Moin zusammen,
ich hatte das Glück vom 31.07 bis 31.08 eine Krankenhausaufenthalt zu geniesen. Vom 31.07 bis 02.08 war ich auf der Intensivstation wegen einer Vergiftung - für diesen Zeitraum habe ich die Zuzahlung bezahlt.
Für den Zeitraum vom 02.08 bis 31.08 jedoch wurde ich per Zwangsbeschluß dazu gezwungen 26 Tage in der Psychiatrie zu verbringen.
Nun erhalte ich vom Klinikum die Rechnung über 260,00 € Krankenhauszuzahlung.
Macht es Sinn dagegen Widerspruch einzulegen bzw. gibt es in diese Richtung schon sowas wie ein Urteil ?
Die Leute die auch in der Klinik waren bzw. noch sind erhalten ALG II und sind dadurch befreit.
Freue mich auf Antworten
Grüße
Psycho2005
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"Ein dunkler Weg liegt vor mir
kein Licht am Ende ist zu seh'n - Ich werde geh'n"
Krankenhaus-Zuzahlung ???
24. September 2007
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Frage vom 24. September 2007 | 13:03
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankenhaus-Zuzahlung ???
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#1
Antwort vom 24. September 2007 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32868 Beiträge, 17264x hilfreich)
Hi,
Alg-2-Empfänger sind mitnichten von der Krankenhauszuzahlung befreit. Es gibt lediglich eine Zuzahlungsgrenze, die bei 2% des Jahres-Alg-2 (ohne Mietzuschuß) liegt, also bei etwa 80 Euro. Ihre Einkommensverhältnisse kenne ich ja nun nicht, aber Sie können sich ja selbst ausrechnen, wo bei Ihnen die Zuzahlungsgrenze liegt. Von einer generellen Befreiung für Zwangseingewiesene habe ich noch nichts gehört.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 24. September 2007 | 17:01
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@muemmel hat recht. ergänzend dazu: bei chronischer erkrankung sind es 1 %. befreiung gibt es auf antrag bei der gkv, quittungen vorlegen.
sunbee
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