Hallo zusammen,
ein 78-jähriger mit der Diagnose Krebs im Endstadium soll aus dem Krankenhaus entlassen werden da er nicht mehr therapiert werden kann und das Krankenhaus somit mit ihm kein Geld mehr verdient.
Die Person hat im Krankenhaus zwischenzeitlich den Pflegegrad 4 erhalten. Eine Pflege zu Hause ist nicht möglich da er eine 24-Stunden Betreuung benötigt.
Da Pflegeheimplätze rar gesät sind, kommt die Person zunächst vorrübergehend in eine Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim.
Zwischenzeitlich wurde ein Platz in einem anderen Pflegeheim zur dauerhaften Pflege frei. Da die Person nur liegend transportiert werden kann, stellt der Hausarzt einen Transportschein aus welcher der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt wird.
Diese lehnt die Kostenübernahme ab, da Transporte von Pflegeheim zu Pflegeheim generell nicht bezahlt werden würden.
Der Transport hat zwischenzeitlich stattgefunden und irgendwer wird nun wohl die Rechnung bekommen.
Ist das Verhalten der Krankenkasse so korrekt und hat jemand eine Ahnung was ein solcher Liegendtransport über eine ortsübergreifende Fahrstrecke von 44 km kostet?
Krankenkasse / Transport von Pflegeheim zu Pflegeheim
Zuerst einmal, im Krankenhaus ist dann zuständig, wenn sich durch die ärztlichen und pflegerischen Leistungen dort ein gesundheitlicher Zustand verbessern lässt. Ein Krankenhaus ist in keinem Falle eine Verwahranstalt für Pflegefälle, dafür gibt es tatsächlich Pflegeheime. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob ein Krankenhaus mit dem Patienten Geld verdienen kann oder nicht.
Für diesen Transport wäre möglicherweise die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Es ist allerdings nicht so, dass solche Transporte in jedem Falle übernommen werden müssen. Sie müssen den Antrag stellen, und schauen, ob sie gemäß der unten verlinkten Seite eine Übernahme der Kosten erreichen können. Ist dieses nicht möglich, dann müssen Sie diesen Transport selber bezahlen. Es ist nicht so, dass ein Krankentransport in jedem Falle und für alle generell übernommen werden muss . Es sind schon bestimmte Anforderungen dafür zu erfüllen , wenn dieses nicht der Fall ist , dann wird man zum Selbstzahler . Möglicherweise könnten Sie vielleicht aufgrund sittlicher Verpflichtung diese Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen , wenn Sie die Kosten übernommen haben . . .
Zitat:Für einen Transport zu einem Pflegeheim ist die Pflegekasse der Ansprechpartner. Sie ist der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten angeschlossen und der Kostenträger für alle pflegerischen Maßnahmen. Hier besteht die Möglichkeit, jedoch kein rechtlicher Anspruch, nach § 45b des elften Sozialgesetzbuches zur sozialen Pflegeversicherung die entstehenden Fahrtkosten als zusätzliche Betreuungsleistungen zu beantragen. Der monatliche Grundbetrag dafür beträgt 100 Euro. Antragsberechtigt sind Personen, die bereits ein Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, sowie Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der aber nicht das Ausmaß des Pflegegrads 2 erreicht. Die Kriterien dafür sind in § 45a SGB XI festgelegt. Eine weitere Möglichkeit zur Fahrtkostenübernahme gibt es für diesen Fall nicht. Auch anderweitige Fahrten vom Wohnsitz/Pflegeheim und zurück müssen von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.
Bitte lesen Sie auch die hier verlinkte Seite durch https://www.seniorplace.de/krankentransport.html
Vielen dank für den hinweis
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Sehr gerne!
Leider ist es so, dass ein Transport von einer Kurzzeitpflege in einer Dauerpflege selbst zu bezahlen ist und nicht von der Pflegekasse bezahlt wird.
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