gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. ( warscheinlich aber keinen Anspruch, Bürgergeldanspruch besteht auch nicht da Bedarfsgemeinschaft).

Nach 2 Wochen wieder AU mit der selben Diagnose. Agentur für Arbeit die Neue AU mit der selben Diagnose sofort mitgeteilt.

Frage: Falle ich sofort wieder ins Krankengeld wegen Fortsetzungserkrankung?

Bin ich nach dem ersten Krankengeldbezug nachversichert durch die Krankenkasse oder Agentur für Arbeit auch wenn ich warscheinlich keinen Anspruch auf Alg 1 und Bürgergeld habe?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 33x hilfreich)

Als Erstes wäre zu prüfen, ob eine Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Eine Nachversicherung gibt es nicht, nur einen nachgehenden Leistungsanspruch. gemäß § 19 Abs. 2 SGB V: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html.

Dieser besteht jedoch nur wenn spätestens einen Monat nach Ende des Krankengeldes Versicherungspflicht eintritt (z.B. durch ALG 1-Bezug oder Bürgergeldbezug oder versicherungspflichtige Beschäftigung) und in dem Monat keine Erwerbstätigkeit (z.B. im Rahmen eines Minijobs) ausgeübt wurde.

Zu pr

MfG
EuleKK

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.