Hallo alle zusammen,
habe da ein problem:
Meine Frau bekommt seit Dezember letzten Jahres Krankengeld. Wir wollen jetzt für zwei Wochen in den Urlaub fahren, die KK hat abgelehnt, aber ohne medizinische Begründung (soweit erstmal egal) der Punkt ist jetzt das die liebe Sachebearbeiterin gesagt hat das wenn wir doch fahren sei meine Frau nicht versichert. Ich meine das die Aussage falsch ist weil es keine Gesetzliche Grundlage für diese Aussage gibt oder bin ich da falsch??? (Es ict die AOK also gesetzlich)
Krankenkasse Krankengeld Urlaub
Bescheid anfechten?
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@beule
die gkv ist im recht.
ohne zustimmung kein urlaub.versicherungsschutz, anspruch auf kg erlischt wenn sie ohne zustimmung fährt.
wie begründet der mdk die ablehnung?
sunbee
ja wenn sie in den Urlaub will ist sie ja gesund. Also kann sie arbeiten gehen. Sie wurde zum 5 mal am Knie operiert und ich verstehe es was ein Erholungsurlaub (zwei Wochen Schweden am See) schlecht sein soll. Kannst du mir sagen wo das steht das der Versicherungsschutz entfällt. Das mit dem wegfall vom Krankengeld ist klar haben wir ja auch direkt gesagt. Habe morgen nochmal ein gespräch mit denen und wollte da nicht mit nichts kommen. Habe das SGB 5 schon komplett durch habe da aber nichts gefunden wo das steht das der Versicherungsschutz weg ist.
MFG
beule111
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@beule
den von der gkv benannten § bitte!ggf den genauen wortlaut der stellungnahme des mdk
diese diffuse äußerung kommt so mit sicherheit nicht vom mdk.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaub-im-Krankstand---Genehmigung-durch-die-Krankasse__f3549.html
außerdem sgbV, §1, §52, sgbI, §§60ff, mitwirkungspflicht
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 14.04.2008 21:59:49
So war jetz gestern bei der Krankenkasse,
die Dame sagte das wenn man Krankengeld bek0ommt (und arbeitslos ist)man über das Krankengeld versichert ist, darum auch kein Versicherungsschutz wenn man die Krankengeldzahlung unterbricht. Anderes Problem ist das das Krankengeld mitte Mai beendet wir deshalb keine genehmigung für den Urlaub, weil sie ja in der Zeit wo wir weg sind zum MDK müsste (da das ganze Problem, was wir aber nicht wussten das das so ist). Jetzt haben wir das so geregelt das das Krankengeld ende April ausläuft und wir können fahren.
Danke nochmal für dei Hilfe
beule111
@beule
danke für die rückmeldung.
falls nach kg bezug arbeitslosigkeit besteht, wird es probleme geben mit der aa.
ist der arbeitslose weiter arb.unfähig und trotz bevorstehender aussteuerung meldet er sich nicht, sperre 1 woche.
während arb.losigkeit muß man für eine ortsabwesenheit die genehmigung der aa haben.
sunbee
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